Das Handeln des Staates in der VR China zwischen Politik und Recht
In: Politik und Recht: Spannungsfelder der Gesellschaft, S. 391-406
"Mit den Beschlüssen über Reform und Öffnung (3. Plenum des 11. Zentralkomitees 1978) ist die Volksrepublik (VR) China in eine neue Phase des Staatsaufbaus eingetreten. Der Aufbau der, so die offizielle Terminologie, 'sozialistischen Marktwirtschaft' erfordert die Formulierung eines neuen Wirtschaftsrechts, das sowohl den Strukturen der alten staatseigenen Betriebe als auch dem neu entstandenen privaten Sektor gerecht wird (Unternehmens- und Gesellschaftsrecht). Zusätzlich erfordern die Einbindung der VR China in den internationalen Wettbewerb und die Öffnung für ausländische Unternehmen und Direktinvestitionen eine Verrechtlichung des Wirtschafts- und Finanzsektors. Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz zählten zu den Grundvoraussetzungen für die Aufnahme der VR China in die WTO. Neben Gesetzen und Regelungen im Bereich der Wirtschaftsordnung mussten zugleich einheitliche Regelungen für die nun auf Arbeitsverträgen beruhenden Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Der Bereich des Wirtschaftsrechts ist damit einer Internationalisierung und Formalisierung unterworfen. Zu weitreichenden Änderungen kam es, bedingt durch den Wandel des Wirtschaftssystems, auch in den Bereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Wenngleich die chinesischen Wirtschaftsreformen dem Modell des 'Vogel im Käfig' folgend nicht automatisch auch eine Liberalisierung des politischen Systems nach sich ziehen sollten, wurde doch bereits in den frühen 1980er Jahren die Notwendigkeit der Adaption des Systems an die veränderten sozioökonomischen Strukturen debattiert." (Textauszug)