Islamismus und Verfassungsschutz: Begriffsdefinitionen, Kategorisierungen und Diagnosen
In: Islam und Verfassungsschutz: Dokumentation der Tagung am 7. Dezember 2006 an der Universität Münster, S. 57-72
Die Autorin erläutert die für die Verfassungsschutzbehörden leitenden Begriffsdefinitionen und Kategorisierungen im Arbeitsfeld Islamismus/islamistischer Terrorismus. Sie zeigt insbesondere, dass die häufig in der Öffentlichkeit formulierte oder implizit unterstellte Verbindung zwischen "Islam und Verfassungsschutz" auf einem gravierenden Missverständnis beruht. Denn diese Verbindung, die eine problematische Beziehung von religiösem Bekenntnis und dessen Beobachtung durch Nachrichtendienste impliziert, ist für die Verfassungsschutzbehörden nicht maßgeblich. Angesichts ihres gesetzlich definierten Auftrages muss die Problemstellung vielmehr "Islamismus und Verfassungsschutz" lauten. In den ersten beiden Abschnitten ihres Beitrags beschreibt die Autorin den verfassungsschutzrelevanten Extremismusbegriff sowie die daraus abzuleitende Unterscheidung von "Islam" und "Islamismus". Sie stellt ferner ein Kategorienmodell islamistischer Organisationen aus Sicht des Verfassungsschutzes vor. Ihre Ausführungen im vierten und fünften Abschnitt befassen sich mit den Kernelementen und der Funktionsweise islamistischer Ideologie und ihrer Radikalisierung, die anhand aktueller Ergebnisse der Nachrichtendienste auf europäischer Ebene verdeutlicht werden. Ihr Beitrag schließt mit einigen kritischen Anmerkungen zur Integration als Extremismus- und Terrorismusprävention. (ICI2)