Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Die italienischen Praktiker -- 1. Amtspflicht und Befehl des Vorgesetzten -- 2. Erziehungs- und Zuehtgewalt -- 3. Ärztliches Handeln -- 2. Die Zeit des gemeinen Rechts -- 1. Die Gesetzgebung -- 2. Die Literatur -- 3. Die Zeit der deutschen Partikularrechte des 19. Jahrhunderts -- 1. Die Gesetzgebung -- 2. Die Literatur
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Main description: David Mevius (1609–1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage wird in diesem Buch Mevius' Arbeit am lübischen Recht dargestellt.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Erster Teil Grundlagen I) Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden II) Historische Grundlegung: Deutsches Partikularrecht Zweiter Teil Entwicklung seit 1870 III)Reichsstrafgesetzbuch IV)Gesetzesnovellen und Reformversuche bis zur Strafrechtsreform V)Beginn der Strafrechtsreform VI)Weimarer Republik VII)Zeit des Nationalsozialismus VIII)Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 IX)Gesetzgebung der sechziger und siebziger Jahre Dritter Teil Zusammenfassung X)Zusammenfassung und Würdigung
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
In the first chapter of this work, the central issue and the method of presentation are explained. The second chapter describes the legislation of the German particular law (Partikularrecht). The third chapter begins with the development of the Reich Criminal Law Code and is followed by presentations of the reform attempts up to the start of the criminal law reform focused on the "revolution bill"; the drafts from 1909 to 1930, the political periods of the Weimar Republic and of National Socialism, and post-1945 legislation are also addressed.
Main description: Jean-Jacques G. Foelix (1791-1853) juristische Laufbahn war nicht nur von der französischen, sondern auch von der deutschen Rechtskultur geprägt. Nach Abschluß der Koblenzer Rechtsschule, an der die napoleonischen Gesetzbücher gelehrt wurden, praktizierte er als avocat/avouet ebenda und sah sich ab 1814 mit dem ALR und zahlreichen Partikularrechten konfrontiert. Foelix siedelte 1829 nach Paris um. -- Er veröffentlichte zahlreiche Monographien und Beiträge in deutschen Zeitschriften und in der von ihm herausgegebenen "Revue Foelix". Den Einflüssen und der Vermittlung der deutschen Rechtskultur auf die Veröffentlichungen Foelix' geht Tanja Guddat in der vorliegenden Arbeit nach. Foelix' Zeitschriftenartikel offenbaren Kenntnisse der Inhalte und Methoden der französischen und der deutschen Rechtsvergleichung. Dabei leitet Foelix das Bemühen um die stetige Verbesserung des Code civil, getragen von der vernunftrechtlichen Vorstellung einer idealen Kodifikation. Die vergleichende Methode unter Einbeziehung ausländischer Rechte wendet Foelix auch in seinem Hauptwerk Traité du droit international privé (1843) an, um für Ausländer in Frankreich Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit zu fordern, die die einschlägigen Artikel des Internationalen Privatrechts im Code civil nicht gewährleisteten. Betrachtet man das Ringen um Freiheit und Gleichheit als den universal wirkenden rechtkulturellen Beitrag Europas, verdient Foelix das Attribut eines europäischen Juristen.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zu unterhaltsrechtlichen Ansprüchen zwischen Verwandten. Die Untersuchung bettet ausgewählte Entscheidungen in die seinerzeit in der Rechtslehre geführten unterhalsrechtlichen Diskussionen ein. Neben den Ansprüchen, ihren Grundlagen und Rechtsfolgen selbst werden in einem eigenen Teil die seinerzeit bedeutenden Kriterien für die Einordnung als eheliche oder nichteheliche Geburt dargestellt. Die konkreten Folgen einer ehelichen und nichtehelichen Geburt werden in den beiden anschließenden, zentralen Teilen der Arbeit behandelt. Ausgangspunkte sind aber jeweils die Entscheidungen der Gerichte im 19. Jahrhundert etwa bis zum Erlass der Reichsjustizgesetze. Die Berücksichtigung der Partikularrechte, im Besonderen aber nicht ausschließlich der großen Kodifikationen sowie der zeitgenössischen Literatur erfolgt in ergänzender und erweiternder Hinsicht. Die rechtliche Analyse im Schlussteil nimmt wesentliche Kontroversen heraus und zeigt auf, wie diese vom Gesetzgeber entschieden worden sind. / The work deals with the jurisdiction of the 19th century regarding livelihood interests between relatives. The investigation embeds selected court decisions for the legal doctrine into the relevant livelihood discussions at that time. Eventually a prospect on the introduction of the German Civil Code in 1900 will show, how the legislator ruled the significant livelihood controversials
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext: