- Dialog und Konflikt + - Verhalten der Religionsgemeinschaften + - Tendenzen des Kleronationalismus + - Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften + Aus dem Inhalt: + - Demokratische Pluralität + - Einschränkung der Religionsfreiheit
"Mit den gravierenden Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf Russland, stellt sich die Frage, welche Strategie die russische Führung zur Reform ihrer Wirtschaft favorisiert. Trotz neuer Impulse durch Präsident Medwedew wird deutlich, dass sich die wirtschaftspolitische Strategie Russlands in den nächsten Jahren nicht radikal verändern wird. Die politische Kultur und industrielle Struktur werden dazu führen, dass auch künftig der russische Staat in der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen wird." (Autorenreferat)
Hauptbeschreibung: Reinhard Ruge widmet sich in einem Rechtsvergleich der gewandelten Rolle des Staates in der Wirtschaft und macht diese am Beispiel des Stromsektors in Deutschland, Großbritannien und der EU fest. Er arbeitet heraus, dass die britische Rechtswissenschaft die veränderte Rolle des Staates unter unmittelbarem Rückgriff auf wirtschaftswissenschaftliche Erklärungsmodelle zu erfassen sucht, während die deutsche Staatsrechtslehre sehr eigenständige Erklärungsmodelle entwickelt. Nach der Untersuchung des Begriffspaares der Gewährleistungsverantwortung des Staates und des "Regulatory
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Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, das Phänomen des "Islamischen Staats" (IS) zu untersuchen. Dabei stellt sich die Hauptfrage, warum der IS nicht die weltweite Anerkennung aller Muslime genießt, gründete er doch ein Kalifat, von dessen Erschaffung viele (v. a. fundamentalistische Muslime) bisher geträumt hatten. Dazu beleuchtet die Arbeit zunächst die Grundlagen des Islams und erarbeitet Schritt für Schritt die notwendige Terminologie. Die geschichtliche Hinführung erklärt die Entstehung des islamischen Fundamentalismus im 20. Jh. Immer tiefer gerät die muslimische Welt im 19. Jh. zunächst in wirtschaftliche und später in politische Abhängigkeit Europas. Die Lösung wird in der Rückkehr zu den Ursprüngen des Islams gesucht, zunächst durch die Reformer im 19. Jh. und später durch die Fundamentalisten im 20. Jh. Im 20. Jh. erweist sich der islamische Fundamentalismus auf nationaler Ebene als nicht staatstragend, sein Untergang wird Ende des 20. Jh. prognostiziert. Mit den Anschlägen von 9/11 erweckt al-Qaida den islamischen Fundamentalismus auf transnationaler Ebene zu neuem Leben. Im Zuge der völkerrechtlich illegitimen US-geführten Invasion des Iraks wird al-Qaida dort mit einem Ableger aktiv. Dieser Ableger nennt sich später "IS". Der IS zeichnet sich durch seine Brutalität gegenüber den Schiiten aus, die selbst al-Qaida nicht gutheißt. Bereits praktisch besiegt und in den Untergrund verdrängt gelingt es dem IS, von dem politischen Chaos im syrischen Bürgerkrieg und der sunnitenfeindlichen Politik al-Malikis im Irak zu profitieren. Der IS erobert weite Gebiete Syriens und des Iraks und gründet im Juni 2014 ein Kalifat. Diesem stark an den Wahhabismus angelehnten "Zweiten Raschiden-Kalifat" bleibt jedoch die Anerkennung versagt. Moderate Muslime wie auch dschihadistische Salafisten verurteilen das brutale Vorgehen des IS gegen die Zivilbevölkerung. Zudem lehnen Fundamentalisten das Kalifat ab, da es nicht schariakonform gegründet wurde. ; This master's thesis discusses the rise of the so-called "Islamic state" (IS). The ISs caliphate is generally not accepted by the worldwide Muslim community, neither by moderate Muslims, nor by Salafists. Despite this, Islamic fundamentalists have been desiring the foundation of a new caliphate for a long time. Therefore, the main research question of this thesis will explore the reason for the unpopularity of the IS caliphate.In the Introductory section, the basics of Islamic theology are outlined and the terminology used throughout this thesis is defined. The historical overview explains the background for the emergence of radical Islamic fundamentalism in the 20th century. Having dominated Europe for hundreds of years, the Muslim World transitioned in the 19th century from independence to dependence, to the extent that it is was reduced to accept the hegemony of the European colonial powers. Muslim scholars then attempted to rediscover the foundations of Islam for resolving the problem.During the 20th century, Islamic fundamentalism was barely able to gain any political power in Muslim countries and its decline was therefore expected. However, the 9/11 attacks by Al-Qaeda refuted that notion. Islamic fundamentalism rose again with a new trans-national pattern. In the aftermath of the US-led invasion, Iraq became a hotspot of Al-Qaeda activity. Its regional leader, al-Zarqawi, soon attracted attention by his cruel exercise of power predominantly against Shiites. Al-Qaeda in Iraq (from 2014 called "Islamic State") was practically defeated before the Syrian Civil War and the withdrawal of the US troops from Iraq in 2011. Taking advantage of the chaotic political situations both in Iraq and Syria, the IS was able to conquer vast territories in 2014 and founded a caliphate which is neither accepted by moderate Muslims, nor by Salafists as Al-Qaeda. Perhaps for the first time united in their stance, both condemn the massacres of civilians and minorities by the IS. ; Lasse Collmann ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2015 ; (VLID)408904
