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In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 11, Heft 3, S. 26-30
ISSN: 0934-9200
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 965
Main description: "In Vielfalt geeint" soll sich Europa nach der Präambel des Entwurfs eines Verfassungsvertrags neuen Herausforderungen stellen. Aber nicht nur im Gemeinschafts-, auch im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht wird "Vielfalt" als zu bewahrender oder erwünschter Ordnungszustand angesprochen. -- Die Autorin untersucht hier die Frage, ob es einen Rechtsbegriff der Vielfalt im Öffentlichen Recht als Gegengewicht zu dem etablierten, oftmals schematisierenden öffentlich-rechtlichen Gleichheitsbegriff gibt, vielleicht sogar als dessen Schranke. Aus vielfältigen Ausprägungen der Vielfalt in verschiedenen Rechtsbereichen - wie etwa Meinungs- und Medienvielfalt, Parteienvielfalt, kultureller wie wirtschaftlicher Vielfalt, föderaler Vielfalt im Bundesstaat, Regionalismus als "entwicklungsfähiger Vielfalt" - entwickelt sie Grundorientierungen für einen allgemeinen Vielfaltsbegriff: Vielfalt kann sich zu einem Rechtsgebot für Staatsorgane verdichten, Vielfalt mag dazu führen, dass die Vielfalt der Organisationen oder Institutionen auch zu einer Vielfalt materieller Entscheidungen führt, und es kann sich schließlich diese materiell-rechtliche Vielfalt im Grundrechtsbereich entfalten. So leistet die Verfasserin einen Beitrag dazu, dass Vielfalt als ein Rechtsbegriff des Öffentlichen Rechts, vor allem aber als ein Rechtswert bewusst wird.
Hauptbeschreibung Das vorliegende Buch von Professor Gianmaria Ajani, Ordinarius für Rechtsvergleichung an der Universität Turin, stellt das Ergebnis einer jahrzehntelangen wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Recht und der Rechtsentwicklung in den Ländern Osteuropas und in Russland beziehungsweise der seinerzeitigen Sowjetunion dar. Ajani bietet eine umfassende rechtsordnungsübergreifende und -verbindende Querschnittsbetrachtung der Rechtsentwicklung in den ehemals sozialistischen Ländern Osteuropas und in Russland. Seine besondere Aufmerksamkeit widmet er dabei Aspek
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F. 193
In: Schriften des Vereins Recht und Wirtschaft 3,2
Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?
BASE
World Affairs Online
In: Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung 26
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 32, Heft 5, S. 23-29
ISSN: 0175-9299
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 31, Heft 1, S. 6-9
ISSN: 0175-9299
In: Abhandlungen aus dem gesamten Handelsrecht, bürgerlichen Recht und Konkursrecht 18