In: The European journal of development research: journal of the European Association of Development Research and Training Institutes (EADI), Band 22, Heft 2, S. 234-251
"Die 'Europarechtsprechung' des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Beschluss der Karlsruher Richter zum so genannten Mangold-Urteil des EuGH vom Juli 2010 eine überraschende Wendung genommen. Hatte sich das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon ein Jahr zuvor noch ausdrücklich vorbehalten, Handlungen der europäischen Organe daraufhin zu prüfen, ob sie sich im Rahmen der ihnen von den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermächtigung bewegen, legt es nunmehr seine Prüfungskompetenz deutlich enger aus." (Autorenreferat)
Governance wird von der Autorin zunächst vom Begriff der Steuerung dadurch abgegrenzt, dass Steuerung ein Steuerungssubjekt mit Steuerungsintentionen und ein Steuerungsobjekt voraussetzt. In dessen Eigendynamik greift der Steuerungsakteur mittels spezifischer Steuerungsmaßnahmen im Hinblick auf bestimmte Ziele ein, wobei er bestimmte Maßnahme-Wirkungs-Beziehungen unterstellt. Wesentliche Differenzen zum Governancebegriff liegen in der notwendig asymmetrischen Beziehung zwischen den Akteuren, sowie in der unterstellten Intentionalität des Steuerungsvorgangs. Steuerung stellt sich insofern als ein Spezialfall von Governance dar. Governance impliziert dagegen nicht notwendig ein Steuerungssubjekt und ein Steuerungsziel. Ergebnis von Governance sind auch mehr oder weniger anonyme Prozesse der wechselseitigen Beobachtung und Konkurrenz, z. B. der Preisbildung auf einem Markt, oder die ungeplante Herausbildung informaler Regeln der Hilfeleistung in formalen Organisationen. Vor diesem Hintergrund wird dann die geänderte Rolle des Staates in der Wissenschaftspolitik skizziert. Im zweiten Teil werden ein Governance-Modell für das Politikfeld Wissenschaft und aktuelle Forschungsergebnisse zur Umsetzung neuer Governance vorgestellt. Im abschließenden Kapitel werden einige unintendierte Folgen der neuen Governance für die Wissenschaft in den Blick genommen und eine Perspektive für eine reflexive, lernende Meta-Governance skizziert, die die Ambivalenz der Veränderung von Staatlichkeit nicht einseitig auflöst. (ICA2).
"Die globalen Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie wurden in den vergangenen 15 Jahren grenzüberschreitend reorganisiert. Neben der realen Verlagerung ins nahe regionale Umfeld im Zuge umfassender Outsourcing-Prozesse hat sich in Europa bei der Wertschöpfungsintegration Ost- und Südosteuropas eine neue West-Ost-Arbeitsteilung mit einer High- und Lowcost-Struktur etabliert. Angesichts einer absehbaren Kapazitätsreduzierung in Europa bei gleichzeitig hohen Zielvorgaben hinsichtlich der Produktivitätssteigerungen, die über konzernweite Cost-Cutting-Strategien und Standardisierungsprozesse erreicht werden sollen, werden Restrukturierungen und Verlagerungsdruck eine neue Qualität erfahren. Vor diesem Hintergrund ist eine betriebliche qualitäts- und innovationsorientierte Strategie ein notwendiger, jedoch kein hinreichender Ansatz für die arbeitspolitische Regulierung der zunehmenden internationalen Standortkonkurrenz. Der Beitrag arbeitet eine betriebs- und standortübergreifend modifizierte Perspektive einer erweiterten innovativen Arbeitspolitik exemplarisch am Beispiel des General Motor (GM)/ Opel-Konzerns heraus." (Autorenreferat)