Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Entwicklungsprozess der Pfarrei St. Laurentius in Kleinostheim am bayerischen Untermain im Spannungsbogen der etwa eineinhalb Jahrhunderte zwischen der Neuordnung der politischen und kirchlichen Strukturen nach der Säkularisation in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts bis zum Ende der Nachkriegszeit in der Gemeinde in den 1960er Jahren im Kontext der kirchlichen, politischen und sozialen Vorgänge nachzuzeichnen. Das pfarrliche Leben vor Ort bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Sie richtet ihren maßgeblichen Fokus auf die in der Gemeinde praktizierte Frömmigkeit sowie auf deren Verhältnis zur Umwelt. Dabei wird ein chronologisches Vorgehen gewählt. Nach einem Überblick über den Forschungsstand und die strukturellen Voraussetzungen wird zunächst das Pfarrleben während des 19. Jahrhunderts in den Blick genommen. Es zeichnet sich aus durch ein großes Beharrungsvermögen, während sich erste Veränderungen erst um die Wende zum 20. Jahrhundert als Reaktion auf das Erstarken der Sozialdemokratie, sichtbar in deren Wahlerfolgen, ergeben. Dabei kam es besonders seit den späten 1920er Jahren zu einer Verdichtung der Kleinostheimer katholischen Lebenswelt. Die kurze Zeit, die bis zum Verschwinden der meisten katholischen Vereine in der Zeit des Nationalsozialismus blieb, dürfte kaum ausreichend gewesen sein, um tatsächlich stabile Milieustrukturen zu errichten. Dennoch trug die mentale und strukturelle Verdichtung dieser wenigen Jahre entscheidend dazu bei, dass die nationalsozialistische Ideologie offenbar in der Gemeinde sogar nicht einmal das Gewicht erreichen konnte, wie in den Jahrzehnten zuvor der Sozialismus. Als weitaus problematischer und im zunehmenden Maße unmöglich erwies sich die Aufrechterhaltung und Fortführung dieser Strukturen jedoch in der Nachkriegszeit. Dem damaligen Pfarrer Josef Hepp gelang es trotz seines unermüdlichen Einsatzes im Kirchenbau, in der Lokalpolitik und in der Seelsorge nicht mehr, wie noch in den 1920er Jahren, eine Trendwende herbeizuführen. Dennoch legte der Geistliche in seinem Handeln den Grundstein für den heutigen Einsatz und die große Bedeutung der Kirche und kirchlichen Handelns in der Gemeinde Kleinostheim. ; The present works intends to trace the development of the parish St. Laurentius in Kleinostheim in the Bavarian region of the lower Main river, addressing the period of approximately one hundred and fifty years of community history that spans between the reorganization of political and church structures after the secularization in the first decades of the 19th century, until the end of post war time in the 1960th; an analysis embedded in the context of church, political and social processes. Our research starts with the parish life on situ. The main focus concentrates on the devoutness of the community and their relationship with the environment. We chose a chronological procedure. After a review of the actual state of investigation and structural conditions, we first focus on parish life during the 19th century. Conspicuous for this period is an impressive capacity for persistency, while first changes are only apparent with the turn of the century and the rise of social democracy, as evidenced by the results of public elections. Particularly since the 1920th catholic parish community life in Kleinostheim underwent a process of intensification and concentration. But this rather brief time until the virtual disappearance of almost all catholic organizations during the dominance of national socialisms was probably too short to create stable milieu structures. Nevertheless, the mental and structural intensification of these few years played a decisive role in limiting the weight of national socialist ideology that, evidently, could not achieve the same level of influence in the community as was previously exerted by socialism. But much more problematic and increasingly difficult, if not impossible was maintaining and continuing of these structures in post war times. In spite of his undying efforts in the construction of a new church, in local politics and pastoral work, the late parish priest Josef Hepp was unable reedit his previous successes from the 1920th, and could not reverse the trend. But with his activities, the priest laid the foundation for today's commitment and for the great significance of the church and church activities in the parish of Kleinostheim.
Es wird die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben Deutschlands und seiner Einzelstaaten zur Zeit der frühen Industrialisierung, als der Wandel vom Agrarstaat zu einem Industriestaat eingesetzt hat, analysiert. Ziel dieser Analyse ist die Erklärung – also die Identifizierung erklärender Variablen – des Staatsverbrauchs, der öffentlichen Investitionen und der Staatsverschuldung während der Veränderungen der deutschen Wirtschaft vom Ende des 18. Jh. bis zur Mitte des 19. Jh.
Bei der Datenerhebung sah der Autor sich mit einer für den Untersuchungszeitraum nicht gut entwickelten amtlichen Statistik konfrontiert. Die vorliegenden Quellen in Form von Staatsbudgets, Haushaltsrechnungen, Denkschriften, statistischen Jahr- und Handbüchern, halbamtlichen und amtlichen Tabellen sind für diese Zeit lückenhaft. Die Unzulänglichkeit der Rechnungsführung, die fehlende Trennung zwischen Fürsten- und Staatshaushalt und die Zersplitterung der einzelnen Finanzgewalten sind als Ursachen zu nennen. Erst für die Zeit nach der politischen Neuordnung Deutschlands auf dem Wiener Kongreß verbessert sich die Qualität der finanzstatistischen Quellen. Folgende Schwierigkeiten, die bei der Datenerhebung aufgetreten sind, sind im einzelnen zu nennen: - die Berücksichtigung der Gebietsveränderungen zwischen 1780 und 1850 - der demographische Aufschwung zwischen 1780 und 1850 - die Beachtung der unterschiedlichen Budgetanlagen, die nicht nur von Staat zu Staat verschieden, sondern auch innerhalb des selben Staates häufig Veränderungen unterworfen waren. Der Autor ermittelte die jeweilige Bevölkerung der einzelnen Staatsgebiete und setzte diese in Beziehung zu den Ausgaben- und Schuldengrößen des entsprechenden Staates. Schließlich rechnete er die einzelnen Posten der Haushaltsrechnungen und Budgets auf ein einheitliches System um, soweit die Quellen dies erlaubten.
Bei der Sichtung des Materials ergibt sich, daß, wenn die Entwicklung der Finanzgrößen kontinuierlich von vorindustrieller Zeit bis zur Mitte des 19. Jh. verfolgt werden soll, nur drei deutsche Staaten die erforderlichen statistischen Materialien über Bevölkerungs-, Ausgaben- und Staatsschuldenentwicklung liefern können: Preußen, Bayern und Baden. Für die übrigen Staaten kann auf Grund der Quellenlage erst für das zweite Viertel des 19. Jh. eine zeitlich und sachlich parallele Untersuchung angestellt werden.
Die Untersuchung ist als eine vergleichende Analyse der finanzwirtschaftlichen Grundstrukturen der deutschen Staaten vom Ende des 18. bis zur Mitte des 19. Jh. angelegt, wobei die funktionelle Seite der öffentlichen Finanzwirtschaft hinsichtlich ihres Beitrages zum Durchbruch der industriellen Revolution in Deutschland im Vordergund stehen.
Thematische Gliederung:
A. Entwicklung und Struktur der Staatseinnahmen in Deutschland 1820-1850. B. Entwicklung der Staatsverschuldung 1780-1850. C. Die Staatsausgaben in Deutschland 1780-1850. D. Die öffentlichen Investitionen im Verkehrssektor in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Hinweis: Datentabellen mit Informationen zu einzelnen Jahren aus dieser Studie liegen ebenfalls vor. Da es sich hierbei nicht um Zeitreihen handelt, können diese nicht von HISTAT heruntergeladen werden, werden aber auf Anfrage von uns als Datei zugesendet. Es handelt sich hierbei um: - Volumen und Struktur der Roheinnahmen der deutschen Staaten um 1850 - Einwohner, Staatseinnahmen und Staatsschulden der deutschen Staaten 1825 und 1850 - Die Staatsverschuldung pro Kopf der Bevölkerung der deutschen Staaten in den Jahren 1825 und 1850 - Die Staatsausgaben der deutschen Staaten nach Hauptverwendungsbereichen um 1850 - Die Staatsausgaben deutscher Staaten nach funktionellen Kategorien um 1850
Themen:
Datentabellen im Recherche- und Downloadsystem HISTAT:
A. Entwicklung und Struktur der Staatseinnahmen in Deutschland 1820 - 1850
A.1 Die Entwicklung und Struktur der Staatseinnahmen im Königreich Bayern von 1819 – 1849 A.2 Die Entwicklung und Struktur der Staatseinnahmen im Großherzogtum Baden von 1820 – 1850 A.3 Die Entwicklung und Struktur der Staatseinnahmen im Königreich Preußen von 1821 – 1850
B. Entwicklung der Staatsverschuldung 1780 – 1850
B.1 Die Entwicklung der Staatsschuld in Baden von 1782 – 1850
C. Die Staatsausgaben in Deutschland 1780 – 1850
C.1 Die Staatsausgaben in Bayern nach Hauptausgabenbereichen 1777 – 1851 C.2 Die Staatsausgaben in Bayern nach funktionellen Kategorien 1819 – 1851 C.3 Die Staatsausgaben in Baden nach Hauptaufgabenbereichen 1770 – 1850 C.4 Die Staatsausgaben in Baden nach funktionellen Kategorien 1820 – 1850 C.5 Die Staatsausgaben in Preußen nach Hauptausgabebereichen 1740 – 1850 C.6 Die Brutto-Staatsausgaben in Preußen von 1820 – 1850 C.7 Die Staatsausgaben in Preußen nach Verwaltungszweigen 1821 – 1850
D. Die öffentlichen Investitionen im Verkehrssektor in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
D.1 Die Entwicklung der künstlichen Wasserstraßen in Deutschland 1688-1785 D.2 Die Länge der erstellten Kanalbauten in Deutschland im fünfjährigen Abstand von 1786-1850 D.3 Die Entwicklung der künstlichen Wasserstraßen in Deutschland von 1688-1894 D.4 Die längenmäßige Entwicklung der Staatsstraßen in den preußischen Provinzen 1816-1852 D.5 Die längenmäßige Entwicklung der Straßenarten in Preußen 1816-1852 D.6 Eisenbahnen: Die Entwicklung der Betriebslängen der deutschen Eisenbahnen 1835-1850 D.7 Preußen und deutsche Staaten: Die Entwicklung der Betriebslängen der deutschen Eisenbahnen (1835-1850)
Datentabellen, nicht in HISTAT
A.4 Volumen und Struktur der Roheinnahmen der deutschen Staaten um 1850 B.2 Einwohner, Staatseinnahmen und Staatsschulden der deutschen Staaten 1825 und 1850 B.3 Die Staatsverschuldung pro Kopf der Bevölkerung der deutschen Staaten in den Jahren 1825 und 1850 C.8 Die Staatsausgaben der deutschen Staaten nach Hauptverwendungsbereichen um 1850 C.9 Die Staatsausgaben deutscher Staaten nach funktionellen Kategorien um 1850
