In: Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2009/2010: Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Europa, S. 95-115
Die direkte Demokratie ist in Liechtenstein sowohl normativ wie auch in der Praxis stark verankert. Es besteht eine breite Palette an Mitwirkungsmöglichkeiten des Volkes, die regelmäßig genutzt werden, wenngleich nicht in der gleichen Intensität wie in der Schweiz. Der Beitrag gibt einen Überblick über die direktdemokratischen Instrumente (Initiative, Referendum, Landtagsbegehren) und über die Verfahrensregeln bei direktdemokratischen Entscheiden (Sammelbegehren und Gemeindebegehren, Unterschriftenzahl und Unterschriftensammlung, Abstimmungsverfahren und Stimmenauszählung, Urnen- und Briefabstimmung, Abstimmungsbeschwerden, Verbindlichkeit, Sanktionierung durch den Fürsten, Sperrfrist). Des Weiteren geht der Beitrag auf die direkte Demokratie in der Praxis ein und skizziert hier die Häufigkeit, den zeitlichen Ablauf, Abstimmungskampagnen, Wirkung, Themen und Stimmbeteiligung bei der direkten Demokratie in Liechtenstein. (ICB2)
In diesem Buch werden Ursprünge, Einrichtungen und Verfahren der direkten Demokratie auf kompakte und verständliche Weise dargestellt und erklärt. Zunächst wird erläutert, was direkte Demokratie ist und welche Typen von Sachabstimmungen es gibt. Es folgt ein Kapitel über die Geschichte der direkten Demokratie. In Analogie zu einem Mannschaftsspiel werden die Spielregeln der direkten Demokratie in verschiedenen Staaten beschrieben, die Spieler vorgestellt und der Spielverlauf verfolgt, inklusive möglicher Fouls. Schließlich werden die Spielergebnisse beurteilt. Auch neue Themen wie der Gebrauch des Internets in Abstimmungskampagnen oder die Deutungshoheit über den «Volkswillen» werden behandelt.Zahlreiche aktuelle Beispiele sowie 35 Abbildungen und Tabellen veranschaulichen und verdichten den Stoff.
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In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 2, Probleme, Reformen, Perspektiven des deutschen Föderalismus, S. 223-248
Zwischen direkter Demokratie und Föderalismus besteht in Deutschland seit geraumer Zeit ein gewisses Spannungsverhältnis. Aber dieses kommt nicht von Seiten des Bundes, sondern von zwei Gruppen von Föderalisten. Da sind einmal die Ängstlichen, die aus lauter Sorge vor direkter Demokratie an zentralen Punkten des Verfahrens - bei den Finanzausschlussklauseln und der verfassungsändernden Volksgesetzgebung - eine "Selbstgleichschaltung" bzw. eine geschichtslose Gleichmacherei betreiben, anstatt auch hier Wettbewerb zu begrüßen und Eigenart zu respektieren. Und da sind die Fundamentalisten, welche die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene - d. h. die Schließung der letzten Lücke, nachdem es solche Elemente auf Kommunal- und Landesebene sowie sogar auf EU-Ebene gibt - zu blockieren versuchen, weil sie Föderalismus in Deutschland nicht anders denn als Exekutivföderalismus im Bundesrat denken können. Vom Prinzip her könnten, wie das Beispiel der Schweiz zeigt, direkte Demokratie und Föderalismus sehr gut miteinander auskommen. (ICB2)
