Die Rußland- und GUS-Hilfe nach dem Münchener Gipfel: Maßnahmenroutine ohne konzeptionellen Schwung. (I): Gesamteinschätzung, IWF-Finanzhilfe, Umschuldung
In: Aktuelle Analysen, Nr. 35/1992
Die während des Münchener Weltwirtschaftsgipfels (6.-8. Juli 1992) vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des G-7-Hilfsprogramms für Rußland und die anderen GUS-Staaten lassen sich in fünf Komplexe zusammenfassen: (1) Finanzregelngen bzw. Finanzhilfen, (2) technische Hilfe, (3) Handelsregelungen bzw. Handelserleichterungen, (4) Schaffung von "GUS-Länder-Konsultativgruppen" mit Informations-, Planungs- und Koordinierungsfunktionen sowie (5) projektorientierte Wirtschaftskooperation. Dem selbst gestellten Anspruch auf eine geschlossene Gesamtstrategie werden diese Ankündigungen insgesamt jedoch nicht gerecht. (BIOst-Wpt)