Machtverlust parlamentarischer Institutionen?: Die Rolle nichtstaatlicher Akteure in der Eurokrise
In: Unterricht Wirtschaft + Politik: Interesse wecken, Verstehen fördern, Teilhabe ermöglichen, Band 2, Heft 1, S. 18-23
ISSN: 2191-6624
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In: Unterricht Wirtschaft + Politik: Interesse wecken, Verstehen fördern, Teilhabe ermöglichen, Band 2, Heft 1, S. 18-23
ISSN: 2191-6624
In: Die deutsch-polnischen Beziehungen 1949–2000, S. 75-111
In: Nichtstaatliche Akteure in der internationalen Politik, S. 651-676
In: OSZE-Jahrbuch, Band 7, S. 503-516
In: Jus internationale et Europaeum 188
Staaten greifen zunehmend auf militärische Gewalt gegen nichtstaatliche Akteure zurück. Ob und wie nichtstaatliche Akteure in das Selbstverteidigungsrechtsregime einbezogen werden können, ist eine zentrale Frage des modernen Friedenssicherungsrechts. Shpetim Bajrami untersucht den völkerrechtsdogmatischen Rahmen, beleuchtet die methodischen Anforderungen an einen Rechtswandel und wertet anhand der entwickelten Maßstäbe die Staatenpraxis – insbesondere mit Blick auf die unwilling or unable-Doktrin – aus.InhaltsübersichtEinführung 1. Kapitel: Dogmatische Grundlagen A. Grundkonstruktion des Selbstverteidigungsrechts von Staaten gegen nichtstaatliche AkteureB. Nichtstaatliche Akteure als Initianten des bewaffneten AngriffsC. Die Intensitätsschwelle des bewaffneten Angriffs für nichtstaatliche AkteureD. Anforderungen an die Rechtfertigung der Souveränitätsverletzung des AufenthaltsstaatesE. Dogmatische Konsequenzen für Art. 51 UN-ChartaF. Zusammenfassung 2. Kapitel: Die unwilling or unable-Doktrin A. Die ungenauen Konturen der unwilling or unable-DoktrinB. Rechtliche Konstruktionsmodelle der unwilling or unable-DoktrinC. Strukturelle Risiken der unwilling or unable-DoktrinD. Zusammenfassung 3. Kapitel: Methodische Rahmenbedingungen eines Rechtswandels A. Einführung in die ProblematikB. Grundsatzfragen des methodischen Rahmens des FriedenssicherungsrechtsC. Konkrete methodische Voraussetzungen zur Ermittlung einer Veränderung des SelbstverteidigungsrechtsD. Fazit, Auswertungsschema und Folgerungen für die weitere Vorgehensweise 4. Kapitel: Die Staatenpraxis A. EinleitungB. FallstudienC. Ergebnisse der FallstudienZusammenfassung und FazitA. ZusammenfassungB. Das Gesamtbild der StaatenpraxisC. Fazit
Durch die voranschreitende Globalisierung der Wirtschaft, haben die Aktivitäten multinationaler Unternehmen rasant zugenommen. Private multinationale Unternehmen wurden zu einflussreichen politischen sowie ökonomischen Akteuren des internationalen Systems. Sie treten aber auch vermehrt als Verursacher von Verletzungen grundlegender Menschenrechte auf. Die Staaten, in denen die Unternehmen operieren, trifft die primäre Pflicht, Menschenrechte auch gegenüber Privaten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (staatliche Schutzpflichten). Viele der sogenannten Gaststaaten, in denen die multinationalen Unternehmen wirtschaften, sind aber nicht willens oder fähig, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Für die Betroffenen ist es oft schwierig, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in gewissen Ländern sind schwach ausgebildet, Klagsführungen oft kompliziert und teuer und vor allem sind die Mutterunternehmen oder Auftraggeber nur schwer greifbar. Der Fokus liegt insofern auf multinational agierenden Unternehmen, da diese oft eine komplex vernetzte Organisationsstruktur besitzen und manchmal nicht klar nur einem Staat zuordenbar sind. Dadurch können sie sich leicht dem Zugriff der Staaten entziehen. So bleibt diesen grenzüberschreitenden Unternehmen ein gewisser Raum, der frei von der Zuständigkeit eines Staates ist. Dadurch haben sich rechtliche Grauzonen herausgebildet, in denen nationales Recht nicht angewendet wird und internationales Recht noch nicht existiert. Dies bleibt auch auf internationaler Ebene nicht unentdeckt. Die Diskussionen finden meist über sogenannte nichtstaatliche Akteure statt, worunter auch das multinationale Unternehmen zu ordnen ist. In dieser Arbeit soll nun näher betrachtet werden, ob und in welcher Weise multinationalen Unternehmen, als sogenannten nichtstaatlichen Akteuren, eine völkerrechtliche Pflicht- und Rechtsstellung zuerkannt wird. Hauptfokus liegt somit auf der Beantwortung der Frage, wie multinationale Unternehmen im geltenden Völkerrecht verpflichtet und verantwortet werden können. ; eingereicht von Lisa Moser ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)1838063
