Die politischen Parteien
In: Das politische System Frankreichs, S. 160-225
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In: Das politische System Frankreichs, S. 160-225
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 39
Politische Parteien benötigen Geld. Anderenfalls können sie ihren Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, nicht erfüllen. Was passiert aber, wenn das Vermögen der Partei nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken? Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind politische Parteien als (nicht) rechtsfähige Vereine insolvenzfähig. Allerdings gehen mit der Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens weitgehende Eingriffe in die Rechte des Schuldners einher. Politische Parteien nehmen eine solche besondere verfassungsrechtliche Stellung ein, die es notwendig macht, die Zulässigkeit eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen politischer Parteien am Maßstab des Art. 21 GG zu überprüfen. Diese Fragestellung wird von der Autorin in der vorliegenden Arbeit erstmals untersucht
In: Politische Willensbildung und Interessenvermittlung, S. 78-88
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 39
Politische Parteien benötigen Geld. Anderenfalls können sie ihren Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, nicht erfüllen. Was passiert aber, wenn das Vermögen der Partei nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken? Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind politische Parteien als (nicht) rechtsfähige Vereine insolvenzfähig. Allerdings gehen mit der Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens weitgehende Eingriffe in die Rechte des Schuldners einher. Politische Parteien nehmen eine solche besondere verfassungsrechtliche Stellung ein, die es notwendig macht, die Zulässigkeit eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen politischer Parteien am Maßstab des Art. 21 GG zu überprüfen. Diese Fragestellung wird von der Autorin in der vorliegenden Arbeit erstmals untersucht.
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 36
Dienen politische Parteien dem Gemeinwohl oder vertreten sie nur Teil- oder Eigeninteressen? Dies war eine der Grundfragen, die auf der Tagung "Gemeinwohl und politische Parteien" kontrovers diskutiert wurden.Der Band stellt die Erträge dar. In Hinblick auf die politischen Parteien wird die Gemeinwohlproblematik umfassend gewürdigt. Ausgangspunkt der Diskussion ist dabei der von alten Ressentiments getragene Vorwurf, die Tätigkeit der Parteien laufe dem Gemeinwohl zuwider. Die parteiengetragene Politik wird sowohl als Mitproduzent des Gemeinwohls als auch als Hindernis der Gemeinwohlrealisierung betrachtet. Nach einem Einführungsvortrag zum Begriff des Gemeinwohls, folgen ein juristischer und ein politikwissenschaftlicher Grundlagenvortrag. Im Anschluss werden spezielle Aspekte der Gemeinwohlproblematik behandelt und diskutiert. Ein weiterer Themenblock richtet den Blick auf unterschiedliche Formen der Entscheidungsfindung. Zum Abschluss wird ein Blick in andere Rechtskulturen der Gemeinwohlfindung gewagt
In: Das österreichische Parteiensystem, S. 557-567
Der Autor schildert die Gründung bzw. Neugründung der österreichischen Parteien nach 1945 auf zunächst fehlender rechtlicher Grundlage, stellt die Entstehung des Parteiengesetzes von 1975 dar und beschreibt dessen Zielsetzung und Bestimmungen im einzelnen. Die Errichtung politischer Parteien, deren Rechtsnatur, Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, die Tätigkeit politischer Parteien und deren Auflösung werden schwerpunktmäßig behandelt. Insbesondere rechtspolitische Kommentare dienten als Grundlage des Aufsatzes. (KS)
In: Die deutschen Gewerkschaften in der modernen Wirtschaftsgesellschaft, S. 41-58
Aufbauend auf den eigenen Erfahrungen aus langjähriger aktiver gewerkschaftspolitischer Tätigkeit thematisiert der Autor das Spannungsverhältnis zwischen Gewerkschaften und politischen Parteien von drei Seiten. Die erste Seite betrifft die Beziehungen der Gewerkschaften zum demokratischen Rechtsstaat, um von dort her das Verhältnis zu den politischen Parteien, die Träger der parlamentarischen Demokratie sind, zu beleuchten. Die zweite Seite betrifft die Beziehungen der Gewerkschaften wie der Parteien zu bestimmten wirtschaftspolitischen Grundvorstellungen, die vor allem die Rolle des Staates in der Marktwirtschaft berühren. Die dritte Seite betrifft das Verhältnis, das die verschiedenen Parteien von der Rolle der Gewerkschaften in dieser Gesellschaft haben. (GF)