Soweit nicht einer der Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität betroffen ist und dessen Vollstreckungsverbot zu Tragen kommt, bestimmt sich die Vollstreckungsimmunität in Österreich nach den Regeln des Völkerrechts. Diese Arbeit untersucht daher in rechtsvergleichender Sicht, welche einschlägigen allgemeinen Regeln des Völkergewohnheitsrechts bestehen. Nach dem Grundsatz der relativen Vollstreckungsimmunität ist die Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines ausländischen Staates nicht generell verboten. Völkerrechtlich geboten ist nur, dass hoheitlichen Zwecken gewidmete oder für solche Zwecke bestimmte Vermögensgegenstände der Vollstreckungsimmunität unterliegen. Erörtert wird, ob ein Genehmigungserfordernis durch die Exekutive sinnvoll erscheint, und inwieweit es zulässig ist, die Immunitätsgewährung von Gegenseitigkeit abhängig zu machen. Behandelt werden auch die Fragen, ob eine Konnexität zwischen Klageanspruch und Vollstreckungsgegenstand bzw eine Binnenbeziehung erforderlich ist. Auf die Immunität kann verzichtet werden. Untersucht wird, welche Anforderungen an einen (impliziten) Verzicht auf die Immunität für das Vollstreckungsverfahren zu stellen sind. Untersucht wird, welche Kategorien von Vermögen aufgrund hoheitlicher Zweckbestimmung nicht der Vollstreckung unterliegen. Betrachtet wird insbesondere das Vermögen diplomatischer Missionen, Zentralbank- und Militärvermögen, ebenso wie Kulturgüter eines ausländischen Staates, die zum Zweck einer Ausstellung befristet verliehen sind, und Kulturinstitute. Eingegangen wird auch auf die Frage, ob rechtlich selbstständigen Einrichtungen eines ausländischen Staates überhaupt ein potentieller Immunitätsanspruch im Vollstreckungsverfahren zukommt. Untersucht wird schließlich, inwieweit Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes immunitätsrechtlich zulässig sind. ; Unless a member state of the European Convention on State Immunity is concerned and the latters general prohibition of enforcement measures is to be applied, immunity from enforcement measures in Austria is to be assessed under the rules of customary international law. This thesis examines which respective rules of customary international law exist in this regard. According to the principle of relative immunity, measures of constraint against the property of a foreign state are in general not forbidden. Under customary international law immunity has to be granted only with regard to the property of a foreign state that is in use or property intended to be used for sovereign purposes. This thesis investigates whether it makes sense to require prior consent by the executive branch and whether it is admissible to grant immunity only in case of reciprocity. It also looks at whether there has to be a nexus between the property to be attached and the activity upon which the claim is based or a territorial nexus (Binnenbeziehung). Immunity may be waived. The particular requirements for an (implicit) waiver of immunity from enforcement measures are examined. The thesis subsequently outlines which categories of property due to their sovereign purpose are immune from execution. Particular attention is dedicated to the assets of diplomatic missions, property of a central bank and military property. Furthermore it also looks at cultural objects that are abroad on temporary loan for an exhibition as well as cultural institutes. The issue as to whether entities of a foreign state with a separate legal personality are potentially entitled to immunity from execution is also investigated. Finally it is examined whether, from an immunity point of view, measures of pre-judgment against foreign states are admissible. ; vorgelegt von Barbara Wurm ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Karl-Franzens-Universität Graz, Dissertation, 2015 ; OeBB ; (VLID)4891324
Vol. 2 published by C. A. Schwetschke und Sohn. ; 1. Th. Die Verfassungen und das äussere politische Verhältniss der hellenischen Staaten. 1. Abth. Die Zeit vor den Perserkriegen--2. Abth. Von den Perserkriegen bis zum Untergange der hellenischen Selbständigkeit.--2. Th. Die Regierung. 1. Abth. Staatswirthschaft, Rechtspflege, Kriegswesen.--2. Abth. Oeffentliche Zucht, Götterdienst, Kunst, Wissenschaft, nebst Zeittafel und Register zum zweiten Theil. ; Mode of access: Internet.