Seit über einem Jahrzehnt vollzieht sich in Japan eine Reihe grundlegender rechtlicher Reformen, die das Wahlrecht, die Institutionen des Finanzmarktes, das Verwaltungsver-fahrensrecht, das Zivilprozeßrecht, sowie die Wettbewerbspolitik und Produkthaftung und nicht zuletzt das Gesellschaftsrecht betreffen. Die Liste der Reformprojekte umfaßt ferner die geplante Einführung von Laienrichtern (saiban'in) für schwere Strafdelikte und die Errichtung von law schools nach US-amerikanischem Vorbild. Der Beitrag befaßt sich eingehend mit dreien dieser legislativen Reformen und den damit einher-gehenden Veränderungen: erstens dem Wahlrecht, das es den Parteien seit dem Jahre 1994 nur noch erlaubt, einen Kandidaten je Wahlbezirk aufzustellen, dessen Stimme auch nicht übertragbar ist, zweitens dem Berufsstand der Juristen und der juristischen Ausbildung, sowie drittens dem Jahrzehnt gesellschaftsrechtlicher Reformen. Der Autor vertritt die Ansicht, daß keine dieser drei Reformen bislang zu bedeutenden gesellschaftlichen Veränderungen im Lande geführt habe und daß dies auch für dieJapan Journal 3, No. 2, (2000) 221-235; D. KRUGER / I. FUYUMO Job Flexibility in Japan, in: Far Eastern Economic Review, February 8, 2001, p. 66.Nr. / No. 19 (2005) HEISEI RENEWAL OR HEISEI TRANSFORMATION?17Zukunft nicht zu erwarten sei. Aus diesem Grunde haben die Reformen, wie im Titel des Beitrages angedeutet, die in sie gesetzten Erwartungen einer grundlegenden, breiten gesellschaftlichen Erneuerung oder gar Umwandlung bislang nicht erfüllt.Die Wahlrechtsreform wurde im Nachgang zur Parlamentswahl des Jahres 1993 in Kraft gesetzt, in der die Liberaldemokratische Partei (LDP) entgegen allen Erwar-tungen einen Sitz hinzugewann. Gleichwohl reichte dies nicht zum Erhalt der Mehrheit aus, da die LDP zuvor die Zahl der Sitze drastisch reduziert hatte. Die eigentliche Bedeutung der Wahl des Jahres 1993 liegt indes weniger im Scheitern der LDP, ihre Mehrheit zu sichern, als vielmehr in der buchstäblichen Auslöschung der sozialisti-schen Partei. Zwei Jahre später hatte sich die LDP wieder erholt und ist seither an der Macht, wenn auch zunächst nur mit dem, was von der Sozialistischen Partei übrig-geblieben war (die sich in Sozialdemokratische Partei umbenannt hatte), und seit dem Jahre 2000 mit der Komeito.Die Reform des Wahlrechts hat wenig Veränderung gebracht. Zur Bildung einer nennenswerten fortschrittlichen Oppositionspartei ist es nicht gekommen. Auch wenn es erste Anzeichen für eine Entwicklung hin zu einem Zweiparteiensystem gibt, decken doch die drei zur Zeit größten Parteien weiterhin das ideologische Spektrum der frühe-ren LDP ab. Die japanische Innenpolitik ist weiterhin stark personengebunden, und lokale Interessengruppen haben nach wie vor maßgeblichen Einfluß. In der Regel ge-winnen diejenigen, die bereits einen Sitz haben, die Wahlen.Ebensowenig lassen sich die jüngsten Veränderungen beim Berufsstand der Juristen, insbesondere die Entstehung von Anwaltssozietäten mit über 100 Rechtsanwälten, und die Neuordnung der Juristenausbildung als Ausdruck oder Vorboten grundlegender gesellschaftlicher Wandelungen interpretieren. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, daß die neuen großen Sozietäten in Tokyo lediglich durch Zusammenschlüsse bereits exi-stierender Kanzleien entstanden sind; keine von ihnen hat sich durch internes Wachstums entwickelt. Zudem ist die überwiegende Mehrheit aller japanischen Rechts-anwaltssozietäten weiterhin klein. Das tradierte Muster von langsam wachsenden Sozietäten, die sich aufspalten, wenn sie die Größe von einigen Dutzend Anwälten erreichen, ist nach wie vor intakt. Selbst die drei oder vier größten Kanzleien setzen sich aus nur wenigen langjährigen Partnern zusammen, während die Mehrzahl ange-stellte Rechtsanwälte sind, die eigene Sozietäten gründen, wenn sie genügend Berufs-erfahrung gesammelt und Kontakte hergestellt haben. Im übrigen gibt es auch keine Anzeichen dafür, daß ich, wie gelegentlich behauptet wird, der Berufsstand der Juristen einer neuen allgemeinen Popularität erfreuen würde. Die Zahl derjenigen, die sich für die Juristenlaufbahn entscheiden, ist im Verhältnis zu der Zahl derjenigen, die letztlich zur Berufsausübung zugelassen werden, konstant geblieben.Auch die neuen "law schools" scheinen sich nicht der allgemeinen Erwartung gemäß zu entwickeln. Zwar ist die Zahl der law schools mit mehr als 60 relativ groß, aber die einzelnen Schulen unterliegen starken Beschränkungen bezüglich der Größe derJOHN O. HALEY ZJAPANR / J.JAPAN.L18Fakultäten und der Anzahl der Studenten. Angesichts der Tatsache, daß das zentrale staatliche Legal Training and Research Institute (Shihô Kenshû Sho) weiterhin besteht und daß auch an den Zulassungsquoten festgehalten wird, auch wenn die Quote auf etwa 3.000 pro Jahr erhöht ist, stehen die neuen law schools in einem intensiven Wettbewerb um die Studenten mit der Folge, daß sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu teuren "Pauk"-Anstalten werden.Schließlich gibt es auch keine Anzeichen dafür, daß die zahlreichen Reformen des japanischen Gesellschaftsrechts zu einer Veränderung bei der Corporate Governance japanischer Unternehmen geführt haben oder führen werden. Die Mehrzahl der japani-schen Unternehmen befindet sich weiterhin im Besitz von Einzelpersonen oder von Familien oder wird zumindest von diesen mehrheitlich kontrolliert. Auch die wenigen großen Publikumsgesellschaften sind nach wie vor durch die gleichen Beschäftigungs-strukturen gekennzeichnet, wie sie für praktisch alle mittleren bis großen öffentlichen und privaten Organisationen in Japan typisch sind. Die meisten Mitarbeiter werden wie bisher unmittelbar nach dem Abschlußexamen eingestellt, während für Seiteneinsteiger kaum Chancen bestehen. Entsprechend gibt es keinen Markt für erfahrene Führungskräfte, denen lediglich der Karriereweg innerhalb des Unternehmens offen-steht. Der Verfasser argumentiert, daß als Ergebnis eine institutionelle Dynamik zu beobachten ist, in der die kollektiven Interessen von Karrieremitarbeitern an einer langfristigen Sicherung ihrer Positionen unausweichlich jeden Versuch zum Scheitern verurteilen, eine "Aktionärsdemokratie" einzuführen oder das bisherige Modell der Corporate Governance in anderer Weise zu ändern.(Deutsche Übersetzung durch die Redaktion
Mit einem kurzen geschichtlichen Überblick gehe ich mit meiner Arbeit auf die derzeitige Situation in der gesetzlichen RV ein und erkläre die wichtigsten rentenrechtlichen Begriffe. Im zweiten Teil behandele ich das Prognos-Gutachten 1992, soweit dies direkt die gRV betrifft, da dies die Grundlage für die geplante RR 99 darstellte. Insbesondere gehe ich hier auf die ökonomischen Rahmenbedingung, die demographischen Daten und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ein, da dies die Eckdaten für die Finanzierbarkeit der gRV sind. Die Rentenkonzepte der einzelnen Parteien werden in dem Abschnitt 4 behandelt und gegenübergestellt. Hier habe ich herausgearbeitet, welche Schwerpunkte die Regierungskoalition (CDU/CSU/FDP), SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur weiteren Rentenreform gesetzt haben, ob es parteiübergreifend ähnliche Vorstellungen gibt und wie die Umsetzung durchgeführt werden soll. Außerdem behandele ich noch kurz das Biedenkopf-Modell zur Grundrente. Im Anhang habe ich aufgeführt, wann die wichtigsten Gesetzesänderungen erfolgten und einige rentenrechtliche Begriffe erläutert. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 1.1.Interessenlage1 1.2Aufbau der Arbeit1 1.3.Schwerpunkt der Arbeit2 2.Das Gesetz4 2.1.Geschichtlicher Überblick4 2.2.Allgemeine Angaben7 2.3.Gesetzesänderungen10 2.3.1.Versicherungspflicht10 2.4.Leistungen in der Rentenversicherung12 2.4.1.Rehabilitation12 2.4.2.Renten13 2.4.2.1.Renten wegen Alters13 2.4.2.2.Die Altersgrenzen14 2.4.2.3.Renten wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit16 2.4.2.4.Teilrente16 2.4.2.5.Rente wegen Mindesteinkommen17 2.5.Rentenrechtliche Zeiten17 2.5.1.Beitragszeiten17 2.5.2.Beitragsfreie Zeiten19 2.5.2.1.Anrechnungszeiten19 2.5.2.2.Berücksichtigungszeiten20 2.5.3.Wartezeiten20 2.6.Nettoanpassung21 2.7.Die neue Rentenformel22 2.8.Bundeszuschuß23 2.9.Zusammenfassung24 3.Das Gutachten25 3.1.Aufgabenstellung und Aufbau des Gutachtens25 3.1.1.Der Betrachtungszeitraum26 3.2.Ökonomische Rahmenbedingungen des Zeitraums29 3.3.Annahmen zur Wirtschaftspolitik33 3.3.1.Wirtschaftliche Entwicklung35 3.3.1.1.Die Entwicklung der wichtigsten Bereiche36 3.4.Demographische Daten39 3.4.1.Geburten39 3.4.2.Sterblichkeit41 3.4.3.Außenwanderungen41 3.4.4.Wanderungen zwischen Ost- und Westdeutschland44 3.4.5.Entwicklung der Bevölkerung44 3.4.5.1.Entwicklung der Erwerbspersonen48 3.5.Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und Erwerbsverhalten49 3.5.1.Frauenerwerbsbeteiligung49 3.5.2.Erwerbsbeteiligung der ausländischen Bevölkerung51 3.5.3.Arbeitsmarktentwicklung51 3.5.4.Einkommensentwicklung aus unselbständiger Arbeit54 3.6.Finanzielle Entwicklung in der Rentenversicherung55 3.6.1.Entwicklung der Rentenversicherung56 3.6.1.1.Das Rentenmodell56 3.6.1.2.Das Rentenfinanzmodell57 3.6.1.3.Beitragssätze57 3.6.1.4.Ursachen der Beitragssatzveränderung58 3.6.1.5.Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung59 3.7.Schlußbemerkungen zum Gutachten60 4.Die Rentenkonzepte der einzelnen Parteien61 4.1.Das Modell der Regierungskoalition61 4.1.1.Grundsätze der Reform61 4.1.2.Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes62 4.1.3.Finanzierung64 4.2.Das Modell der SPD65 4.2.1.Grundsätze der Reform66 4.2.2.Schwerpunkte des Entwurfs66 4.2.3.Finanzierung70 4.3.Das Modell von Bündnis 90/Die Grünen71 4.3.1.Grundsätze der Reform71 4.3.2.Schwerpunkte des Entwurfs72 4.3.3.Finanzierung75 4.4.Gegenüberstellung der wichtigsten Punkte der einzelnen Parteien76 4.5.Kriterien der geforderten Maßnahmen der Parteien77 4.5.1.Frauen-/familienpolitische Maßnahmen77 4.5.1.1.Verbesserte Familienleistungen77 4.5.1.2.Eigenständige Alterssicherung der Frau77 4.5.1.3.Erhöhung der Frauenerwerbsquote79 4.5.2.Änderung der Altersgrenzen80 4.5.3.Ausdehnung der Versicherungspflicht80 4.5.4.Bedarfsorientierte Grundsicherung81 4.5.5.Einbezug weiterer Gruppen in das System82 4.5.6.Neuordnung der Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsrenten83 4.5.7.Demographiefaktor/Rentenniveau 64%83 4.5.8.Lohn-, Leistungs-, Beitragsbezogenheit84 4.5.9.Umlageverfahren/Versorgungsfonds/Kapitalstock85 4.5.10.Bundeszuschuß86 4.5.11.Zusammenfassung87 5.Die Grundrente88 5.1.Das Biedenkopf-Modell88 5.1.1Grundsätze der Reform88 5.1.2.Schwerpunkte der Reform89 5.1.3.Finanzierung90 5.1.4.Meine Fragen zu diesem Modell90 5.1.5.Zusammenfassung91 6.Schlußbemerkungen92 7.Literaturverzeichnis96 8.Anhang I.Abkürzungsverzeichnis123 II.Überblick über die Geschichte der Rente125 III.Glossar129 IV.Niederschrift Teilnahme Podiumsdiskussion136 V.Interview vom 03.09.1997140 VI.Statistiken 1.Einnahmen/Ausgaben Rentenversicherung144 2.Tabelle 2.4.-1 Altersspezifische Fruchtbarkeitsziffern/Prognos146 3.Tabelle 2.4.-2 Altersspezifische Sterbeziffern/Prognos147 4.Tabelle 3.1.-1 Bevölkerungsentwicklung/Prognos148 5.Tabelle 1 - Entwicklung der Bevölkerung149 6.Tabelle 2.4-5 Altersspez. Erwerbsquoten / Prognos150 7.Tabelle 10 - Entwicklung der Wohnbevölkerung151 8.Tabelle 29 - Entwicklung der Zahl älterer Menschen152 9.Tabelle 4.3.-2 Zur Entwicklg. a.d. Arbeitsmarkt/Prognos 153 10.Tabelle I - Entwicklung wicht. Größen i.d. BRD/Prognos154 11.Abbildung 5.2.-2 Entwicklg. d. gRV-Beitragssatzes/Prognos156 12.Bevölkerungsentwicklung - eigene Tabelle157 13.Altersaufbau - eigene Tabelle158 14.Altersquotienten - im Vergleich - eigene Tabelle159 15.Jugend-, Alters- und Gesamtquotient - eigene Tab.160 16.Beitragssatzentw. i.d. gRV - eigene Tabelle161 17.Presseinformation vom 11.10.1997 'FAZ'162 18.Presseinformation vom 11.10.1997 'Frankf.Rundschau'163 19.Presseinformation vom 11.10.1997 'Darmst. Echo'164 20.Erklärung zu Schaubildern Seite 28 und 52165 9.Erklärung 10.Erklärung Aufbewahrung
