Deregulierung des Versicherungsmarktes
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 20, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
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In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 20, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 130
In: sicher ist sicher, Heft 4
ISSN: 2199-7349
In: sicher ist sicher, Heft 6
ISSN: 2199-7349
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 138, S. 314-330
ISSN: 0863-4890
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 45, Heft 2, S. 37-47
ISSN: 0342-5592
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 42, Heft 2, S. 133-139
ISSN: 0177-6738
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 25, Heft 8, S. 857-864
ISSN: 0721-880X
In: Soziale und ökologische Ordnungspolitik in der Marktwirtschaft, S. 103-136
"Die Idee und das Instrumentarium der Deregulierung wurden aus den USA und Großbritannien nach Deutschland importiert. In der Literatur sind zahlreiche Möglichkeiten für Deregulierungen in der Bundesrepublik aufgezeigt worden. Aber im Unterschied zu den USA und Goßbritannien sind die tatsächlichen politischen Bemühungen um Deregulierung nur sehr bescheiden. Eine positive Theorie der Deregulierung sollte in der Lage sein, dieses Phänomen zu erklären; sie sollte außerdem Mustervorhersagen über den Verlauf der Deregulierungspolitik gestatten. Weder der Bezug auf politische Ideologien noch der auf das Interesse der Allgemeinheit führen im Fall der Bundesrepublik zu einer überzeugenden Erklärung. Bessere Ergebnisse erhält man mit einem aus der neuen politischen Ökonomie abgeleiteten Erklärungsansatz. Grundannahmen sind, daß Parteien und Politiker vor alle Wahlen gewinnen wollen, daß Regierungen in der Lage und bereit sind, Wünsche von Interessengruppen nach Sonderbehandlung (z.B. durch Einführung oder Aufrechterhaltung einer Regulierung) zu befriedigen, und daß kleine Gruppen (z.B. Produzenten) leichter eine wirksame Interessenvertretung bilden können als große Gruppen (zB. Verbraucher oder Steuerzahler). Der gruppenorientierte Ansatz kann u.a. erklären, warum z.B. in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Gesundheitswesen oder bei den freien Berufen keine ernsthafte Deregulierng festzustellen ist und warum nur marginale Deregulierungsschritte im Bereich der Telekommunikation und der elektronischen Medien getan werden. Der Ansatz gibt Hinweise auf Charakteristika jener Bereiche in denen in der Zukunft eine Deregulierung beginnen könnte. Dazu gehört z.B., daß es sich um Bereiche handelt, deren Deregulierung von einer großen Zahl von Wählern als Vorteil empfunden wird, in denen sich die Opposition der negativ Betroffenen in Grenzen hält, und die ein schrittweises Vorgehen gestatten. Unabhängig von solchen nationalen Bemühungen ist zu erwarten, daß in Bereichen wie den Finanzdienstleistungen oder dem Straßengüterverkehr 'errungene' Deregulierungen stattfinden werden, die Konsequenzen der Initiativen zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 sind. Es hat den Anschein, daß diese Deregulierungen aus der Sicht deutscher Politiker unbeabsichtigte Konsequenzen internationaler Vereinbarungen sind. Die vollen Implikationen des Binnemarktes werden erst allmählich erkannt, und es wächst die Oppostion von Produzentengruppen gegen die 'europäische Deregulierung'. Anhand der künftigen Reaktion der Politiker auf diese Opposition kann die Tragfähigkeit des gruppenorientierten Ansatzes zur Erklärung von Regulierungs- und Deregulierungspolitikern in der Bundesrepublik Deutschland getest werden." (Autorenreferat)
In: Neue Juristische Monografien 22
Sämtliche Bauordnungen der Bundesländer wurden in den letzten Jahren gemäß den Schlagworten Deregulierung, Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung neu gestaltet. Durch die Verlagerung von Bauvorhaben aus den klassischen Baubewilligungsverfahren in Anzeige- bzw freie Verfahren wurden die Rechte des Nachbarn durchwegs eingeschränkt. Die Monografie untersucht anhand verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben, wo die Grenzen der Einschränkung von Nachbarrechten im Baurecht liegen
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 57, Heft 3, S. 153-158
ISSN: 0342-300X
"Der Beitrag diskutiert Möglichkeiten rechtlicher Regulierung am Beispiel der Politik der Übergangsarbeitsmärkte (ÜAM). Das Konzept der ÜAM stellt die rechtliche Regulierung des Arbeitsmarktes vor neue Herausforderungen. Erforderlich ist sowohl der Abbau (Deregulierung) wie auch der Umbau (Reregulierung) des bestehenden Rechts. Der Beitrag beschreibt Grenzen des Rechts, die seine Regulierungskapazität beschränken, wie Rechtskomplexität und Erfassungsschwellen, sowie normative Grenzen, die Diskriminierungs- und die Evaluationsschwellen bilden. Darüber hinaus werden ökonomische Kosten rechtlicher Regulierung angesprochen. Ein zentraler Abschnitt ist dem Konzept der reflexiven Deregulierung gewidmet. Bei den Konzepten für Reregulierung geht es um innovative und effektive Regulierungsformen, die mehr Flexibilität für beide Arbeitsmarktparteien schaffen, und den Beschäftigten zugleich mehr Sicherheit geben. Es werden drei Beispiele vorgestellt: Gutscheinsysteme, Flexicurity und die Regulierung von Weiterbildung für flexible Arbeitskräfte." (Autorenreferat)
Einleitung -- Funktionsweise des Crowdlendings sowie Gründe dessen Erfolges -- Derzeitige Umsetzung und Regulierung des Crowdlendings und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Deregulierung -- Vorüberlegungen zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs -- Rechtsvergleichende Analyse des Umgangs mit dem Crowdlending -- Deregulierung des Crowdlendings in Deutschland - ein Gesetzesentwurf -- Schlussbetrachtung -- Nachtrag zur Dissertation "Deregulierung des Crowdlendings in Deutschland".
In: Informationen zur Umweltpolitik 138
In: Verhandlungen des Fünfundsechzigsten Deutschen Juristentages Bd. 1,Teil G/H
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 1747