Einigungsvertrag - Rechtseinheit im Arbeitsrecht
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 2, S. 5-9
ISSN: 0007-5868
"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Grundgesetzes ist es zur Überleitung des bundesdeutschen Rechts und damit zur Rechtseinheit für das gesamte Staatsgebiet gekommen. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht, den sozialen Arbeitsschutz und die Arbeitsgerichtsbarkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)