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Seitdem im Herbst 2015 die Partei Solidarisches Polen (Solidarna Polska, SP) auf der Liste der Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) in den Sejm einzog, spielt sie als kleiner Koalitionspartner der PiS die Rolle des Züngleins an der Waage: Ohne ihre Handvoll Abgeordneter hätte die PiS im polnischen Parlament keine Regierungsmehrheit. Mit Parteichef Zbigniew Ziobro besetzt sie das für die Reformvorhaben der Rechts-Regierung zentrale Justizressort und prägt den EU-skeptischen Kurs der Regierung entscheidend mit. Bei den Parlamentswahlen 2023 wird sie aller Vorausicht nach – unter dem kürzlich geänderten Namen Souveränes Polen (Suwerenna Polska, SP) – wieder auf der PiS-Liste antreten, obwohl sie laut Umfragen, würde sie alleine antreten, weniger als 1 Prozent der Stimmen erhalten würde. Woraus rührt die Bedeutung dieser Partei und welche Rolle wird sie im Wahlkampf spielen?Eine Partei der PiS-VerstoßenenGegründet wurde die Partei 2012 unter dem Namen Solidarisches Polen durch einige von der PiS ausgeschlossene bzw. aus der PiS ausgetretene Politiker, die bereits nach den Parlamentswahlen 2011 eine eigene Fraktion gegründet hatten. Treibende Kraft war Zbigniew Ziobro , der bereits in der bürgerlichen Koalitionsregierung[1] im Jahre 2000 kurzzeitig für den damaligen Justizminister Lech Kaczyński arbeitete, 2001 zu den Mitgründern der PiS zählte und nach dem PiS-Wahlsieg 2005 selbst zum Justizminister und in Personalunion zum Generalstaatsanwalt wurde, was er bis zur Abwahl der PiS 2007 blieb. Anschließend war er einer der stellvertretenden Vorsitzenden der PiS. Mehrere Versuche, ihn in den acht folgenden Jahren liberaler Koalitionsregierungen unter Führung der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska, PO) wegen – wie es hieß – eklatanten Gesetzesverstößen vor den Staatsgerichtshof zu stellen oder anderweitig juristisch zu belangen, verliefen im Sande oder scheiterten an den notwendigen parlamentarischen Mehrheiten.Da Ziobro und einige seiner Mitstreiter die Position der PiS-Führung und insbesondere von Parteichef Jarosław Kaczyński infrage stellten und mehr Einfluss in der Partei gewinnen wollten, ließ ihn Kaczyński 2011 aus der Partei werfen. Dieser Konflikt wirkt bis heute nach. Ziobro werden immer wieder Ambitionen auf den Parteivorsitz der PiS nachgesagt, weshalb er bis heute – im Gegensatz zu anderen SP-Politikern – nicht zur PiS zurückkehren darf. Zu seinen größten Gegnern im Regierungslager gehört vor allem das verhältnismäßig pragmatische Milieu um Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Zbigniew Ziobro 2013. Quelle: Wikimedia CommonsJustizumbau und Law and OrderZiobros Kernthema ist der seiner Meinung nach schlechte Zustand des Justizsystems und der Kampf um eine bessere Durchsetzung der Gesetze. Seine Forderung nach einer Reform des aus dieser Sicht ineffektiven und von linksliberalen bzw. postkommunistischen Eliten beherrschten Justizwesens stimmte mit den Absichten der PiS überein. Und so zog die PiS 2015 mit diesem Thema in den Wahlkampf, ermöglichte einigen SP-Kandidaten den Start auf ihren Listen und erlangte eine regierungsbildende Mehrheit. Ziobro, der 2015 von den Wählern vom letzten Listenplatz der PiS im Wahlberzirk Kielce in den Sejm gewählt wurde, wurde erneut Justizminister und Generalstaatsanwalt und leitete mit seinem Ressort sowie mehreren der SP angehörigen Staatssekretären die entscheidenden Schritte des Umbaus des Justizsystems ein: Die schrittweise "Übernahme" des Verfassungsgerichts durch PiS-nahe Richter, die Neuordnung der Richterernennung und -beförderung durch die Umgestaltung des Landesjustizrates, die Bemühungen, durch "Maulkorbgesetze" nicht im Sinne der Regierung agierende Richter und Staatsanwälte zu schurigeln, sind nur einige der wichtigen Themen in diesem Bereich. Außerdem wollte sich die SP als "Law and Order"-Partei profilieren und setzte sich etwa für eine Verschärfung des Strafrechts ein sowie für die Schließung von Lücken im Steuerrecht, aber auch für eine radikale "Entkommunisierung" der Behörden und des öffentlichen Lebens. Trotz aller als "Reformen" etikettierten Aktivitäten stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den polnischen Gerichten erster Instanz zwischen 2015 und 2021 deutlich (von 4,1 auf 7,1 Monate).Europa, Deutschland und der Wald Zu einem wichtigen Betätigungsfeld wurde die Europapolitik (im Europäischen Parlament gehört die SP wie die PiS der Fraktion Europäische Konservative und Reformer an): Hier nahmen SP-Politiker immer wieder heftig Stellung und kritisierten die – wie sie es formulierten – Beschränkung der polnischen Souveränität durch die Europäische Union. Politiker wie Patrik Jaki, der seit 2019 für die SP im Europaparlament sitzt, oder der Sejm-Abgeordnete Janusz Kowalski, seit 2022 Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, zeichnen sich hierbei durch eine besonders aggressive Rhetorik aus.Für die polnische Europapolitik hatte die Politik der SP gravierende Auswirkungen. Die vielen Gesetzesinitiativen zum Umbau des Justizwesens, die teils vom Sejm beschlossen wurden, teils aber von Staatspräsident Duda oder unter Druck der europäischen Institutionen zurückgenommen oder "verwässert" wurden, haben zu einem immensen Durcheinander im Bereich der Judikative geführt. Ein Gutteil der Auseinandersetzungen Polens mit der Europäischen Kommission und die vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Problemfelder sind auf das Wirken des Justizressorts unter Zbigniew Ziobro zurückzuführen.In diesem Zusammenhang fallen regelmäßig auch deutschlandskeptische Äußerungen, und der "Abgeordnete Kowalski", wie der Politiker ironisch genannt wird, spielt eine führende Rolle dabei, der liberalen Opposition und insbesondere Donald Tusk bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit vorzuwerfen, nach Deutschlands Pfeife zu tanzen. Auch der Staatssekretär im Außenministerium, Arkadiusz Mularczyk, gehörte 2012 zu den Mitbegründern der SP. Er durfte 2017 aber zur PiS wechseln und wurde von Jarosław Kaczyński dann sogleich damit betraut, die Reparationsforderungen gegenüber Deutschland voranzutreiben.Im Bereich der staatlich kontrollierten Bereiche der Wirtschaft ist der SP als Pfründe vor allem der Bereich Forstwirtschaft zugefallen – das staatliche Forstunternehmen "Lasy Państwowe" subventioniert teilweise die Partei bzw. parteinahe Aktivitäten. Ziobro und seine Kreise unterstützen wiederum zahlreiche Initiativen im euroskeptischen bzw. nationalen und nationalistischen Milieu durch Mittel aus dem vom Justizminister verwalteten "Gerechtigkeitsfonds", der eigentlich Verbrechensopfern helfen, der Verbrechensprävention dienen und Freiwillige Feuerwehren unterstützen soll. Rückendeckung erhielt die SP durch das staatliche Fernsehen, das von 2016 bis 2022 (mit einer kurzen Unterbrechung) von dem als mediale "Bulldogge" der Rechten bekannte SP-Politiker Jacek Kurski geleitet wurde, der so wie Ziobro 2011 wegen Insubordination aus der PiS geworfen worden war. Enge Beziehungen bestehen auch zu weiteren rechten Medien, etwa dem katholischen Radiosender Radio Maryja.Zwischen Einbindung und Ausgrenzung Die SP wiederholte ihren Wahlerfolg als "Blockpartei" der Regierungskoalition "Vereinigte Rechte" (Zjednoczona Prawica) 2019 und stellt derzeit 19 Sejm-Abgeordnete sowie ein Mitglied des Senats. Wieder waren Angehörige der verschiedenen Kleinparteien auf der PiS-Liste in den Sejm gewählt worden, weshalb sie keine Prozenthürden (5 Prozent für Parteien, 8 Prozent für Listenverbindungen) überwinden mussten. Neben PiS und SP gehören der Vereinigten Rechten insbesondere die "Republikanische Partei" (Partia Republikańska, derzeit 9 Sejm-Abgeordnete) an sowie die "Erneuerung der Republik Polen" (OdNowa Rzeczypospolitej Polski, derzeit 5 Sejm- und 1 Senatsabgeordneter). Die parlamentarische Existenz dieser Parteien hängt letztlich von der Gnade Jarosław Kaczyńskis ab, obschon in der Vergangenheit in der Presse spekuliert wurde, ob Ziobro und seine Leute im Justizressort nicht vielleicht auch etwas in der Schublade hätten, was führende PiS-Politiker belasten könnte.Letztlich ist die Existenz von Ziobros Partei für Kaczyński aber eine gute Möglichkeit, auf der einen Seite den ihm inhaltlich und mit seinem ausgeprägten Misstrauen in vielen Dingen nahestehenden, zugleich aber auch machtbewussten und konsequent agierenden Ziobro in das Regierungslager einzubinden, gleichzeitig aber auch dafür zu sorgen, dass er ihm und seinen (wechselnden) Protegés in der Regierung nicht zu gefährlich wird und die Macht- und Nachfolgefrage im rechten Lager offen bleibt.Von der Solidarität zur SouveränitätHatte der ursprüngliche Parteiname "Solidarisches Polen" auf die vor zehn Jahren verbreitete Unzufriedenheit vieler Polen mit der wirtschaftsliberalen und wenig auf soziale Themen setzenden Politik der PO unter Donald Tusk zu tun, so erklärt die SP nun diese Etappe für vorerst abgeschlossen. Mit ihrem Namenswechsel zu "Souveränes Polen" reagiert sie offensichtlich auf eine Umfrage, nach der 45 Prozent aller Polen in der EU-Mitgliedschaft ihres Landes eine Gefährdung seiner Souveränität sehen. In einem programmatischen Text auf ihrer Homepage erklärt die SP nun also den Kampf um die Souveränität Polens zu ihrem neuen Hauptziel:"Souveränität ist die Fähigkeit, eigenständig und frei über sich entscheiden zu können. (…) Souveränität ist das Recht, auch über seine Heimat entscheiden zu können. Heute werden die polnischen Selbstverwaltungen von der EU erpresst und bestochen. Sie müssen auf Beschlüsse zur Verteidigung der Familie verzichten. Denn anders bekommen sie keine EU-Gelder. Wir sind gegen ein solches Diktat.Souveränität ist die Freiheit, ein eigenes Gerichtswesen zu gestalten. (…) Wir sind nicht damit einverstanden, dass die EU unrechtmäßig unser Gerichtswesen beeinflusst und entscheidet, wer in Polen regieren soll." Im Bereich der Energieversorgung solle Polen weiter auf die einheimische Kohle setzen, es müsse die heimische Landwirtschaft gegen Brüssel verteidigen, die polnische Jugend vor "Sexualisierung" und Homosexualität schützen, das Erbe von Johannes Paul II. verteidigen. Es müsse auch verhindert werden, dass weitere polnische Wälder als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Neue Gesetze, die "Brüssel als Vermittler für Deutschland" umsetzen wolle, müssten verhindert werden, da sie die polnische Souveränität untergrüben: "Nur ein souveräner Staat, kein aus fremden Hauptstädten verwalteter Staat sichert den Polen eine stabile Entwicklung." Mit diesem dezidiert rechtspopulistischen Programm spricht die SP somit eine besonders national und EU-skeptisch gesinnte Wählerschaft an. Ihre Rolle innerhalb der "Vereinigten Rechten" ist es, der rechtsradikalen und PiS-kritischen Partei "Konföderation" (Konfederacja) Wähler abzuluchsen. Allerdings ist die SP in Umfragen, in denen sie als eigenständige politische Kraft auftaucht, mit weniger als 1 Prozent Wählerstimmen deutlich weniger erfolgreich als die derzeit zwischen 10 und 14 Prozent liegende Konföderation, deren Vorteil unter anderem darin begründet ist, dass sie noch nie in Regierungsverantwortung gestanden hat. Und auch die Abneigung gegen Parteichef Ziobro ist sehr ausgeprägt: Es gibt keinen polnischen Spitzenpolitiker, der bei den Wählern so unbeliebt wäre (in einer kürzlich veröffentlichten Umfrage meinen 65,1% der Befragten, sie würden ihm nicht vertrauen, nur 20,5% vertrauen ihm).Fazit: Vorbereitung auf alle EventualitätenAlles deutet darauf hin, dass die SP auch bei den Wahlen im Herbst ihre Kandidaten wieder über die PiS-Liste in den Sejm bringen wird. Es wird an Jarosław Kaczyński liegen, wie viele aussichtsreiche Listenplätze er schließlich dem Koalitionspartner zubilligen wird, wobei viele SP-Politiker aufgrund ihrer meinungsstarken Äußerungen keine geringe mediale Bekanntheit erreicht haben und möglicherweise auch auf schlechteren Plätzen Erfolg haben könnten. Eine SP in der bisherigen Stärke würde im Falle eines Wahlsiegs der "Vereinigten Rechten" jede Annäherung an die Europäische Kommission erschweren, ja zuweilen wird ihr auch eine Schlüsselrolle bei einem möglichen schleichenden Polexit zugetraut. Im Falle einer Wahlniederlage könnte Zbigniew Ziobro im Zuge der dann unausweichlich einsetzenden Personalrochaden in der PiS um den Führungsanspruch im rechten Lager kämpfen (Jarosław Kaczyński ist immerhin schon 74 Jahre alt). Aber auch eine komplette Neuordnung der politischen Landschaft rechts von der Mitte ist denkbar. Sollte die "Vereinigte Rechte" die Wahlen verlieren und die "demokratische Opposition" die Regierung bilden, wäre allerdings auch abzuwarten, ob das von führenden politischen Akteuren der Opposition angekündigte konsequente Vorgehen gegen die mannigfachen Verstöße der PiS-Regierung gegen die Verfassung und die Rechtstaatlichkeit, anders als nach 2007, diesmal auch Zbigniew Ziobro gefährlich werden können. Zbigniew Ziobro im Kreise seiner Anhänger. Quelle: https://suwerennapolska.pl
[1] 1997 hatte die konservative Wahlaktion Solidarität (Akcja Wyborcza Solidarność, AWS) die Wahlen gewonnen und mit der liberalen Freiheitsunion (Unia Wolności, UW) eine Regierungskoalition geschlossen; Jerzy Buzek wurde zum Ministerpräsidenten gewählt. Mitte 2000 trat die UW aus der Regierung aus; in die bis 2001 amtierende AWS-Minderheitsregierung trat u.a. Lech Kaczyński ein.
