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In: Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung Essen n.F., Heft 50
In: Studien zur Rechtswissenschaft Band 487
In: Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft Band 487
Die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein fundamentaler Bestandteil der Bürgerversicherung. Aber auch davon unabhängig wird eine solche Ausweitung des Versichertenkreises oft als ein Mittel zur Verbesserung der finanziellen Situation der GKV vorgeschlagen. Welche Beitragssatzeffekte ergeben sich hieraus kurz und langfristig für die Gesetzliche Krankenversicherung?
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 26, S. 31-38
ISSN: 2194-3621
"In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Sportentwicklung in Europa eine geschlechtsneutrale Einbeziehung der Bevölkerung aufweist. Zum einen wird dies mit Blick auf die Ausdifferenzierung von Turnen und Sport im 18./ 19. Jahrhundert in Deutschland, Frankreich und England beantwortet, zum anderen mit Blick auf die aktuelle Situation der allgemeinen Sportpartizipation und der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen." (Autorenreferat)
In diesem Arbeitspapier untersuchen wir, ob eine Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung möglich und sinnvoll wäre. Die CO2-Bepreisung wird in Europa bereits seit Jahren praktiziert. Im EU-Emissionshandelssystem (ETS) werden Emissionen von ca. 12.000 Großanlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reguliert, außerdem die Emissionen des innereuropäischen Luftverkehrs. Das ETS umfasst damit fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen Europas. Die politisch festgelegten Einsparungsziele werden im ETS-Bereich erreicht (wenngleich unter Mitwirkung verschiedener anderer klimapolitischer Instrumente), während sie im non-ETS-Bereich bisher verfehlt werden. Die deutsche Bundesregierung hat nun im Herbst 2019 ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorsieht. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört hierbei die Einbeziehung der fossilen Heiz- und Kraftstoffe in den Emissionshandel. Zwar wird hierfür zunächst nur ein Handelssystem auf nationaler Basis vorgesehen, und in der Startphase sollen die CO2-Preise niedrig gehalten werden. Die langfristige Wirkung dieses Systemwechsels kann jedoch erheblich sein: Demnächst werden ca. 85 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands in den Emissionshandel einbezogen sein, so dass hier die Emissionsmengen entlang eines einmal beschlossenen Minderungspfades schrittweise reduziert werden können, ohne dass die Politik hierfür ständig neue Beschlüsse erkämpfen muss. Im Emissionshandel fehlen dann neben bestimmten Emissionen aus Industrieprozessen im Wesentlichen noch die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des vorliegenden Arbeitsberichts, umfassend zu prüfen, ob nicht auch diese Bereiche einbezogen werden könnten. Zunächst zeigen wir auf Basis ökonomischer Theorie und politischer Erfahrung, worin die Vorteile der CO2-Bepreisung im Vergleich zu anderen klimapolitischen Optionen bestehen: (1) Die Emissionsminderungsziele werden entlang des politisch festgelegten Einsparungspfades erreicht. (2) Alle Unternehmen und alle Verbraucher werden über die Preise mit Knappheitssignalen versorgt, so dass auch alle Menschen ständig am 'Minderungs- und Innovationswettbewerb' teilnehmen. (3) Die Emissionsminderungen finden im Endeffekt dort statt, wo sie die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. (4) Das System basiert auf marktwirtschaftlichen Prinzipien, ist somit besonders gut anschlussfähig für eine weltweit abgestimmte Klimaschutzpolitik. Aus der theoretischen Diskussion lassen sich aber auch zwei große Herausforderungen ableiten, die eine Einbeziehung von Landwirtschaft und Landnutzung in den Emissionshandel erschweren können: (1) Die landwirtschaftlichen Emissionen stammen aus vielen diffusen Quellen. Daher ist es nicht leicht, Ansatzstellen für klimapolitische Maßnahmen zu finden, die sich rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand administrieren lassen. (2) Land- und forstwirtschaftliche Produkte werden in großem Umfang international gehandelt. Daher kann eine CO2-Bepreisung in Europa dazu führen, dass emissionsintensive Produktionszweige in Drittstaaten verlagert werden und dort die Treibhausgasbilanz verschlechtern (Leakage-Effekte). Theoretisch bestünde das beste Politikkonzept darin, die 'einzelbetriebliche Treibhausgasbilanz' jedes einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs (d. h. das Aggregat all seiner Emissionen abzüglich der langfristigen Kohlenstoffbindung auf seinen Flächen) als Steuerungsparameter zu verwenden. In der Praxis ist es aber nicht möglich, die hierfür benötigten Zahlen für die vielen Emittenten in der Landwirtschaft justiziabel und mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Daher untersuchen wir im weiteren Verlauf des Beitrags für die verschiedenen Gruppen von Treibhausgasen (Lachgas, Methan, Kohlendioxid), wie eine Integration in eine CO2-Bepreisung gelingen könnte. [.]