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Grundsatzfragen der direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern, wobei er den Blick auch auf ausländische Erfahrungen und die deutsche Geschichte lenkt. Er geht zu Beginn auf die Konzeption der direkten Demokratie ein und beschreibt vorhandene Tabus hinsichtlich der Volksgesetzgebung, z.B. das Verfassungstabu und das Finanztabu. Er gibt anschließend einen Überblick über die Ausgestaltung und die Verfahrensweisen der direkten Demokratie, die den ausgearbeiteten Gesetzentwurf, die Hürden beim Volksbegehren, die Quoten beim Volksentscheid, den zeitlichen Ablauf, die Kostenerstattung und den Bestand eines Volksgesetzes betreffen. Er stellt ferner die Einstellung der politischen Eliten zur direkten Demokratie sowie vergangene politische Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik exemplarisch dar. In einem weiteren Kapitel erörtert er die Wirkungen der direkten Demokratie, z.B. in Bezug auf einen anderen Politikstil, die Flexibilisierung von Politik oder eine höhere Rationalität, die nicht zuletzt auch die Frage nach der Kompatibilität mit dem politischen System aufwerfen. Im Anhang seines Beitrags dokumentiert der Autor die Volksentscheide und Volksbegehren in den einzelnen Bundesländern sowie die nicht zugelassenen Volksentscheide und Volksbegehren seit 1989. (ICI)
"Direkte Demokratie ist aus der Verfassungswirklichkeit der deutschen Bundesländer nicht mehr wegzudenken. Sie ergänzt und belebt das repräsentative parlamentarische System sinnvoll. Die differenzierte Ausgestaltung der Verfahren sowie die rege praktische Nutzung der plebiszitären Instrumente seit Beginn der neunziger Jahre weisen den Weg in eine aktive Bürgergesellschaft." (Autorenreferat)
Der Beitrag zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit vier verschiedenen Ansätzen, in denen sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der direkten Demokratie zu äußern hat. Bei der Zusammenstellung, Hinterfragung und Einschätzung dieser Sequenzen berücksichtigt der Autor insbesondere die Stellungnahmen des Staatsrechtlers und Verfassungsgeschichtlers Helmut Ridder (1919 - 2007). Der erste Ansatz thematisiert die direkte Demokratie in den Bundesländern an den Beispielen (1) der Entscheidungen zur Atomwaffen-Volksbefragung 1958, (2) dem hessischen Volksbegehren 'Keine Startbahn West' 1982, (3) dem bayrischen Volksentscheid 'Das bessere Müllkonzept' 1997, (4) dem Fall 'Rechtschreibereform' in Schleswig-Holstein 1999, (5) der Volksinitiative 'Schule in Freiheit' in Schleswig-Holstein 2000 sowie (6) dem Fall 'Wahlrechtsreform' in Hamburg 2008. Der zweite Ansatz fokussiert auf die Defizite der repräsentativen Demokratie im Zuge des so genannten 'Brokdorf-Beschlusses' 1985 und der daraus hervorgehenden Debatte über das Repräsentativsystem. Der dritte Ansatz beschäftigt sich schließlich mit der kommunalen Direktdemokratie unter Hinweis auf (1) den 'Rastede-Beschluss' 1988 und (2) den Fall 'Waldschlösschenbrücke' in Dresden 2007. Der vierte Ansatz widmet sich abschließend der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur direkten Demokratie in Europa mit Blick auf folgende Fälle: (1) das Maastricht-Urteil 1993, (2) die Klage gegen die Ratifizierung der Europäischen Verfassung 2005 sowie (3) die Klage gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon 2008/2009. (ICG2).