Ziel der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme bzw. Gesamtschau der schulreformerischen Diskussionen und Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene für die Bereiche Volksschule (unter Ausschluß der Lehrerbildung), Fortbildungs-/Berufsschule und höherer Schule im Zeitraum von der Novemberrevolution 1918 bis zur NS-"Machtergreifung" im Frühjahr 1933, womit zunächst einmal Einsichten in die grundlegenden Strukturen und Probleme des sächsischen Schulwesens in der ersten deutschen Republik gewonnen werden sollen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam jedoch nur die äußere Schulreform als staatlich verordnete und auf die Veränderung der Schulstruktur zielende Reform in Betracht, während die innere Schulreform, die Veränderungen des Unterrichts intendierte, unberücksichtigt bleibt. Da das Reich auf schulpolitischem Gebiet – mit Ausnahme der einschlägigen Verfassungsbestimmungen sowie der Reichsgrundschulgesetze – seine Kompetenzen nicht zur Entfaltung bringen konnte, hatte sich der Landespolitik hier ein eigenes Betätigungsfeld eröffnet. Jedoch war aufgrund sich ändernder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse und damit wechselnder Landesregierungen keine Möglichkeit für eine einheitliche, auf lange Sicht angelegte Schulreform gegeben. Nachdem das Volksschulwesen seine letzte gesetzliche Regelung im Jahr 1873 erfahren hatte, erfolgte zum Beginn der Weimarer Republik seine Neuordnung. Im Hinblick auf den äußeren Aufbau wurde das gegliederte und konfessionell geprägte Volksschulwesen unter weitestgehender Einschränkung des Privatschulwesens zugunsten der allgemeinen Volksschule für alle Kinder ohne Unterschied des Vermögens und der Religion aufgegeben. Das Reichsgrundschulgesetz vom April 1920 richtete die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle Kinder des Volkes gemeinsame Grundschule ein. Innerhalb der allgemeinen Volksschule konnten Lehrgänge mit höheren Bildungszielen gebildet werden, wobei diese höheren Abteilungen durch Einrichtung, Lehrplan und Lehrkörper in sich die Tendenz zur organisatorischen Verselbständigung und Abtrennung von der Volksschule trugen. Einen wichtigen Teilbereich der Volksschulreform bildete die Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Schule. Durch Beseitigung sowohl der durch den Pfarrer ausgeübten geistlichen Ortsschulaufsicht als auch der kirchlichen Aufsicht über den Religionsunterricht wurde die fachmännische Schulaufsicht – nachdem sie bereits 1873/1874 in der Regionalverwaltung verwirklicht worden war – in der Lokalinstanz durchgeführt. Auch durfte der Pfarrer als solcher nicht mehr dem Schulvorstand angehören. Während die evangelische Kirche dies akzeptierte, war die katholische Kirche auf Restauration ihres früheren Status' bedacht. Der Religionsunterricht war durch das Übergangsschulgesetz zunächst aus der Volksschule entfernt worden. Aufgrund eines Urteils des Reichsgerichts wurde diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig eingestuft, so daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach blieb. Nun machten sich Bestrebungen geltend, seine Erteilung auf möglichst wenige Klassenstufen bzw. wenige Stunden zu beschränken. Als Vertreter der weltlichen Volksschule nahm der Sächsische Lehrerverein in diesen Auseinandersetzungen einen wichtigen Platz ein. Wiederholt forderte er seine Mitglieder auf, die Erteilung des Religionsunterrichts abzulehnen. Wechselnde Regelung erfuhr die Form, in der die Erziehungsberechtigten ihren Willen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen solle oder nicht, dartun sollten. Seit 1927 wurde die Nichtabgabe einer Erklärung explizit als Einverständnis mit der Teilnahme am Religionsunterricht gewertet. Das sächsische berufliche Schulwesen zerfiel in das im Hinblick auf Verwaltung und Finanzierung noch ganz überwiegend mit der Volksschule verbundene Fortbildungsschulwesen einerseits sowie das gewerbliche Schulwesen andererseits. Die obligatorische Fortbildungsschulpflicht wurde nach ihrer gesetzlichen Einführung erstmals wirksam für volksschulentlassene Knaben im Jahr 1875, für Mädchen – nachdem die Forderung hiernach spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker vertreten worden war – im Jahr 1920. Beide Male ergaben sich aus dem Nebeneinander von Berufstätigkeit und Schulpflicht Reibungen, so daß diese Neuerung gegen Widerstand, der vornehmlich aus Kreisen der Landwirtschaft geübt worden war, durchgesetzt werden mußte. Für die gewerblichen Schulen waren im Jahr 1880 gesetzlich zunächst nur die Konzessions- und Aufsichtsfrage und die nötige Befähigung der Lehrer geregelt worden, so daß sich in freier Entwicklung eine Vielzahl gewerblicher Schuleinrichtungen herausbilden konnte. Grob gliederte sich das gewerbliche Schulwesen in Gewerbeschulen, Landwirtschaftsschulen und Handelsschulen, wobei unter den Letztgenannten vor allem die höheren Handelsschulen den Ausbau zur Vollanstalt erstrebten: zur sechsstufigen Handelsrealschule oder zur neunstufigen Wirtschaftsoberschule. Der Dualismus im beruflichen Schulwesen, der aus der unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der genannten zwei Schularten resultiert war, trat offen in Erscheinung, als die Fortbildungsschule begann, ihre ursprüngliche Aufgabe der Allgemeinbildung zu verlassen und immer stärker das Berufliche zu betonen und somit in das Gebiet der gewerblichen Schulen einzudringen. Diese Tendenz wurde aktiv befördert durch die Generalverordnung des Kultusministeriums von 1907 sowie die allgemeine Volksschulreform nach 1918, in deren Rahmen auch der Ausbau der Fortbildungsschule erfolgte. Diese wurde immer mehr fachlich gegliedert und erhielt eine feste finanzielle Grundlage durch die Übernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat. Da andererseits eine zeitgemäße Bearbeitung des alten Gewerbeschulgesetzes nicht erfolgt war, hatte diese Entwicklung vielfach den Charakter des einseitigen Wettbewerbs angenommen, der zwischen den verschiedenen Ministerien unterstehenden Berufsschulen immer neue Reibungsflächen geschaffen und auch innerhalb der Regierung Spannungen verursacht hatte. Darum waren das Kultusministerium und das Innenministerium (resp. Wirtschaftsministerium) wiederholt bestrebt, bestehende Zwiespältigkeiten und Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von gewerblichen Schulen einerseits und von Fachklassen der Pflichtfortbildungsschule andererseits ergeben hatten, im Wege der Vereinbarung möglichst zu mildern oder auszuräumen. Dies führte dazu, daß der gesetzlich an sich geforderte Aus-bau der Fortbildungsschule in der Praxis vielfach gebremst wurde. Dem berechtigten Bestreben nach Beseitigung der Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der gewerblichen Schulen wurde im Dezember 1923 mit einem Notgesetz über Schulbeihilfen entsprochen. Zur Schaffung eines das gesamte berufliche Schulwesen einigenden Berufsschulgesetzes war die Beseitigung des Dualismus' durch Vereinigung aller beruflicher Schulen unter einer gemeinsamen Leitung Voraussetzung. Erst unter dem Druck von Sparmaßnahmen und Vereinfachungsbestrebungen wurde im Jahr 1931 eine Verständigung in der Weise erzielt, daß die gewerblichen Lehranstalten dem Ministerium für Volksbildung unterstellt wurden, in welchem – zugleich für die Angelegenheiten des Pflichtberufsschulwesens – eine besondere Abteilung für berufliche Schulen errichtet wurde, die der Leitung des Ministerialdirektors des Wirtschaftsministeriums unterstand. Die Oberaufsicht über jene restlichen Schulen, die zunächst noch beim Wirtschaftsministerium verbliebenen waren, erhielt das Ministerium für Volksbildung im Jahr 1937. Das berufliche Schulwesen einigende Berufsschulgesetz kam im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zustande, so daß für die einzelnen Schularten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft blieben. Daher sollten durch örtliche Maßnahmen Schulen oder Klassen verschmolzen oder eine Arbeitsteilung zwischen ihnen an solchen Orten realisiert werden, an denen durch das Nebeneinander verschiedener Schularten Doppeleinrichtungen entstanden waren oder zu entstehen drohten. Die Entwicklung des sächsischen höheren Schulwesens war durch Expansion und Differenzierung ge-kennzeichnet. Die Zahl der Anstalten wuchs innerhalb eines Jahrhunderts von 13 auf 112 an, wobei seit dem 19. Jahrhundert neben dem humanistischen Gymnasium die Realschule, das Realgymnasium und die Oberrealschule aufkamen, die ihren Unterricht nicht mehr auf die alten Sprachen, sondern die neueren Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausrichteten. Mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller neunstufigen Anstalten zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gymnasium mit grundständigem Latein aus seiner Stellung als alleiniger Vorbereitungsstätte für die Universität verdrängt; die Realanstalten erlangten deutlich das Übergewicht. Eine weitere Differenzierung erfolgte durch die Zulassung der Reformanstalten mit ihrem lateinlosen Unterbau sowie der Einführung der Deutschen Oberschule. Schließlich entwickelte sich gesondert vom Knabenbildungswesen – aber dieselben Berechtigungen verleihend – das Mädchenbildungswesen, deren Hauptform die höhere Mädchenschule war; zum Abitur führten die drei- und sechsklassigen Studienanstalten. Die Gemeinschaftserziehung von Mädchen und Knaben war als Notbehelf nur ausnahmsweise dort zugelassen, wo keine Mädchenbildungsanstalt am Ort vorhanden war. Nachdem das höhere Schulwesen im Jahr 1876 seine allgemeine gesetzliche Regelung erfahren hatte, befand es sich in einer latenten Schulreform. Im Verordnungswege waren immer wieder versuchsweise Neuerungen genehmigt worden. Eine tiefgreifende Reform des höheren Schulwesens sollte dann der im Jahr 1923 vom Ministerium für Volksbildung vorgelegte Einheitsschulplan bewirken, der eine je vierjährige Grundschule, Mittelschule und Oberschule vorsah. Während sich der Sächsische Lehrerverein und der Bund Entschiedener Schulreformer mit eigenen Konzeptionen an der Diskussion über den Gesamtaufbau des Schulwesen beteiligten, kämpfte der Sächsische Philologenverein für den Erhalt der höheren Schulen als eigenständige neunstufige Schulformen und schlug statt dessen die Vereinheitlichung des Unterbaues der Einzeltypen vor. Begleitet wurde der Kampf gegen die Einheitsschule wie die Ergebnisse der sozialistischen Schulreform überhaupt durch eine systematische Kampagne, die sogenannte "Hetze gegen die Volksschule". Die Regierungsumbildung im Januar 1924 markierte das Ende der Einheitsschulbestrebungen. Eine grundlegende programmatische Neuordnung erfuhr das höhere Schulwesen mit der im Jahr 1926 vorgelegten Denkschrift des Ministeriums für Volksbildung. Diese machte – im Gegensatz zu Preußen, das zu den entschiedenen Schultypen zurückgekehrt war – die mit der Differenzierung einhergehende und im System der Reformschulen wurzelnde Tendenz zur Vereinheitlichung der höheren Schulen zum leitenden Prinzip. Die Grundformen der höheren Schulen, die aus den praktischen Bedürfnissen des Lebens hervorgewachsen waren, drängten in ihrem Entwicklungsgang von sich aus zu einer gegliederten höheren Einheitsschule. Daraus ergab sich die Beibehaltung der neunstufigen höheren Lehranstalten bei weitestgehender Angleichung des Unter- und Mittelbaues (mit Englisch als grundständiger neuerer Fremdsprache), auf dem sich eine nach Berufskomplexen differenzierte, aber durch eine Gruppe von Kernfächern zusammengehaltene Oberstufe, aufbaute. Die notwendige Ergänzung erhielt dieses Programm durch den 1932 veröffentlichten Landeslehrplan, der nicht das Trennende der verschiedenen Schularten, sondern die Einheit der höheren Schule betonte. Indem er seine Vorschriften durch Rahmenlehrpläne nach Fächern gliederte und die Aufgaben der Schulgattungen durch Zusätze und Abstriche regelte, schuf er der Vereinheitlichung von innen heraus eine starke Grundlage. Eine Sondergruppe bildeten hier die Gymnasien und Realgymnasien (alten Stils) mit grundständigem Latein, die in ihrer Eigenart bestehen bleiben sollten, solange sie genügend Besucher fanden. Direkte Rückwirkungen auf die Organisation des höheren Schulwesens hatten sich aus der Zu- und Abnahme seiner Besuchsziffern ergeben. Infolge der Verbreiterung des Rekrutierungsbereichs der höheren Schule hatte die Zahl der Schüler beständig zugenommen. Auf der Oberstufe hielt dieser Trend auch nach 1926 noch an, was zusätzlich dazu geführt hat, daß eine ständig wachsende Zahl von Abiturienten auf die Hochschulen strömte. Daß die Schüler – im Gegensatz zur Vorkriegszeit – immer länger auf der höheren Schule verweilten, stand in wesentlichem Zusammenhang mit Veränderungen im Berechtigungswesen, der Änderung der Funktion der höheren Schule sowie den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Seiten des Ministeriums für Volksbildung gab es nur ungenügende Mittel, dieser Entwicklung (der Überfüllung der höheren Schule und der Hochschule) entgegenzusteuern. So waren in erster Linie die Lehrer gehalten, die Schülerauslese auf allen Klassenstufen ständig zu verschärfen und nicht ausreichend begabte Schüler auf für sie geeignete Schullaufbahnen zu verweisen. Hierfür kamen die Einrichtungen des auf zehn Schuljahre bemessenen mittleren Schulwesens in Betracht, für das zur Attraktivitätserhöhung als neuer Schulabschluß die mittlere Reife geschaffen worden war. Wegen der seit 1926 abnehmenden Gesamtschülerzahlen geriet das höhere Schulwesen in einen Schrumpfungs- bzw. Rückbildungsprozeß. Mit dem Rückgang der Anmeldungen für Sexta sowie der auf allen Klassenstufen zu verzeichnenden Abkehr von der höheren Schule griff in immer stärkerem Maße ein Prozeß der Abbröckelung des höheren Schulwesens von unten her und von innen heraus um sich. Unvermeidlich war daher, daß eine Anzahl neunstufiger Anstalten oder Züge eingehen, eine Anzahl zusammengelegt und eine weitere Anzahl zu sechsstufigen Anstalten zurückgebildet werden mußten. Wie der Abbau bzw. die Verschmelzung von Schuleinrichtungen zu erfolgen hatte, sollte in jedem Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Wechselseitige Reibungsflächen existierten im mittleren Schulwesen in allen Konstellationen zwischen Realschule, höherer Handelsschule, höherer Abteilung der Volksschule und Berufsschule. Vor allem die durch den Geburtenrückgang bedingte Nichtauslastung bestehender Schuleinrichtungen, die zumal immer mehr dieselben oder ähnliche Bildungsziele verfolgten, ließ die Konkurrenz um die Schulkinder entbrennen. Die höhere Schule wollte zur Kompensation des Sextanerrückgangs die durch die Schülerauslese (und wiederholten Schulgelderhöhungen) von den neunstufigen Anstalten abgeleiteten Schüler im eigenen Schulaufbau behalten, verfügte aber nicht mehr über die hier in Frage kommenden Realschulen, die in Zeiten der Konjunktur ausgebaut worden waren, so daß die Kinder vielfach die höhere Handelsschule oder die höheren Abteilungen der Volksschule besuchten. Zudem erhob nun auch die Berufsschule Anspruch auf das 8. Schuljahr sowie die sechs- und neunstufigen höheren Lehranstalten mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Vertreter aller Schulgattungen waren mit entsprechenden Grundsatzprogrammen hervorgetreten, um jeweils den eigenen Bereich als Pflegestätte eines besonderen Bildungsgutes für unentbehrlich zu erklären. Verbunden damit war der wechselseitige Vorwurf, jeweils nur auf den Ausbau der eigenen Schulform bedacht zu sein und zugleich in den Arbeitsbereich anderer Schulgattungen einzudringen, um die eigenen Betätigungsmöglichkeiten angesichts von Schülermangel, Spar- und Abbaumaßnahmen zu gewährleisten. Im Ergebnis der Arbeit zeigt sich als wesentliches Entwicklungsmuster die Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens sowie der Schulverwaltung. Jedoch wirkte diese – abgesehen von den Bestrebungen 1923/1924 – nicht im Sinne eines organischen Gesamtaufbaues des Schulwesens (Einheitsschule). Vielmehr wurde unter Aufrechterhaltung der äußeren Gliederung – bei gleichzeitiger Schaffung von Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten – eine größere innere Geschlossenheit insbesondere im beruflichen, mittleren und höheren Schulwesen erstrebt und zum Teil verwirklicht.
