Wolfgang Berghofer zieht Bilanz. Die eine Hälfte seines Lebens verbrachte er in der DDR, die andere in Deutschland. Die Zeit vor 1990 möchte er so wenig missen wie die Jahre danach. Er sieht aber auch: Wenn wir so weiter produieren und konsumieren wie bisher, vergehen keine dreißig Jahre mehr bis zum globalen Kollaps. Seine Überlegungen versteht er dennoch weniger als einen Appell zum Ein- und Innehalten, sondern als Test für die Belastbarkeit der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit.
Dieser Beitrag beleuchtet drei zentrale Diskussionsbereiche mit Blick auf die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf kommerzialisierte Sportmärkte im Allgemeinen und Märkte für den europäischen Spitzenfußball im Speziellen. Hierbei handelt es sich um die wettbewerbspolitische und sportökonomische Bewertung der Zentralvermarktung von Übertragungsrechten, der sog. 50plus1-Sonderregel im deutschen Fußball sowie die fundamentale Frage der Marktmacht von marktinternen Regulierern (z.B. UEFA oder DFB) und ihrer Begrenzung. Die Gemeinsamkeit dieser drei Diskussionsbereichen liegt in der sportspezifischen Besonderheit, dass eine (marktinterne) Regulierung in der Regel als notwendig anerkannt wird - allerdings häufig, ohne dass gleichzeitig Handlungsspielräume und Anreize für Marktmachtmissbrauch durch den marktinternen Regulierer angemessen berücksichtigt werden. Anhand der drei Beispiele werden Marktmacht, Handlungsspielraum und antikompetitive Dual-Role-Anreize von Sportverbänden diskutiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Einbindung von (empirischer) sportökonomischer Evidenz gelegt wird.
Intro -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Vorwort -- Kapitel 1. Einleitung -- A. Der Begriff der Benutzung -- B. Prüfungsmaßstab -- C. Methodisches Vorgehen -- I. Fallgruppen im Markenrecht -- II. Eigener Ansatz -- D. Bedeutung der früheren (nationalen) Rechtslage -- Kapitel 2. Der Benutzungsbegriff des europäischen Markenrechts -- A. Der Richtlinientext -- I. Entwicklung der Verletzungstatbestände -- II. Einheitliche Auslegung des Benutzungsbegriffs -- III. Benutzung für Waren oder Dienstleistungen des Dritten -- IV. Änderungsvorschlag der Kommission -- V. Zwischenergebnis -- B. Die Erwägungsgründe -- I. Die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen -- 1. Bedeutung der unterschiedlichen Formulierung -- 2. Bedeutung des Regelungszusammenhangs -- II. Der Zweck des Markenschutzes -- 1. Die Herkunftsfunktion -- 2. Die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen -- 3. Schlussfolgerung -- III. Zwischenergebnis -- C. Die Markenfunktionen -- I. Begriffsbestimmung -- 1. Die warenzeichenmäßige Benutzung -- 2. Die markenmäßige Benutzung -- 3. Die funktionsbeeinträchtigende Benutzung -- 4. Die unterscheidende Benutzung -- II. Bedeutung der Markenfunktionen in der Rechtsprechung des EuGH -- 1. Der Benutzungsbegriff im Rahmen des Identitätsschutzes -- 2. Der Benutzungsbegriff im Rahmen des Verwechslungsschutzes -- 3. Der Benutzungsbegriff im Rahmen des Bekanntheitsschutzes -- 4. Zusammenfassung -- III. Bedeutung der Markenfunktionen in der Literatur -- 1. Markenmäßige Benutzung und alleiniger Schutz der Herkunftsfunktion -- 2. Unterscheidung zwischen den Verletzungstatbeständen -- 3. Unterscheidung zwischen horizontalen und vertikalen Benutzungen -- 4. Keine markenmäßige Benutzung und Schutz aller Funktionen -- 5. Bewertung -- IV. Zwischenergebnis -- D. Die Systematik -- I. Verhältnis zu Art. 3 MRL 2015.
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