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In diesem Arbeitspapier untersuchen wir, ob eine Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung möglich und sinnvoll wäre. Die CO2-Bepreisung wird in Europa bereits seit Jahren praktiziert. Im EU-Emissionshandelssystem (ETS) werden Emissionen von ca. 12.000 Großanlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reguliert, außerdem die Emissionen des innereuropäischen Luftverkehrs. Das ETS umfasst damit fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen Europas. Die politisch festgelegten Einsparungsziele werden im ETS-Bereich erreicht (wenngleich unter Mitwirkung verschiedener anderer klimapolitischer Instrumente), während sie im non-ETS-Bereich bisher verfehlt werden. Die deutsche Bundesregierung hat nun im Herbst 2019 ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorsieht. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört hierbei die Einbeziehung der fossilen Heiz- und Kraftstoffe in den Emissionshandel. Zwar wird hierfür zunächst nur ein Handelssystem auf nationaler Basis vorgesehen, und in der Startphase sollen die CO2-Preise niedrig gehalten werden. Die langfristige Wirkung dieses Systemwechsels kann jedoch erheblich sein: Demnächst werden ca. 85 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands in den Emissionshandel einbezogen sein, so dass hier die Emissionsmengen entlang eines einmal beschlossenen Minderungspfades schrittweise reduziert werden können, ohne dass die Politik hierfür ständig neue Beschlüsse erkämpfen muss. Im Emissionshandel fehlen dann neben bestimmten Emissionen aus Industrieprozessen im Wesentlichen noch die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des vorliegenden Arbeitsberichts, umfassend zu prüfen, ob nicht auch diese Bereiche einbezogen werden könnten. Zunächst zeigen wir auf Basis ökonomischer Theorie und politischer Erfahrung, worin die Vorteile der CO2-Bepreisung im Vergleich zu anderen klimapolitischen Optionen bestehen: (1) Die Emissionsminderungsziele werden entlang des politisch festgelegten Einsparungspfades erreicht. (2) Alle Unternehmen und alle Verbraucher werden über die Preise mit Knappheitssignalen versorgt, so dass auch alle Menschen ständig am "Minderungs- und Innovationswettbewerb" teilnehmen. (3) Die Emissionsminderungen finden im Endeffekt dort statt, wo sie die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. (4) Das System basiert auf marktwirtschaftlichen Prin-zipien, ist somit besonders gut anschlussfähig für eine weltweit abgestimmte Klimaschutzpolitik.
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NGOs gelten als wichtige Akteure, um die Belange der Zivilgesellschaft auch auf internationaler Ebene zu repräsentieren. Die UNESCO hat ihr Potenzial bereits frühzeitig erkannt und bietet ihren Partner-NGOs verschiedene Wege der Einflussnahme. Mit der neuen NGO-Richtlinie von 2011 haben neben internationalen NGOs auch lokale und regionale nichtstaatliche Organisationen die Möglichkeit, einen Konsultativ- oder Assoziativstatus mit der UNESCO einzugehen und dementsprechend ihre Interessen in den verschiedensten Organen der UNESCO einzubringen. Jedoch wird die Zusammenarbeit im Rahmen der UNESCO durch bestimmte Faktoren, wie der Finanzlage der UNESCO, eingeschränkt. Insbesondere im Arbeitsalltag der UNESCO zeigt sich, dass NGOs ihre zugesprochenen Einflussmöglichkeiten aufgrund der starken Rolle der Mitgliedstaaten nicht immer einlösen können. Die Bildungsinitiative Education for All verdeutlicht die herausragende Arbeit von NGOs, um internationale Zielvorgaben zu erreichen, sowie die unterstützende Rolle der UNESCO. Allerdings begründet sich der starke Einfluss der NGOs vor allem auf deren Eigeninitiative. Aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen ist die UNESCO abhängig von ihren nichtstaatlichen Partnern. Nur wenn die UNESCO weiterhin auf eine verstärkte NGO-Partnerschaft setzt, können UNESCO-Programme auch langfristig erfolgreich umgesetzt werden. Die Avantgarde-Stellung der UNESCO bezüglich der NGO-Zusammenarbeit ist kein Selbstzweck, sondern sichert die Zukunft der UNESCO.:Abkürzungsverzeichnis II A) Einleitung 1 B) NGOs und deren Stellung im UN-System 2 C) Klassifizierung von NGOs im Rahmen der UNESCO 3 I. Definition von NGOs durch die UNESCO 3 II. Rechtliche Grundlage für die Einbeziehung von NGOs 4 III. Rechtlicher Status der NGOs: Zwei Kategorien der Zusammenarbeit 4 1. Konsultativstatus 5 2. Assoziativstatus 5 IV. Grundlegende Voraussetzungen an NGOs in offizieller UNESCO-Partnerschaft 5 D) NGOs und deren Zusammenarbeit mit der UNESCO 6 I. Geschichtliche Verbundenheit und stetige Vertiefung der Partnerschaft 6 II. Einflussmöglichkeiten für NGOs durch Institutionen der UNESCO 7 1. Internationale Konferenz der NGOs 7 2. NGO-UNESCO-Verbindungsausschuss 8 3. Gemeinsame Konsultationen bei spezifischen Themen 9 4. Ausschuss für Nichtstaatliche Partner des Exekutivrats 9 III. Konkrete Einflussmöglichkeiten laut NGO-Richtlinie 2011 10 IV. Die Bewertung der Einflussmöglichkeiten für die Zusammenarbeit 11 1. Errungenschaften der Zusammenarbeit 11 2. Potenziale der Zusammenarbeit 12 V. Zwischenergebnis 14 E) Die UNESCO-NGO-Partnerschaft am Beispiel der Initiative Education for All (EFA) 15 F) Fazit 17 Anhang I Literatur- und Quellenverzeichnis III
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 18, S. 1108-1109
ISSN: 2194-4202
In: Internationales Handelsrecht: IHR ; Zeitschrift für das Recht des internationalen Warenkaufs und -vertriebs = International commercial law, Band 19, Heft 2, S. 57-58
ISSN: 2193-9527
In: Internationales Handelsrecht: IHR ; Zeitschrift für das Recht des internationalen Warenkaufs und -vertriebs = International commercial law, Band 18, Heft 5, S. 195-196
ISSN: 2193-9527
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1444
In: Beiträge des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen 8/2013
In: Studienreihe Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse 176