DAS KRIEGSJAHR 1918 ; 7. DAS KRIEGSJAHR 1918 ; [TEXTBD.] ; Österreich-Ungarns letzter Krieg 1914 - 1918 (-) Das Kriegsjahr 1918 ; 7. Das Kriegsjahr 1918 ; [Textbd.] ; (7. Das Kriegsjahr 1918 ; [Textbd.] ;) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([II]) Vorwort zum siebenten Bande ([V]) Stoffgliederung und Bearbeiter (VIII) Inhaltsverzeichnis ([X]) Beilagenverzeichnis ([XVI]) Verzeichnis der Abkürzungen ([XVIII]) Das Weltbild zu Beginn des Kriegsjahres 1918 ([1]) Die Politische Entwicklung im Winter 1917/18 ([3]) Die Kriegspolitik der Mächte ([3]) Friedensbotschaften aus Ost und West ([3]) Flammenzeichen im Lager der Verbundmächte (5) Die Westmächte und Italien (9) Die Friedensschlüsse von Brest-Litowsk und Bukarest (12) Der Sturz Czernins und Österreich-Ungarns sinkende Geltung (17) Die militärischen Pläne der beiden Parteien (20) Die Angriffspläne der Mittelmächte (20) Erwägungen und Entschlüsse der Obersten Kriegsleitung (20) Die geplante Verwendung des öst.-ung. Heeres (24) Die Abwehr des Feindbundes (27) Österreich-Ungarns Wehrmacht in den zwei letzten Kriegsjahren ([33]) Aufbringung und Verbrauch der Menschenkräfte ([35]) Das Jahr 1917 ([35]) Das Jahr 1918 (41) [Tabelle]: Am 1. Jänner 1918 wurden in der öst.-ung. Monarchie 1,309.000 feindliche Kriegsgefangene gezählt, darunter 908.000 Russen. Sie befanden sich in folgenden Verwendungen: (45) Die Entwicklung der Verluste und der Stände (46) Die letzte Neuordnung der Wehrmacht (50) Allgemeine Richtlinien (50) Neugliederung und Wandlung der Infanterie (53) Pferdestand und Reiterei (60) Die Vollendung des Ausbaues der Artillerie (63) Leistungen und Hemmnisse der Rüstungsindustrie (71) Die Ausgestaltung der Luftwaffe (74) [Tabelle]: Zum Vergleich seien einige Erzeugungsdaten der Ententestaaten angeführt; es erzeugten: (76) Die Neugliederung der technischen Truppen (78) Die Entwicklung des Verkehrswesens (81) Die Bahnen und die Eisenbahntruppe (81) Kraftfahrwesen und Traintruppe (86) Das Sanitätswesen (88) Neuerungen im Kampfverfahren (89) Geist und innerer Gehalt unseres Heeres (94) Die Besetzung der Ukraine ([101]) Der Winter an der Ostfront ([103]) Die Lage zwischen dem Schwarzen Meere und dem Pripiatj ([103]) Vorgänge an der russisch-rumänischen Front ([103]) Die Heeresgruppe Böhm-Ermolli und Linsingen (110) Der Vormarsch der Deutschen und die Angriffsdrohung gegen Rumänien (114) Österreich-Ungarns Entschluß zum Einmarsch in die Ukraine (116) Der Einmarsch in die Ukraine (119) Vom Zbrucz bis an das Schwarze Meer (119) Der Wettlauf nach Odessa (127) Die Besetzung der Landstriche zwischen Bug und Dnieper (130) Der Zug ins Donezgebiet und an das Asowsche Meer (140) Die Auflösung der ehemaligen Front im Osten (145) Der Westen und der Orient bis Mitte Juni ([149]) Die deutsche Offensive in Frankreich ([151]) Das südöstliche Kriegstheater im ersten Halbjahr 1918 (158) Die mazedonische Front (158) Die Ereignisse in Albanien bis Mitte Juni (162) Kampfpause im Winter und Operationspläne (162) Angriffe der Franzosen und der Italiener vom Ende April bis Mitte Juni (166) Bandenbewegung in Serbien im Frühjahr 1918 (170) Winter und Frühjahr in der Türkei (171) Der letzte Angriff des öst.-ung. Heeres ([175]) Der Winter 1918 im Südwesten ([177]) Die Neuordnung der Front ([177]) Kämpfe und Entbehrungen in den Wintermonate (180) Das Entstehen des Operationsplanes (186) Anträge des FM. Conrad und Weisungen der Heeresleitung (186) Die Wandlungen des Operationsplanes (190) Der Eisenbahnaufmarsch zur Junioffensive (198) Die materiellen Vorsorgen (200) [Tabelle]: Verpflegslage der Südwestfront am 14. Juni 1918 (203) Die Kampfereignisse im Frühjahr an der Südwestfront (207) Das Wiedererstarken Italiens (211) Der Neuaufbau des Heeres (211) Ziele der Führung und Grupperung der Kräfte (217) Die letzten Tage vor Beginn des Angriffes (221) Die Angriffsbefehle (221) Der Angriff auf dem Tonalepaß (228) Der endgültige Befehl zum Hauptangriff (232) Die Junischlacht in Venetien (235) Der erste Kampftag (235) Die Schlacht auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden (235) Der Angriff im Grappagebiet (248) Das Festsetzen des k. u. k. XXIV. Korps auf dem Montello (260) Der Piaveübergang der Isonzoarmee (266) Maßnahmen der hohen Führung am 15. Juni (275) Das Weiterführen des Angriffes am Piave (280) Die Kämpfe am 16. Juni (280) Entschlüsse und Verfügungen am 16. Juni (284) Der 17. und der 18. Juni bei der Isonzoarmee (288) Die Kämpfe auf dem Montello am 17. und 18. Juni (295) Die Ereignisse bei der Heeresgruppe Conrad vom 16. bis 19. Juni (299) Am Wendepunkt der Piaveschlacht (304) Die italienische Gegenoffensive (308) Abwehr des italienischen Angriffes gegen den Montello (308) Die Kämpfe der Isonzoarmee am 19. und 20. Juni (312) Zurücknahme der Heeresgruppe Boroevic auf das östliche Piaveufer (318) Der Entschluß zum Abbrechen der Schlacht (318) Die Räumung des Montello (325) Der Rückzug der Isonzoarmee (329) Der Ausklang der Schlacht (335) Pläne, Entschlüsse und Befehle (335) Der Kampf um die Piavemündungsinsel (339) Die Gegenangriffe der Italiener an der Gebirgsfront (343) Betrachtungen (352) Die Ursachen des Mißerfolges (352) [Tabelle]: Im einzelnen betrugen die Verluste der Armeen vom 14. bis 25. Juni: (359) Die militärischen Folgen der Junischlacht und FM. Conrads Rücktritt (360) Der Balkan und der Osten im Sommer 1918 ([365]) Der Sommerfeldzug in Albanien ([367]) Angriff der Italiener und der Franzosen ([367]) Der Operationsplan der Alliierten ([367]) Die Einleitungskämpfe am 6. Juli (368) Der Vorstoß der Alliierten bis an den Semeni (370) Die Ereignisse in Albanien nach dem Eintreffen des GO. Pflanzer-Baltin (377) Die weiteren Pläne bei Feind und Freund (377) Die Kämpfe vom 14. bis 23. Juli (379) Die Gegenoffensive des k. u. k. XIX. Korps (381) Die Kampfereignisse bis 28. Juli (381) Neue Entschlüsse hüben und drüben (386) Der Rückzug des italienischen XVI. Korps (387) Stillstand der Operationen (390) Fortsetzung der Offensive und Einnahme von Berat und Fjeri (391) Stillstand und neue Pläne (396) Der mazedonische Kriegsschauplatz im Sommer 1918 (399) Die Ereignisse im Osten bis Mitte September 1918 (406) Die Ostarmee in der Ukraine (406) Militärische Vorgänge von Juni bis Mitte September (406) Die wirtschaftliche Auswertung der Ukraine (409) Der Grenzschutz der Monarchie gegen Osten und die rumänische Frage (414) Dem Niedergang entegen ([417]) Der Umschwung an der deutschen Westfront ([419]) Die letzten deutschen Angriffe ([419]) [Tabelle]: Kreigsgliederung der im Juli an die Westfront abgehenden öst.-ung. Heereskörper (421) [Tabelle] Die Stärke der Westmächte in Frankreich Mitte Juli 1918 zeigt nach Franz. Gstb. W. VI/2, 547, und VII/1, 18-27, folgende Übersicht: (422) Die Gegenangriffe der Ententeheere (425) Das Eingreifen des nordamerikanischen Heeres (430) Die Südwestfront im Hochsommer 1918 (437) Die Lage der Junioffensive (437) Fesselungsangriff der Italiener in der zweiten Julihälfte (439) Pläne und Sorgen der hohen öst.-ung. Führung (444) Verzicht auf die Angriffspläne und Betrachtungen in Belluno (451) Örtliche Angriffe der Italiener im August (456) In der Abwehr gefesselt (465) Das neue Verteidigungsverfahren (467) Die Begebenheiten an der Südwestfront im September (473) Die miltärpoltische Weltlage im Sommer 1918 (481) Politische und militärische Ziele im Lager der Feinde (481) [Tabelle]: Nach Elsa Brandström, "Unter Kriegsgefangenen in Rußland und Sibirien 1914 - 1918" (Berlin 1922), 8, gerieten während des Krieges in russische Gefangenschaft: (487) Die Ausblicke der Mittelmächte (491) Die innenpolitische Lage (491) Die zweite Monarchenzusammenkunft in Spa und Österreich-Ungarns Friedensschritt (497) Der Zusammenbruch Bulgariens (501) Die Durchbruchsschlacht auf dem Dobro polje (501) Der bulgarische Sonderfriede (505) Die Ereignisse in Albanien in der zweiten Hälfte September (512) Aufbau einer neuen Front auf dem Balkan (514) Die ersten Maßnahmen nach Abschluß des bulgarischen Sonderfriedens (514) Die Kämpfe um die Talenge von Vranje - Leskovac (518) Bildung der Heeresgruppe FM. Kövess (522) Die Kämpfe um Nis (527) Der Rückmarsch der Armeegruppe Albanien (531) Auswirkungen des Zusammenbruches Bulgariens auf Rumänien und die Ukraine (535) Der Rückzug des deutschen Westheeres (539) Letzte Kämpfe und Ausscheiden der Türkei (545) Die Mittelmächte am Ende ihrer Kraft (552) Das gemeinsame Friedensangebot (552) Innenpolitische Gärung und Wirtschaftkrise in Österreich-Ungarn (555) Das Kaisermanifest (558) Der Zusammenbruch Österreich-Ungarns ([563]) In Erwartung der italienischen Offensive ([565]) Die Südwestfront in den drei ersten Oktoberwochen ([565]) Das k. u. k. Heer vor dem letzten Waffengang (571) Der materielle und moralische Zustand bis Mitte Oktober (571) Vorbereitungen zur Räumung Venetiens (577) Innen- und außenpolitische Begebenheiten um die Mitte Oktober (580) Beurteilung der Lage durch die hohen Führer (587) Die letzte Abwehrschlacht an der Südwestfront (592) Der Angriffsplan der Italiener (592) Der Abwehrsieg im Grappagebirge (598) Die Fesselungsangriffe der Italiener auf der Hochfläche von Asiago (605) Die Meutereien hinter der Front der 11. Armee (608) Der Hauptschlag der Alliierten am Piave (614) Das Vorspiel auf der Insel Papadopoli (614) Die beiden ersten Schlachttage (616) Das Übergreifen der Meutereien auf die Fronttruppen der Heeresgruppe Boroevic (629) Der Tag der Entscheidung (634) Die Friedensbitte vom 27. Oktober (647) Der Abfall der Nationen (651) Rückzug und Zerfall des öst.-ung. Südwestheeres (657) Rückzug der 6. und der Isonzoarmee hinter die Livenza (657) Die Ereignisse der Gebirgsfront (667) Der Endkampf der Armeegruppe Belluno (667) Die schwere Krise der Heeresgruppe FM. Krobatin (675) Der Verfolgungsplan der Italiener und die Zustände im öst.-ung. Südwestheere (681) Durchbruch der Italiener in den Sieben Gemeinden (686) der Rückzug der Armeegruppe Belluno gegen die Fassaner Alpen (695) Der Rückmarsch der 6. Armee und der Isonzoarmee hinter den Tagliamento (699) Der Waffenstillstand (706) Der vergebliche Kampf um sofortige Waffenruhe (706) Die Forderungen der Alliierten (712) Der Abschluß des Waffenstillstandes (716) Die entscheidenden Beratungen in Wien (716) Die Annahme der Waffenstillstandsbedingungen in Villa Giusti (729) Das Kriegsende an der Südwestfront (735) Der Vormarsch der Italiener auf Trient (735) Rückzug der Armeegruppe Belluno am 3. und 4. November (744) Die letzten Rückzugskämpfe der 6. Armee und der Isonzoarmee (747) Die Heimkehr des Südwestheeres (758) Die letzten Kriegswochen an den anderen Fronten (765) Die Preisgabe Serbiens (765) Der Offensivplan der feindlichen Führung (765) Entschluß des FM. Kövess zum Rückzug (769) Abwehrkämpfe im Raume Kragujevac - Paracin (775) Der Rückzug hinter die Donau und die Save (780) Der Zerfall der Heeresgruppe Kövess (787) Das Ende der Grenzsicherung gegen Serbien (787) Rückmarsch der Armeegruppe Pflanzer-Baltin aus Nordalbanien und Montenegro (792) Die Räumung der Walachei (795) Die Räumung der Ukraine und das Ende der Ostarmee (798) Der Ausgang des Krieges im Westen (800) Die Friedensschlüsse (803) Der Weltkrieg im Lichte Rückschauender Betrachtungen ([807]) Die Kernprobleme des Krieges ([809]) Kräfteverhältnis und Kriegsrüstung ([809]) [Tabelle]: Stärken der Truppen I. und II. Linie (aktive und Reserveformationen) bei Kriegsausbruch (811) Kriegführung auf der äußeren und der inneren Linie (812) Fragen des Oberbefehles (814) Die Schicksalsphasen des großen Krieges (816) Die Zeit größeren militärischen Erfolgsmöglichkeiten (1914 - 1915) (816) Die Krise der Mittelmächte im Jahre 1916 (825) Die belagerte Festung (827) Das Jahr der Entscheidung (829) Österreich-Ungarns Wehrmacht in ihrem letzten Kampfe (832) Personenverzeichnis und Verzeichnis der öst.-ung. und der verbündeten Truppenverbände ([835]) Verzeichnis der öst.-ung. Truppenverbände (824) Personenverzeichnis ([837]) A ([837]) B ([837]) C, D, E (838) F (838) G (839) H (839) I, J (840) K (840) L (841) M (841) N, O, P, R (842) S (842) T (843) U, V, W, Z (844) Verzeichnis der deutschen Truppenverbände, Verzeichnis der bulgarischen, türkischen und ukrainischen Truppenverbände (852) Ergänzungen und Berichtigungen zu den erschienen sieben Bänden ([853]) Einband ( - ) Einband ( - )
Als Konzept ist die "historische Stadt" relativ neu. Entwickelt wurde sie während der 1970er und 1980er Jahre aus den Grundideen der städtebaulichen Moderne. Das lässt sich besonders gut am Beispiel Ost-Berlin belegen. In dieser Zeit setzte sich hier eine heterogene Allianz von Führungskadern, Architekten und Intellektuellen für ein städtisches Umfeld ein, das die individuelle Erfahrung von Geschichtlichkeit vermittelt. Diese Ideen schlugen sich in den 1980er Jahren in einer Reihe von Prestigeprojekten nieder. In der Vorbereitung auf die 750-Jahrfeier von Berlin 1987 ließ die DDR-Führung einige der jahrzehntelang geschmähten Mietshausviertel renovieren und mit Insignien historischen Alltagslebens ausschmücken. Gleichzeitig wurden eine Reihe repräsentativer Bauprojekte geplant und teilweise realisiert, die sich stark an historische Bauformen anlehnen. Die historische Stadt vermengte Elemente verschiedener vergangener Epochen zu einer undifferenzierten Vorstellung von "der Vergangenheit." Diese Entwicklung beruhte auf einer Elastizität der sprachlichen Äußerungen von Städtebauern und Theoretikern. Im Laufe der 1970er und 1980er Jahre behielten Begriff wie "Wohnraumerhaltung" oder "Rekonstruktion" einerseits ihren positiven Klang bei, veränderten andererseits aber radikal ihre Bedeutung. In ähnlicher Weise wurde die quasi-biologische Konzeption der Stadt als Organismus, aus dem "überaltete" Wohnviertel nach Beendigung ihrer "Lebensdauer" entfernt werden müssen, Schritt für Schritt außer Kraft gesetzt. Durch Renovierungs- und Neubauprojekte initiierte die Ost-Berliner Führungsspitze und ihre ausführenden Organe eine Renaissance zahlreicher, lange vernachlässigter Stadtteile, die nach der Wiedervereinigung zu gehobenen Wohn- und Geschäftsvierteln wurden. Trotz der umfassenden personellen Neuordnung nach dem Ende der DDR muss die Ost-Berliner Städtebaupolitik vor und nach der Wiedervereinigung als Kontinuität und nicht als Bruch verstanden werden. Ungeachtet der politischen und wirtschaftlichen Unterschiede weist die städtebauliche Entwicklung in Ost-Berlin in den 1970er und 1980er Jahren starke Parallelen zu der im Westen auf. Sowohl in der DDR als auch in zahlreichen westlichen Ländern wurde mit der Erfindung der historischen Stadt reale und imaginäre Stadtgeschichte zunehmend kommerzialisiert und an lokale Eliten und Touristen vermarktet. Die historische Stadt wurde auch zum konzeptuellen Hintergrund für die zunehmend verbreitete Inszenierung und Deutung historischer Spuren im Stadtbild, mit der die neuen Mittelschichten politische und soziale Legitimation beanspruchten. ; The idea of a "historic city" is a rather recent phenomenon. As a conceptual framework, it evolved over the course of the 1970s and 1980s from the intellectual foundations of modernist urban design. This is especially well illustrated in East Berlin, where a heterogeneous group of politicians, architects, and scholars called for an urban environment that provides the individual experience of historicity. Their ideas were most prominently infused in a series of showcase projects built during the 1980s. For the celebration of Berlin's 750th anniversary in 1987, some of the long-despised late-19th-century tenement neighborhoods were remodeled and fitted out with the insignia of historic every-day life. In addition, a number of representative architectural ensembles were built that made use of different historic styles. The invention of the historic city collapsed the memories of different historic periods into a generic notion of "the past." This process relied on a specific elasticity of the language employed by designers and theorists. Over the course of the 1970s and 1980s, terms such as preservation or reconstruction retained a positive connotation while simultaneously time undergoing a radical change in meaning. In the same way, the quasi-biological conception of the city as a body with a life cycle, where "obsolete" neighborhoods had to be regularly demolished, was gradually suspended. Through both remodeling and new construction, the East German leaders and their collaborators initiated a renaissance of once neglected neighborhoods, which after the German reunification became prime locations for upscale housing and retail. Construction policy before and after the German reunification therefore has to be seen as a continuous development rather than a break. Despite the different political and economic system in the German Democratic Republic, East Berlin design politics during the 1970s and 1980s paralleled the approaches in Western countries, where real and imagined urban history was increasingly commodified and marketed to local elites and tourists. The historic city also became the conceptual background for a widely practiced exegesis of historic residues, through which Berlin's middle classes claimed social and political legitimacy.
