"Im Sozialversicherungsrecht sind auch Beamte Angestellte, die der Versicherungspflicht unterliegen, soweit nicht ein Befreiungstatbestand gegeben ist. Die Freistellung erfolgt, wenn die beamtenrechtliche Versorgung gesetzlich versprochen und wirtschaftlich gesichert und damit gewährleistet ist. Nachdem die Ev.-Luth. Kirche von Bayern und die Ev. Kirche von Hessen und Nassau eine solche wirtschaftliche Garantie nicht mehr übernehmen können, weil sie im Gegensatz zum Staat kein "Steuererhöhungs- und Steuererfindungsrecht" haben und die zuständigen Kultusminister die "Gewährleistungsbescheide" aufgehoben haben, ist die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht entfallen. Die Einbeziehung der gesetzlichen Rentenversicherung in das Versorgungsrecht der Kirchen ist daher zu Recht erfolgt und verstößt nicht, wie u.a. Bogs meint, gegen die hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts. Die betroffenen Pfarrer und Kirchenbeamten stehen gleichwohl nach wie vor in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis." (pol-dok ref. Nr. 75-08-018)
Es steht jedem grundsätzlich frei, sich gegen ein bestimmtes Risiko zu versichern. In bestimmten Fällen durchbricht der Gesetzgeber jedoch diese Vertragsfreiheit und schreibt eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen werden Pflichtversicherungen genannt. Das Hauptmotiv des Gesetzgebers für die Normierung einer solchen Versicherungsplicht ist in den meisten Fällen der Schutz des Geschädigten, dessen Schadenersatzforderungen durch den verpflichtenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine gesicherte Deckung erhalten. Um den vom Gesetzgeber gewünschten Geschädigtenschutz zu bewirken unterliegen die Pflichtversicherungen besonderen Bestimmungen, welche die Position des Geschädigten im Vergleich zur freiwilligen Haftpflichtversicherung stärken. Pflichtversicherungen gewinnen in letzter Zeit als Instrument der Deckungsvorsorge immer mehr an Bedeutung. In Österreich bestehen zurzeit bereits über 50 Bundesgesetze, die eine Versicherungspflicht vorsehen. Außerdem sehen noch eine Vielzahl an Landesgesetzen weitere Versicherungspflichten vor. Trotz der steigenden Bedeutung der Pflichtversicherungen stellen sich bei der Betrachtung der bestehenden Versicherungspflichten rechtliche Fragen, deren Beantwortung mitunter noch mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die Aufgabe dieser Arbeit ist es die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Pflichtversicherung darzustellen und die rechtlichen Fragen zu beantworten, die sich im Zuge der Behandlung dieses Themas stellen. Als Beispiel von Pflichtversicherungen innerhalb des österreichischen Rechts werden hierbei insbesondere die obligatorischen Berufshaftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte und der Notare herangezogen. ; In principle, everyone is free to insure themselves against a specific risk. In certain cases, however, the legislature breaks this freedom of contract and requires a legal obligation to take out a liability insurance. These legally required liability insurance policies are called "Pflichtversicherungen". The main motive of the legislator for the standardization of such an insurance liability is in most cases the protection of the injured party, whose claims for damages receive a secured cover by the obligatory conclusion of a liability insurance. In order to bring about the protection of the victim desired by the legislator, the compulsory insurance is subject to special provisions which strengthen the position of the injured party compared to the voluntary liability insurance. Compulsory insurance has become increasingly important as an instrument of financial security. There are currently more than 50 federal laws in Austria that require compulsory insurance. In addition, many state laws provide further insurance obligations. Despite the increasing importance of compulsory insurance, legal issues arise when considering the existing insurance obligations, the answers to which are sometimes still difficult to answer. The task of this thesis is to present the existing statutory regulations for compulsory insurance and to answer the legal questions that arise in the course of dealing with this topic. As an example of compulsory insurance within Austrian law, the compulsory professional insurance of lawyers and notaries is used in particular. ; vorgelegt von Erhard Zettinig ; Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)3758518