Der Beitrag zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit vier verschiedenen Ansätzen, in denen sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der direkten Demokratie zu äußern hat. Bei der Zusammenstellung, Hinterfragung und Einschätzung dieser Sequenzen berücksichtigt der Autor insbesondere die Stellungnahmen des Staatsrechtlers und Verfassungsgeschichtlers Helmut Ridder (1919 - 2007). Der erste Ansatz thematisiert die direkte Demokratie in den Bundesländern an den Beispielen (1) der Entscheidungen zur Atomwaffen-Volksbefragung 1958, (2) dem hessischen Volksbegehren 'Keine Startbahn West' 1982, (3) dem bayrischen Volksentscheid 'Das bessere Müllkonzept' 1997, (4) dem Fall 'Rechtschreibereform' in Schleswig-Holstein 1999, (5) der Volksinitiative 'Schule in Freiheit' in Schleswig-Holstein 2000 sowie (6) dem Fall 'Wahlrechtsreform' in Hamburg 2008. Der zweite Ansatz fokussiert auf die Defizite der repräsentativen Demokratie im Zuge des so genannten 'Brokdorf-Beschlusses' 1985 und der daraus hervorgehenden Debatte über das Repräsentativsystem. Der dritte Ansatz beschäftigt sich schließlich mit der kommunalen Direktdemokratie unter Hinweis auf (1) den 'Rastede-Beschluss' 1988 und (2) den Fall 'Waldschlösschenbrücke' in Dresden 2007. Der vierte Ansatz widmet sich abschließend der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur direkten Demokratie in Europa mit Blick auf folgende Fälle: (1) das Maastricht-Urteil 1993, (2) die Klage gegen die Ratifizierung der Europäischen Verfassung 2005 sowie (3) die Klage gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon 2008/2009. (ICG2)
Der Beitrag stellt die Strukturen der direkten Demokratie auf der niedersächsischen Landesebene vor, wozu zum einen die Hauptregeln für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid beschrieben werden. Zum anderen werden die plebiszitären Entscheidungsverfahren auf der Landes- und Kommunalebene und ihre Bewertung dargestellt. Weitere Schwerpunkte bilden die Bürger- und Einwohnerbeteiligung auf kommunaler Ebene, die Direktwahl der Bürgermeister, der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid, die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung, die Rolle der Beiräte und die projektorientierte Bürgerbeteiligung. (ICI)
"Ein Überblick über direktdemokratische Einrichtungen und Erfahrungen in der Schweiz, Kalifornien, Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Liechtenstein und Australien zeigt eine unterschiedliche Ausgestaltung und Anwendung. Volksabstimmungen über Sachfragen werden meist 'von oben' durch ein Staatsorgan ausgelöst, das Abstimmungsgegenstand, Fragestellung und den Zeitpunkt der Abstimmung bestimmt. Nur in der Schweiz, in Kalifornien und in Liechtenstein ist eine Auslösung 'von unten' über einen von den Stimmbürgern selbst bestimmten Gegenstand möglich; Italien kennt eine Auslösung 'von unten' zur Aufhebung bestehender Gesetze. Direkte Demokratie gehört in der Schweiz, in Kalifornien und in Liechtenstein zum politischen Alltag; in den anderen Staaten stellen direktdemokratische Entscheide außergewöhnliche Ereignisse dar. Dort, wo die direkte Demokratie am intensivsten gelebt wird, nämlich in der Schweiz und in Kalifornien, ist die Stimmbeteiligung am niedrigsten. Seit den siebziger Jahren ist in der Schweiz und in Kalifornien eine starke Zunahme der Zahl der eingereichten Initiativen feststellbar. Dabei werden insbesondere Umweltthemen artikuliert. Direktdemokratische Instrumente sind eher geeignet für politische Systeme mit einer nichtparlamentarischen Regierungsweise und mit einer auf Konsens ausgerichteten politischen Kultur. Insgesamt gesehen können sie sowohl den beharrungswilligen wie auch den veränderungswilligen politischen Kräften dienen." (Autorenreferat)
Auf die inkludierende Wirkung (neuer) Partizipationsformen, wie beispielsweise direktdemokratische Verfahren, wurden zeitweise große Hoffnungen gesetzt. Diese Hoffnungen haben sich jedoch als wenig realistisch erwiesen. Direktdemokratische Verfahren werden, hierzulande spätestens seit dem Hamburger Schulentscheid, häufig als Ungleichheit fördernd bewertet - Direktdemokratie würde Gleichheit eher verhindern und Ungleichheiten verschärfen. Doch tragen direktdemokratische Verfahren tatsächlich zur Stabilisierung oder sogar zu einer Vertiefung von Ungleichheiten bei? Das Projekt untersucht basierend auf partizipations-, ungleichheits- und institutionentheoretischen Zugängen quantitativ-vergleichend die Effekte unterschiedlicher direktdemokratischer Verfahrenstypen auf sozio-ökonomische, rechtliche und politische Ungleichheiten.
Wir gehen davon aus, dass sich direkte Demokratie auf alle Ungleichheitsdimensionen auswirkt. Zudem vermuten wir unterschiedliche Wirkungen unterschiedlicher direktdemokratischer Verfahren sowohl auf Ungleichheit als auch auf die Konfiguration des politischen Felds. Widersprüchliche Ergebnisse der bisherigen Forschung, die sich hauptsächlich auf die Schweiz und die USA beziehen, hoffen wir durch eine breitere Datenbasis aufklären zu können. Zur Analyse dieser Zusammenhänge untersuchen wir konkrete Policy-Entscheidungen in einer Vielzahl an (Glied-)Staaten quantitativ-statistisch und vergleichend. Dabei konzentrieren wir uns auf die Zeitspanne 1990-2015, da in vielen Staaten direktdemokratische Verfahren im Laufe der 1990er Jahre eingeführt wurden. Bei der Datenerhebung werden alle direktdemokratischen Verfahren in Demokratien auf nationaler Ebene berücksichtigt.
Das Projekt verfolgt in erster Linie eine wissenschaftliche Zielsetzung. Allerdings verspricht es auch Antworten auf eine Reihe aktueller, gesellschaftspolitischer Fragen. Denn derzeit werden die Chancen und Risiken direktdemokratischer Verfahren weltweit intensiv diskutiert. Umso wichtiger ist es, keine voreiligen Schlüsse aus einzelnen Verfahren oder aus Forschungen zu einzelnen Ländern zu ziehen, sondern die Ergebnisse umfassender Datensätze – auch jenseits der Schweiz und den USA – abzuwarten. Mit unserem Projekt leisten wir daher einen zentralen Beitrag für die gesellschaftspolitische Diskussion.
English:
(New) modes of participation, such as direct democratic votes, for a long time have been presented as a "cure" for rising inequalities in western societies. In practice these aspirations have proven themselves to be rather unrealistic. At least since the "Hamburger Schulentscheid" direct democratic votes have often been estimated to rather increase inequality. It is presumed that direct democracy hinders equality and exacerbates inequality. But do direct democratic votes really reinforce inequalities? This question is addressed not only within the public discourse but also in political science. While some authors proclaim the positive effect of referenda, others point to the dangers of direct democracy such as the possible discrimination of minorities. The current state of the art displays three research gaps that have not yet been addressed: first, the majority of academic work is limited to the comparative analysis on the subnational level (mostly Switzerland and the US). Second, predominantly one dimension of inequality, namely socio-economic inequality, is regarded. The other dimensions (political and legal) are mostly excluded from analysis. Third, often only the existence of direct democratic options has been inspected. What is missing is an in-depth review and analysis of the actual outputs of referenda. The project aims at closing these research gaps by drawing on datasets of national referenda in democracies worldwide from 1990-2015.
Based on theories of participation, inequality and institutions, the research project quantitative-comparatively examines the outputs of different direct democratic votes on socio-economic, legal, and political inequalities. We assume that direct democracy has an impact on all of these dimensions of inequality. Additionally, we expect different effects of different direct democratic instruments. We hope to add to the somewhat contradictory results of previous research, primarily based on Switzerland and the US, by deploying a more extensive database. Thereby this project contributes to a discourse in society. We focus on the timespan between 1990 and 2015, because in many states direct democratic options were introduced during the nineties.
First and foremost this project pursues an academic benefit. Additionally, it presents itself to be a promissory source for answers to current, socio-political issues. Currently opportunities and risks of direct democratic options are part of a worldwide discussion. Here, it is crucial not to jump to quick conclusions, but to make statements based on more extensive databases like those set up in our project.