Aus der Einleitung: Der Begriff der "Riester-Rente" ist jedem geläufig – was aber verbirgt sich eigentlich genau dahinter? Wie funktioniert die neue staatliche Förderung der Altersvorsorge? Wer kann sie in Anspruch nehmen und lohnt sie sich überhaupt? Mit diesen Fragen sehen sich all diejenigen konfrontiert, die etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, die Fördermöglichkeiten für eine private Altersvorsorge nach dem AVmG aufzuzeigen. Das allgemein als "Riester-Modell" bezeichnete Gesetzeswerk der Rentenreform 2001 betrifft jede der sog. "Drei Säulen der Altersvorsorge" (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Daher werden auch die wesentlichen Neuregelungen der Reform im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Betrieblichen Altersversorgung zunächst skizziert, um die "Schnittstellen" mit der Privatvorsorge zu verdeutlichen; die weiteren Ausführungen konzentrieren sich jedoch auf die Änderungen in der privaten Altersvorsorge. Nach einer Vorstellung der für die zusätzliche Privatvorsorge in Frage kommenden Anlageprodukte (Versicherungen, Banksparpläne, Investmentfonds) wird die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Auswirkungen einer schädlichen Verwendung sowie die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeverträgen in der Anspar- und der Leistungsphase –mit übersichtlichem, tabellarischem Vergleich zu anderen, nicht geförderten Anlageformen– erläutert. Zur Verdeutlichung der dargestellten Punkte und Erleichterung der praktischen Anwendung enthält Anhang I bis V Beispielrechnungen und Anhang VI bis XIII die für die Förderung relevanten Formulare; im Text finden sich an den entsprechenden Stellen Verweise hierauf. Fazit und Ausblick: Vom Grundgedanken her ist die "Riester-Rente" zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung, denn es wurde erkannt, daß das Umlageverfahren der GRV, vor allem unter demographischen Gesichtspunkten, auf Dauer nicht weiter funktionieren kann. Ein zusätzliches "kapitalgedecktes Standbein" der Altersvorsorge ist daher zu begrüßen. Auch die im Zuge der Reform eingeführte nachgelagrte Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen trifft auf Zustimmung. Jedoch kann eine "Riester-Rente" häufig lediglich das Absinken der Leistungen der GRV kompensieren, so daß weitere private Vorsorge oder die Nutzung von Angeboten der bAV unbedingt in die individuelle Planung einbezogen werden sollten. Die jetzige aktive Generation muß bereits eine Doppelbelastung aus der Finanzierung des Umlageverfahrens und dem Aufbau einer eigenen Vorsorge tragen, und die Belastungen werden in Zukunft noch größer werden. Die Rentenreform 2001 kann und darf also nicht die letzte Reform gewesen sein. Positiv anzumerken ist, daß die Bürger durch die Reform mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge erhalten – sofern die zusätzliche private Altersvorsorge nicht doch noch obligatorisch werden sollte. Bis Ende 2002 wurden über drei Millionen private Altersvorsorgeverträge (knapp drei Millionen Versicherungen, ca. 200.000 Verträge bei Investmentgesellschaften und nur wenige Banksparpläne) sowie ca. zwei Millionen Verträge im Bereich der bAV abgeschlossen. In der Gruppe der Arbeiter und Angestellten von 20 bis 45 Jahren haben immerhin 21 % einen förderfähigen Vertrag, allerdings sind die durchschnittlich erbrachten Sparbeiträge mit 175,- € (bzw. 300,- € unter Berücksichtigung der Zulagen) recht gering. Im Zuge der stufenweisen Erhöhung der Fördergrenzen wird es aber wohl zu höheren Einzahlungen kommen. Als wesentliche Ursache dafür, daß die "Riester-Rente" noch keinen "flächendeckenderen" Verbreitungsgrad erreicht hat, kommt vor allem das –wie gezeigt vielfach kritisierte– komplizierte Fördersystem in Betracht: So wußte z.B. Mitte 2002 nur jeder zweite Arbeiter oder Angestellte, daß er überhaupt förderberechtigt ist. Auch schmälert der hohe Verwaltungsaufwand die zu erwartenden Renditen der Altersvorsorgeverträge: Allein die Anzahl der beteiligten Institutionen (z.B. Zertifizierungsstelle, Anbieter, Finanzamt, ZfA) sowie der erforderlichen Formulare veranschaulichen die Umständlichkeit des Förderverfahrens. Desweiteren ist fraglich, inwieweit die mit dem AVmG geschaffenen Regelungen zur Besteuerung der Altersvorsorge Bestand haben werden, denn spätestens seit dem BVerfG-Urteil vom 06.03.2002 ist klar, daß sich die Besteuerung von Alterseinkünften ändern muß. Erst kürzlich hat die hierzu eingerichtete "Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" ihren Abschlußbericht vorgelegt. Darin wird ein "Drei-Schichten-Modell" vorgeschlagen, bestehend aus Basisversorgung (GRV und vergleichbare Systeme), Zusatzversorgung (geförderte private Altersvorsorge und bAV) sowie Kapitalanlageprodukten, die ebenfalls zur Altersvorsorge eingesetzt werden können, jedoch nach Meinung der Kommission vorgelagert zu besteuern sind. Bezüglich des in dieser Arbeit diskutierten Themas wird insbesondere die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises auf alle Steuerpflichtigen vorgeschlagen, um vor allem auch Selbständige mit einzubeziehen, sowie eine Dynamisierung der Höchstbeträge nach § 10a in Anlehnung an die Änderungen der BBG zur RV. Schließlich soll der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag wieder abgeschafft werden. Im Zuge der Umsetzung von Vorschlägen der Kommission ergäbe sich die Chance, die bislang recht unsystematische Besteuerung von Renten, Pensionen und anderen Altersbezügen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Man darf also gespannt sein, wie sich das Thema Altersvorsorge in Zukunft entwickeln wird – es ist und bleibt in jedem Fall aktuell. Inhaltsverzeichnis: ABKÜRZUNGSVERZEICHNISIII TABELLENVERZEICHNISV 1.Einleitung1 2.Die Rentenreform 20011 2.1Notwendigkeit und Ziele der Reform2 2.2Schwerpunkte des AVmEG und des AVmG im Überblick2 3.Das AltZertG4 3.1Förderfähige Produkte4 3.1.1Mögliche Anlageformen4 3.1.1.1Versicherungsprodukte5 3.1.1.2Banksparpläne8 3.1.1.3Investmentfonds9 3.1.2Förderkriterien9 3.1.2.1Anforderungen in der Ansparphase10 3.1.2.2Anforderungen in der Auszahlungsphase12 3.2Anforderungen an die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen13 3.3Zertifizierung14 4.Die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG15 4.1Förderberechtigter Personenkreis15 4.1.1Unmittelbar begünstigte Personen15 4.1.2Mittelbar begünstigte Personen16 4.2Altersvorsorgebeiträge18 4.3Altersvorsorgezulage19 4.3.1Grund- und Kinderzulage19 4.3.2Besonderheiten der Kinderzulage20 4.3.3Mindesteigenbeitrag21 4.3.4Sockelbetrag22 4.3.5Besonderheiten bei Ehegatten23 4.3.6Zulage bei mehreren Verträgen24 4.3.7Kürzung der Zulage25 4.4Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG25 4.4.1Grundlagen25 4.4.2Günstigerprüfung27 4.4.3Zurechnung der zusätzlichen Steuerermäßigung bei Ehegatten29 4.4.4Sonderausgabenabzug bei mehreren Verträgen30 4.5Verfahren zum Erhalt der Förderung31 4.6Altersvorsorge-Eigenheimbetrag33 4.7Schädliche Verwendung35 4.7.1Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen35 4.7.2Schädliche Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags39 5.Besteuerung von Altersvorsorgeverträgen40 5.1Steuerliche Behandlung in der Ansparphase40 5.2Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase42 5.2.1Abgrenzung von geförderten und ungeförderten Beiträgen42 5.2.2Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen43 5.3Vergleich zur steuerlichen Behandlung ausgewählter ungeförderter Anlageformen46 6.Fazit und Ausblick49 LITERATURVERZEICHNIS51 ANHANGVERZEICHNIS59
In: Totalitarismus und Demokratie: Zeitschrift für internationale Diktatur- und Freiheitsforschung = Totalitarianism and democracy, Band 3, Heft 2, S. 323-344
Gegenstand des Beitrags sind die unterschiedlichen Adaptionen des faschistischen Europa-Konzepts zwischen 1939 und 1945 und die Bedeutung des Katholizismus als Bestandteil der widersprüchlichen Europa-Konzepte der Falangisten. Auch die Konzepte in Bezug auf Osteuropa und Russland waren ambivalent, was wiederum von dem Feindbild beeinflusst war, das die frankistische Propaganda während des Spanischen Bürgerkrieg zeichnete. Die Erfahrungen von über 40.000 spanischen Freiwilligen, die mit der deutschen Armee zwischen 1941 und 1944 an der Ostfront kämpften, trug entscheidend dazu bei, dass der spanische Faschismus die ignorierten Realitäten im Osten gewahr wurde - den Vernichtungskrieg, die Besatzungspolitik der Nazis und die Massaker an Juden und anderen Bevölkerungsgruppen. Das Weltbild, das spanische Faschisten in Russland entwickelten, überlebte die frankistische Periode als Synthese von katholischen und nationalsozialistischen Positionen und prägte das Bild Osteuropas, das vom Franco-Regime verbreitet wurde. (ICEübers)
Die komplexe sozialistische Rekonstruktion von Wohnbaugebieten im ehemaligen Ost-Berlin ist ein städtebauliches und architektonisches Phänomen der letzten zwei Dekaden der DDR Geschichte. 