BASE
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 74, Heft 1, S. 106-111
ISSN: 1430-175X
Um die multilaterale Ordnung aufrechtzuerhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln, braucht es neue Formate – solche, die neben Staaten auch gestaltungswillige nichtstaatliche Akteure in den Politikprozess einbeziehen. Das Paris Peace Forum, das erstmals im November 2018 stattfand, hat deren wichtige Rolle sichtbar gemacht. (IP)
World Affairs Online
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 72, Heft 1, S. 53-73
ISSN: 1613-7663
In: Nichtstaatliche Akteure in der internationalen Politik, S. 589-609
In: Nomos Universitätsschriften
In: Recht 585
Der Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014 in Klosterneuburg zum Thema Nichtstaatliche Akteure und Interventionsverbot. Die ersten beiden Teile widmen sich diesen Themenbereichen. Der dritte Teil behandelt traditionell Fragestellungen aus der völkerrechtlichen Praxis und gibt mit Erfahrungsberichten der Außenministerien Österreichs, der Schweiz und Deutschlands Einblick in den Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen
In: Russland-Analysen, Heft 188, S. 12-15
ISSN: 1613-3390
In der Region Nishnij Nowgorod gibt es verschiedene Verhandlungsplattformen, innerhalb derer staatliche Akteure und NGOs zusammenarbeiten. Dazu zählen u. a. Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer oder zur Implementierung bereits bestehender Gesetze im sozialen Bereich, die Arbeit in der Gesellschaftskammer, die sich mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft beschäftigt sowie die gemeinsame Durchführung von Seminaren zur Information der Bürger. Diese Zusammenarbeit steht jedoch in den meisten Fällen unter der Kontrolle des Staates und ist nur einem exklusiven Kreis von loyalen nichtstaatlichen Akteuren zugänglich. Ausnahmen sind NGOs, die es schaffen, den Staat zu bestimmten Verhandlungen zu zwingen und damit soziale Verbesserungen zu erreichen, beispielsweise bei der integrativen Bildung oder der Barrierefreiheit für Behinderte, die über die vom Staat geplanten Maßnahmen hinausgehen. Wer sich außerhalb der Interessen des Staates engagiert und öffentlich Kritik übt, insbesondere im Bereich der Menschenrechte, muss in der Region weiterhin mit Repressionen rechnen.
Forschungsstelle Osteuropa
In: Russland-Analysen, Heft 188, S. 12-15
In der Region Nishnij Nowgorod gibt es verschiedene Verhandlungsplattformen, innerhalb derer staatliche Akteure und NGOs zusammenarbeiten. Dazu zählen u.a. Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer oder zur Implementierung bereits bestehender Gesetze im sozialen Bereich, die Arbeit in der Gesellschaftskammer, die sich mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft beschäftigt sowie die gemeinsame Durchführung von Seminaren zur Information der Bürger. Diese Zusammenarbeit steht jedoch in den meisten Fällen unter der Kontrolle des Staates und ist nur einem exklusiven Kreis von loyalen nichtstaatlichen Akteuren zugänglich. Ausnahmen sind NGOs, die es schaffen, den Staat zu bestimmten Verhandlungen zu zwingen und damit soziale Verbesserungen zu erreichen, beispielsweise bei der integrativen Bildung oder der Barrierefreiheit für Behinderte, die über die vom Staat geplanten Maßnahmen hinausgehen. Wer sich außerhalb der Interessen des Staates engagiert und öffentlich Kritik übt, insbesondere im Bereich der Menschenrechte, muss in der Region weiterhin mit Repressionen rechnen.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4833