Der Vertrag von Lissabon: Zukunftsgrundlage für die Europäische Union im 21. Jahrhundert
In: KAS-Auslandsinformationen, Band 26, Heft 1, S. 7-23
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In: KAS-Auslandsinformationen, Band 26, Heft 1, S. 7-23
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In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 48, Heft 1, S. 36-49
ISSN: 0048-1440
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In: Europarecht, Band 45, Heft 1, S. 30-50
ISSN: 0531-2485
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In: Zeitschrift für Politikberatung: Policy advice and political consulting ; ZPB, Band 1, Heft 3-4, S. 341-358
ISSN: 1865-4789
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In: Europarecht, Band 47, Heft 1, S. 34-59
ISSN: 0531-2485
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In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 57, Heft 2, S. 11-13
ISSN: 0940-4171
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In: Bulletin zur schweizerischen Sicherheitspolitik, Band 2010, S, S. 55-85
ISSN: 1024-0608
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Am 13. Dezember wird der Europäische Reformvertrag in Lissabon feierlich unterzeichnet. Mit diesem Vertragswerk ist Europa wieder handlungsfähig und für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerüstet. Der vorliegende Kommentar erläutert erstmals für Wissenschaft und Praxis die Positionen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten, die Vorgeschichte und den Verhandlungsverlauf sowie vor allem die Auswirkungen des neuen Vertrages. Auf der CD-ROM sind, neben allen vorbereitenden Dokumenten und den Dokumenten der Regierungskonferenz 2007, sowohl die bisher geltenden Verträge als auch der EU-Verfassungsvertrag und der konsolidierte neue Vertragstext enthalten. Da die adaptierten Grundverträge eine Zusammenfügung von vier verschiedenen Textquellen (EUV, EGV, EUVV, ERV) darstellen, wurde die Herkunft der einzelnen Textbestandteile transparent gemacht: auf der CD-ROM ist eine konsolidierte Fassung enthalten, in der die einzelnen Textquellen farblich hervorgehoben sind. Dieser Kommentar ist die Fortsetzung der Kommentare zum Vertrag von Nizza, zum Europäischen Konvent, zum EU-Verfassungsvertrag und zur Entwicklung des Europäischen Vertragsrechts desselben Autors. Der neue "Fischer" wird unmittelbar nach der Unterzeichnung des EU-Reformvertrages ausgeliefert. (Verlagsinfo)
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In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 65, Heft 6, S. 64-69
ISSN: 1430-175X
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 32, Heft 1, S. 50-62
ISSN: 0720-5120
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 33, Heft 3, S. 224-239
ISSN: 0720-5120
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 33, Heft 2, S. 103-116
ISSN: 0720-5120
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In: AIES-Beiträge zur Europa- und Sicherheitspolitik 3
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[Einleitung] Mit dem Vertrag von Lissabon und den damit verbundenen Änderungen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union wurden auch die Abstimmungsregeln im Ministerrat erneut geändert. Diesen Änderungen vorausgegangen waren langwierige Diskussionen und Änderungsvorschläge, die sich insbesondere in den Verfassungsentwürfen des Europäischen Konvents und der Intergovernmental Conference (IGC) zum Entwurf des Verfassungsvertrages manifestierten. Nachdem der IGC-Entwurf eines Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden in Referenden abgelehnt worden war, wurde die weitere Ratifizierung in einigen EU-Ländern, die den Vertrag noch ratifizieren mussten, ausgesetzt und erst im Juni 2006 beschloss der Europäische Rat eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über einen neuen EU-Vertrag, indem die Ratspräsidentschaft beauftragt wurde, bis zum ersten Halbjahr 2007 einen Bericht zu Möglichkeiten der Fortführung des Verfassungsvertrages vorzulegen. Die Verhandlungen wurden insbesondere unter der deutschen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 vorangetrieben und mündeten im Beschluss auf dem Europäischen Gipfel im Juni 2007, eine Regierungskonferenz einzusetzen, die einen neuen Vertrag aushandeln soll. Unter der portugiesischen Präsidentschaft wurden diese Verhandlungen fortgeführt und mündeten im Vertrag von Lissabon, der auf der Sitzung des Europäischen Rates am 12 und 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde. Im Zuge des Verhandlungsprozesses erwiesen sich gerade die institutionellen Fragen als sehr kontrovers. Dennoch gelang es einige grundlegende institutionelle Änderungen vorzunehmen, die auch die Abstimmungsregeln im Ministerrat betreffen. Der folgende Beitrag untersucht die Macht der einzelnen Mitgliedstaaten im Ministerrat nach den alten Regeln des Nizza-Vertrages und nach den neuen Regeln des Lissabon-Vertrages. Nach einem Literaturüberblick über bestehende Machtanalysen im Ministerrat nach dem Vertrag von Lissabon und einer kurzen Beschreibung des verwendeten Banzhaf-Machtindex wird in Abschnitt vier das neue Abstimmungsverfahren im Ministerrat nach dem EUV und dem AEUV beschrieben. Der fünfte Abschnitt bildet den Hauptteil der Untersuchung und analysiert die Machtverschiebung nach den Abstimmungsverfahren des Vertrages von Lissabon im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen aus dem Vertrag von Nizza. Erstens wird untersucht, welchen Effekt die geforderten Abstimmungsquoren haben, zweitens wird zwischen den beiden unterschiedlichen Machtarten (Gestaltungsmacht und Blockademacht) unterschieden und drittens wird in diesem Arbeitspapier ausführlich analysiert, wie sich die neuen Bestimmungen in Fällen, wo nicht alle Mitgliedstaaten abstimmungsberechtigt sind, also insbesondere im Fall der Währungsunion, auswirken.
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"Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon steht in diesem Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten zur Ratifikation an. Wenn der Vertrag auch nur von einem einzigen Parlament bzw. durch ein einziges Referendum abgelehnt wird, ist er gemäß den Regeln der EU "gestorben"; genauso wie das "Nein" des französischen und des niederländischen Referendums den Brüsseler Verfassungsvertrag im Frühjahr 2005 zu Fall gebracht hatte. In Polen ist der Lissabon-Vertrag vom Sejm bereits am 1. April dieses Jahres und vom Senat am 2. April ratifiziert und vom Präsidenten am 10. April mit einem Vorbehalt unterzeichnet worden. In Deutschland steht die Ratifikation unmittelbar bevor. Der Bundestag hat am 13. März in 1. Lesung und am 24. April in 2. und 3. Lesung dem Vertrag zugestimmt. Der Bundesrat wird das voraussichtlich im kommenden Monat, im Mai, tun. Der Vertrag ist damit, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bereits von 10 der 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen worden."(.)
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