1971 leitete die SED eine Neuordnung in der Wohnungsbaupolitik ein und deklarierte die Lösung der Wohnungsfrage durch ein umfangreiches Wohnungsbauprogramm. Die Problematik der Woh-nungsversorgung konnte nicht nur durch die Errichtung von Neubauten gelöst werden, demzufolge waren die erhaltungswürdigen Altbauten zu rekonstruieren. Eine Wende in der Städtebaupolitik wurde damit eingeleitet. Es begann eine stärkere Orientierung auf Bauen und Wohnen in den in-nerstädtischen Bereichen gegenüber dem Neubaukomplex an der Peripherie. Es war der Beginn der Rekonstruktionsmaßnahmen auf mehreren innerstädtischen Bereichen als Alternative zu aus-gedehnten Stadterweiterungen. Rekonstruktion im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau ist ein typisches Vokabular der DDR. Diese bezeichnet bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung der Wohngebäude in Altbaugebieten zur Erhöhung des Wohnkomforts und der gesellschaftlichen Verhältnisse. Dabei wurden sowohl konventionelle wie auch serielle Methoden der Bauproduktion eingesetzt. Die Zielsetzung der komplexen sozialistischen Rekonstruktion war die Schaffung sozialistischer Lebensbedingungen. Diese beschränkten sich nicht nur auf das Gebäude, sie beinhalten auch die Verbesserung der städtebaulichen und strukturellen Struktur des Gebietes durch Erhaltung bzw. Ausbau von sozialen und gesellschaftlichen Einrichtungen sowie Sport- und Erholungsanlagen und die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Die Bauaktivitäten der DDR konzentrierten sich seit den 1980er Jahren im Vorfeld der 750-Jahrfeier von Berlin 1987 zunehmend auf ihre Hauptstadt. Die Rekonstruktion kulminierte vor die-sem Hintergrund in ihrer Endphase zu einer Maßnahme, die durch Prestige und Präsentation ge-prägt war. Bei der Betrachtung der Entwicklung der Rekonstruktion wurde festgestellt, dass die städtebauliche Konzeption in den Hintergrund trat und sich den politischen quantitativen Vorgaben zur Woh-nungsversorgung sowie den qualitativen wirtschaftlichen Forderungen unterordnen musste. Für das Jahr 1990 war die Lösung der Wohnungsfrage vorgesehen. Das Zusammenfassende Er-gebnis der Untersuchung ist, dass die deklarierten und faktischen Ergebnisse jedoch enorm vonei-nander abwichen und das Ziel der Rekonstruktion nicht erreicht wurde. Die Bürger der DDR führten auch aus diesem Grund Ende 1989 die friedliche Revolution in der DDR durch. Diese Untersuchung zieht über 20 Jahren nach der Vereinigung beider deutscher Staaten eine Bilanz auf der Grundlage einer aus den Quellen ermittelten Übersicht und der exemplarischen Un-tersuchung einzelner Quartiere und Bauten. Dabei werden sowohl die Überformung des Altbe-standes wie auch die Errichtung von Neubauten thematisiert. Im Fokus stehen die Gegenüberstel-lungen der unterschiedlichen Konzepte sowie der Ergebnisse der einzelnen Projekte vor dem Hin-tergrund der politischen und wirtschaftlichen Faktoren, die den Ablauf beeinflussten. ; The complex socialist reconstruction of residential areas in former East Berlin is an urban and architectural phenomenon of the last two decades in the history of East Germany. In 1971 the SED initiated a reorganization in the housing policy and declared the solution of the housing problem through an extensive housing program. The problem of the supply of residential housing could not be solved only by the construction of new buildings. Old buildings worth preserving were to be reconstructed. A change in urban policy has been initiated with it. A greater emphasis grew on building and living in the inner city areas compared to building new complexes in the periphery. It was the beginning of reconstruction measures in several inner city areas as an alternative to extensive urban expansion. Reconstruction in connection with housing is a typical vocabulary of the GDR. This means structural measures for the repair and modernization of residential buildings in the old building areas to increase the living standard and the social circumstances. Both conventional and serial methods were used in construction. The purpose of the complex socialist reconstruction was the creation of socialist living conditions. These requirements were not limited to the building; they also included the improvement of urban planning and structural structure of the area by preservation or expansion of social and community facilities as well as sports and recreational facilities and the design of public spaces. Since the 1980s the construction activities of the GDR focused – ahead of the 750th anniversary of Berlin in 1987 – on their capital. Against this background – in its final stage - the reconstruction culminated to a measure that was shaped by prestige and presentation. Considering the development of the reconstruction, it was found out,that the urban planning concept faded into the background and was subordinated to the political quantitative guidelines concerning the residential housing and the qualitative economic demands. The solution of the housing problem was scheduled for 1990. The summarizing result of the investigation shows, that the declared and the actual results however differed greatly from one another and the goal of the reconstruction was not achieved. Also for this reason the citizens of the GDR led the peaceful revolution in the GDR at the end of 1989. Throughout more than 20 years after the unification of the two German states this study draws a balance based on the investigated summary and the exemplary analysis of individual neighborhoods and buildings. Both, the transformation of old buildings as well as the construction of new buildings will be discussed. The focus lies on the comparison of the different concepts and the results of each project, considering the background of the political and economic factors that affected the process.
In der Studie werden Ursachen und Folgen von eugenischen Eingriffen in die reproduktive Kultur unserer Gesellschaft durch die Medizin des zwanzigsten Jahrhunderts untersucht. Wissenschaftliche Eingriffe, welche an der Wende zum 21. Jahrhundert biotechnische Selektionen am Lebensbeginn gesellschaftsfähig und zur Aufgabe von Familienbildung gemacht haben. Erkenntnisleitendes Interesse der Studie ist es, normative Idealbilder von Familie, Mutterschaft, Vaterschaft und Kindheit, welche die eugenischen Eingriffe in die gesellschaftliche Organisation der "Reproduktion der Gattung" durch die Medizin hervorgebracht haben, einer geschlechtersensiblen Analyse zu unterziehen und transparent zu machen, wie diese Idealbilder einerseits in die Entwicklung von Biotechniken der Zeugung und Selektion eingearbeitet wurden und wie diese Techniken andererseits wiederum die Familienbildung selbst beeinflussen. Diese Frage wird vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen analysiert, die den Aufstieg einer eugenischen Vernunft im 20. Jahrhundert begleiteten und möglich machten. Materiale Grundlage der Analyse sind medizinische Fachartikel der "Wiener Klinischen Wochenschrift" der Jahrgänge 1900 - 2000, die im Rahmen eines von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) durch ein APART-Stipendium finanziertes Forschungsprojekt erhoben und diskursanalytisch untersucht wurden. Die Untersuchung vermag zu zeigen, welche innerfamiliären Geschlechter- und Generationskonzepte den eugenischen Idealbildern inhärent sind, welche gesellschaftlichen Transformationsprozesse in diese Idealbilder eingearbeitet wurden, wie und wozu Elternschaft und Kindheit naturwissenschaftlich rationalisiert und modernisiert wurden, mit welchen Anforderungen an eine gelingende Erziehung und Bildung Eltern dadurch in den letzten Jahrzehnten zunehmend konfrontiert werden, welche Pflichten im Namen des Kindeswohls daraus für Mütter hervorgehen, weshalb und wozu biotechnische Selektion am Lebensbeginn heute eine allgemeine Einflussgröße von Mutterschaft und Kindheit darstellt und dass die reproduktive Kultur unserer Gesellschaft heute von einer eugenischen Vernunft durchzogen ist. Mit der Forschungsarbeit wird eine weitere Dimension des eugenischen Mainstreams erschlossen, in dem der Focus konsequent auf die wissenschaftliche Neuordnung des gesamten Reproduktionszusammenhanges gesetzt und die Verwissenschaftlichung der reproduktiven Kultur im Kontext der Sozialgeschichte und sozialpolitischen Geschichte Österreichs im zwanzigsten Jahrhundert aufgearbeitet wird. Mit dem wissenschaftssoziologischen und -historischen Zugang zum Forschungsgegenstand wird zudem am Beispiel von (Bio-)Medizin und bio(medizinischen) Techniken der Zeugung und Selektion eine profunde exemplarische Wissenschaftskritik ausgearbeitet, die Wissenschaft in ihren kulturellen und politischen Verstrickungen als eine Bastion hegemonialer Männlichkeit deutlich macht und den Zusammenhang von Wissenschaft und Verantwortlichkeit einmahnt. ; This is a study about the causes and consequences of the eurgenic intrusions into our society´s reproductive culture by medicine over the course of the twentieth century. By the turn of the twenty-first century, such scientific intrusions through biotechnological selection at the very beginning of a human´s life have become socially acceptable and part of the task of family planning. Of intrinsic interest is the goal of subjecting the normative ideal images of family, motherhood, fatherhood and childhood - which through medical science have advanced eugenic intrusions into the social organization of the species "reproduction" - to a gender-sensitive analysis. This study also highlights how these ideal images are integrated into the development of the biotechnologies of conception and selection, and how these technologies in turn influence familiy planning. The issue are analyzed against the background of social and scientific developments which accompanied and made possible the rise of eugenic rationality in the twentieth century. The sources used for this analysis are medial studies published in the journal Wiener Klinische Wochenschrift between 1900 and 2000; the methodology applied is discourse analysis. The project was financed by a research grant (APART) under the auspices of the Austrian Academy of Science (ÖAW). This research demonstrates: which concepts of gender and generation within the families are inherent to the eugenic ideal images; which social transformation processes were integrated into these ideal images; how and why parenthood and childhood were scientiffically rationalized and modernized; the demands which have increasingly confronted parents over the past decades as regards successful instruction and education; the duties which emanated in the namen of the child´s well-being; and the reasons for which biotechnological selection at the very beginning of human life currently has a sweeping influence on motherhood and childhood. Finally, the study demonstrates that the existing reproductive culture in our society is infused by eugenic rationality. A further investigative dimension of the eugenic mainstream is also developed by virtue of the approach in which the focus consistently points to the scientific reorganization of the entire context of reproduction. And by virture of which the scientification of the reproductive culture is examined and analyzed by contextualizing Austria´s twentieth-century social and socio-political history. In addition, a profound and exemplary critiqu of science is elaborated by employing the approaches of the sociology of science as well as the history of science and drawing upon the Austrian example of (bio)medicine and bio(medical) technologies of conception and selection. Science is presented in its cultural and political entanglement as a bastion of hegemonic masculinity, staking a claim to the connection between science and responsibility.
Der Theaterwissenschaftler Wolfgang Kröplin setzt sich in seiner umfangreichen Studie mit der Geschichte des Theaters in "Europas Osten" auseinander, und zwar in dem breiten Zeitraum von dessen Entstehungsgeschichte bis zum Fall des Eisernen Vorhangs. Das programmatische Ziel dieses Unternehmens besteht darin, die gesellschaftlichen und kulturellen Gefüge des Theaters in Ländern wie "Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Russland, Slowakei, Ukraine, Ungarn, Polen, Tschechien und Weißrussland" (S. 15) – so Kröplins Kartografie von "Europas Osten" – historisch und vor allem komparatistisch zu beschreiben. Neben der Abgrenzung von den pejorativen Attributen, die bisher zur Bezeichnung des Theaters im Osten gedient haben sollen – "diffus[] [.], unklar[], dubios[]" (S. 12), "unzivilisiert" (S. 8) und "[r]ückständig[]" (S. 9) – begründet Kröplin die Relevanz seiner Monografie mit dem Argument, dass es vor allem an einer Gesamtdarstellung der osteuropäischen Theaterkulturen fehle. Kröplin gelingt es, die theatralen Gefüge in Europas Osten differenziert zu kontextualisieren und vor dem Hintergrund jahrhundertelanger Migrations- und Assimilationsgeschichten, fremdherrschaftlicher Interventionen, einer Pluralisierung von Ethnien, Konfessionen und Kulturen sowie nationalistischer Bestrebungen zu betrachten. In einem überzeugenden Analyseschritt wird herausgearbeitet, welche nationalitätsbildende Themen und Dramaturgien im Zentrum des dramatischen Theaters osteuropäischer Provenienz stehen. Anschließend bringt Kröplin die spannende These in Anschlag, dass es durchaus verkehrt ist, das Theater dieser Region als 'verspätet' und unzeitgemäß zu etikettieren, insofern es ausschließlich im Vergleich zum westlichen Theater der Aufklärung im Verzug ist, d.h. zu einer durch und durch ideologisierten, didaktischen Bühnenpraxis, die die Tradition des Komödiantischen, Spielerischen, Unentscheidbar-Ironischen, Satirischen und vor allem Kritischen von der Bühne zu verbannen sucht. Die 'Verspätung' des dramatischen Paradigmas in Osteuropa geht also mit einer länger andauernden Pluralität theatraler Formen und Spielweisen einher, die man ausschließlich – wenn überhaupt – vor dem Wertehorizont des Literaturtheaters als rückständig verstehen kann. Interessant ist außerdem die Beobachtung, auf welch paradoxale Weise sich die Nationaltheatergründungen und die Entstehung von Heroendramen in vielen osteuropäischen Ländern mit den ersten Avantgardebewegungen überschneiden. Wohlgemerkt, die Schilderung der osteuropäischen Avantgarde erfolgt nicht aus dem künstlerischen Material heraus, sondern auf eine induktive Weise: Zunächst werden – vornehmlich ohne Referenz – allgemeine, teilweise sogar klischeehafte Charaktereigenschaften der Theateravantgarde zusammengefasst, um danach – wie in einem Lexikon – die einschlägigen Vertreter*innen aus den einzelnen Ländern aufzuzählen. Dieses Kapitel spiegelt die generelle Problematik des Bandes wider, die darin besteht, dass Kröplin theatrale Phänomene immer als Illustrationen eines geschichtlichen Zusammenhangs interpretiert, anstatt die ästhetischen und politischen Facetten der Kunst aus dem künstlerischen Material heraus zu entfalten und zu reflektieren. Diese methodische Vorgehensweise führt dazu, dass der Verfasser auf analytische Tiefen verzichten muss und seine Untersuchungen jenseits theaterwissenschaftlicher Analysestandards entwickelt: Die Betrachtung von Aufführungen, Theatersituationen, Zuschauer*innenreaktionen und damit die Inblicknahme des Theaters jenseits seiner lexikalischen Datensammlungen und seiner Oberflächenphänomene bleibt in dieser Geschichtsschreibung immer aus. Die Trennung zwischen Geschichte und Theatergeschichte wiederholt sich bei der Betrachtung der realsozialistischen Epoche auf eine kunstgeschichtlich problematische Weise, wenn Kröplin die linientreuen Positionen eines propagandistischen "verordneten Theaters" vollkommen unabhängig von den neoavantgardistisch und kritisch orientierten Alternativen behandelt und dabei außer Acht lässt, wie Kultur und Gegenkultur, erste und zweite Öffentlichkeit aufeinander bezogen waren. Mit Blick auf das Theater schlug sich diese Verwobenheit in einer Spielpraxis nieder, die weniger textuell als performativ verankerte Anspielungen auf politische Verhältnisse etablierte, ja das 'Reden mit zwei Zungen' propagierte, das trotz des stark überwachten Stückrepertoires eine Spaltung von Sagen und Zeigen, ja textueller Referenz und szenischer Bedeutung ermöglichte. Diese Darstellungstaktik zählte zu den geduldeten Modalitäten der Kritik, die Regisseur*innen in die Lage versetzte, die Regeln des Leitdiskurses quasi zu unterlaufen, ohne die Zensur direkt herauszufordern. Ausgerechnet die kreativen, spielerischen Momente und Phänomene des osteuropäischen neoavantgardistischen Theaters fallen aus den allzu strikten Trennungsrastern Kröplins, die ausschließen, dass das Theater als eine kulturelle Praxis begriffen wird, als eine Praxis, die nicht nur politisch verankert, sondern politisch wirksam ist. Der Verfasser vertritt eine explizit kulturhistorische Perspektive und arbeitet mit vielfältigen, geografisch ausgewogenen – vornehmlich in deutscher Sprache zugänglichen – Referenzen bzw. mit kulturwissenschaftlichen, teilweise auch philosophischen Exkursen, die die theatergeschichtlichen Erörterungen stets in ideologische und mentalitätsgeschichtliche Koordinaten einbetten. Die kultur- und theaterhistorischen Darstellungen werden allerdings strikt voneinander getrennt und an keiner Stelle miteinander in Beziehung gesetzt. Die Entwicklungen des Theaters erscheinen auf diese Weise ausschließlich als Konsequenzen historischer Wandlungen und keineswegs als Teile dieser. Die positivistische Denkweise, die die vorliegende Monografie prägt, wird auch in der Kapitelstruktur manifest: Zwischen dem "Vorspiel" und dem "Nachspiel" des Buches finden wir insgesamt zehn Kapitel mit ausschließlich kulturhistorischen Überblicksdarstellungen, die vollkommen ohne theatergeschichtliche Bezugnahmen auskommen: Abschnitte zur Geschichte Sarmatiens (Kapitel 2) und der Völkerwanderungen, die bereits vor unserer Zeitrechnung ansetzen (Kapitel 3), zur "Geburt des europäischen Ostens" (S. 51, Kapitel 4), zu staatlichen Neuordnungen in der Neuzeit (Kapitel 5) und zu mehrsprachigen Kulturgefügen (Kapitel 6) in diesem Gebiet, zu den Wurzeln ostjüdischer Kulturgeschichte (Kapitel 7) und zu den historischen Konstellationen vor den Nationaltheatergründungen (Kapitel 8) sowie zur Geschichte des Sozialismus (Kapitel 11-13). Theaterhistorische Erörterungen gelangen in insgesamt vier Kapiteln zum Ausdruck, in denen die verspätete Herausbildung von Nationaltheatern, die "universalen [sic!] Avantgarde[n]" (S. 180), die linientreuen und die alternativen Theaterformen im Realsozialismus vorgestellt werden. Die disproportionale Ausrichtung der Kapitel ruft die Frage wach, welche Leser*innen der Verfasser im Auge hatte, wenn Zweidrittel seiner theaterhistorischen Monografie quasi einer in Geschwindschritt erzählten Geschichte Osteuropas gewidmet ist, einer Geschichte allerdings, die wir ohne narrative Schwerpunkte, methodische Reflexionen und thematische Perspektivierungen erzählt bekommen. Die scheinbar ungefilterte Informationsflut, mit der hier einzig dem Anspruch einer 'Gesamtdarstellung' gehorcht wird, liest sich aus zwei Gründen umständlich: Einerseits fehlt es häufig an einem narrativen Element, das die Daten und Fakten in eine über einzelne Beobachtungen hinausgehende Sinnstruktur fügt bzw. die Perspektivenwechsel zwischen den betrachteten historischen Episoden und europäischen Regionen erklären würde. Es ist grundsätzlich unvorhersehbar, worauf der Fokus im nächsten Absatz gelenkt wird. Andererseits findet man in den ausführlichen Kapiteln, die in sich nicht weiter gegliedert sind, ja deren Struktur an keiner Stelle erläutert oder begründet wird, nie den gesuchten Zusammenhang. Außerdem sind die einzelnen Abschnitte in sich hermetisch geschlossen und dadurch unübersichtlich; sie ähneln eher an Handbucheinträge, die sich zu keiner Monografie zusammenfügen. Ein Problem, das schon beim Lesen des Buchtitels aufkommt, besteht ferner nicht nur in der historiografischen Unrealisierbarkeit einer vollständigen Erfassung von Osteuropas Theatergeschichte in einem einzigen Band, sondern vor allem in der Annahme, dass das Beheben eines klar umrissenen Desiderats an sich ausreichen würde, um eine wissenschaftliche Untersuchung zu legitimieren. Diese Annahme stellt sich als ein Irrtum heraus, denn es fehlt der vorliegenden Monografie an Fragestellungen, Vergleichsaspekten und vor allem an fundierten Thesen, an vertieften Auseinandersetzungen mit dem herangezogenen Material und an einer strukturierten, gut nachvollziehbaren Argumentation. Es taucht die Frage auf, ob es gerechtfertigt ist, um diesen Preis eine Forschungslücke zu 'schließen'. Vor diesem Hintergrund erweist sich Kröplins Monografie vor allem als eine Darstellung von historischen Gefügen und kulturellen Produktionsbedingungen des Theaters im östlichen Europa. Theaterwissenschaftliche Ausführungen bleiben daher eher marginal bzw. stets auf die Aufzählung von Autor*innen, Stücktiteln und Spielorten beschränkt. Wie das Theater im jeweiligen historischen Kontext seinen Status, seine Möglichkeitsbedingungen, seine politischen Potenziale durch die Art und Weise seiner Aufführungspraxis offenlegt und reflektiert, ja wie das Theater von seiner Zeit erzählt und vor allem welche Rezeptionszusammenhänge es adressiert, bleibt daher auf Osteuropa bezogen ein noch zu schreibendes Kapitel. Dieses kann nur entstehen, wenn man bereit ist, den – unmöglichen und a-politischen – Anspruch auf Gesamtdarstellungen aufzugeben und damit beginnt, die Praxis des Theaters zu befragen. Bis dahin bleibt das osteuropäische Theater in seinen Darstellungen weiterhin "diffus", "unklar" und "dubios".