In: Parteiendemokratie in Deutschland, S. 133-156
Der Verfasser skizziert zunächst die historische Entstehung von Parteien und die Entwicklung der Rolle der Parteien in Bezug auf Staat und Gesellschaft. Es schließt sich ein Überblick über die parteirechtlichen Vorgaben in der Bundesrepublik an, wie sie im Grundgesetz, im Parteiengesetz sowie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formuliert sind. Anknüpfend an Konrad Hesses Statustheorie unterscheidet der Verfasser einen verfassungsrechtlichen Status der Freiheit, der Gleichheit und der Öffentlichkeit der politischen Parteien. Er arbeitet im folgenden Vorgaben für die innere Ordnung der politischen Parteien in Hinblick auf die Pflicht zu demokratischen Strukturen sowie die Rechte und Pflichten der Parteimitglieder heraus. Abschließend nimmt der Verfasser zur aktuellen Diskussion um ein Übermaß des Parteienstaats sowie um die Krise der politischen Parteien Stellung. (ICE)
In: Political parties in the 21st century, S. 39-65
Der Beitrag fragt nach der Zukunft der politischen Parteien im Raum der EU. Dazu wird zunächst auf die Funktionen der politischen Parteien eingegangen, um dann die strukturelle Notwendigkeit von Parteien für eine demokratische Politik herauszuarbeiten. Im Anschluss daran werden einige gesellschaftliche Trends benannt, um abschließend deren Bedeutung für die Zukunft der Parteien zu erläutern. Grundlage für die vorliegende "Spekulation" über die Zukunft der Parteien sind die Leistungen der Parteien für das politische System. Dabei geht es auch immer um Gesichtspunkte der Legitimität politischer Entscheidungen. Daran anschließend werden sechs Tendenzen gesellschaftlichen Wandels skizziert, die zum Wandel des Parteiensystem geführt haben bzw. noch führen: Durchdringung der Gesellschaft durch die Massenmedien, stark verbesserte Möglichkeiten des Transports und der Kommunikation, Notwendigkeit von Expertenwissen, gestiegene Uneinheitlichkeit bis zur Unübersichtlichkeit, gesteigertes demokratisches Anspruchsniveau und die Internationalisierung, verbunden mit dem Aufbau supranationaler Strukturen. Die Ausführungen zeigen insgesamt, dass die - vielbeklagte - Politikverdrossenheit und Entfremdung der Parteipolitik nichts anderes ist als die negative Seite der Ausdifferenzierung der Politik. Auch Parteien sind der Dialektik von Institutionalisierung und Entfremdung ausgesetzt. Die historisch erwiesene Wandlungsfähigkeit der Parteien bietet jedoch Gewähr dafür, dass sie auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen können und ihre "Krise" meistern werden. (ICA2)
Diese Studie widmet sich aus verfassungsrechtlicher Perspektive den Unternehmensbeteiligungen politischer Parteien im Medienbereich. Es wird der Frage nach der Vereinbarkeit solcher Beteiligungen mit dem Grundgesetz nachgegangen. Dies erfolgt aufgefaechert in die Aspekte, ob sich politische Parteien erwerbswirtschaftlich betaetigen duerfen und ob Medienunternehmensbeteiligungen von Parteien mit dem Grundsatz der Freiheitlichkeit der politischen Willensbildung in Einklang stehen. Beide Fragen werden unter Beruecksichtigung der relevanten Rechtsprechung und Literatur eingehend eroertert und im E
In: Handbuch der deutschen Parteien, S. 62-78
Der Verfasser stellt Typologien von Parteien dar, die sich auf verschiedene Aspekte oder Dimensionen der politischen Partei beziehen. Es wird gezeigt, dass sowohl die liberalen als auch die konservativen Parteien zumeist "Ideologiehüter" waren und sind, die ihre Ideologie pflegen, aber auch anpassen und kompromittieren. Sie entstanden sehr oft im 19. Jahrhundert als Fraktion oder Klub im Parlament. Dieser Ursprung hat ihre Organisation bis weit ins 20. Jahrhundert geprägt: Es waren zum größten Teil Kader- oder Honoratiorenparteien, die vor allem von Unternehmern, Bildungsbürgern, Kaufleuten, Freiberuflern und selbständigen Bauern unterstützt wurden. Die sozialistischen und kommunistischen Parteien entstanden dagegen in der Regel außerhalb der Parlamente, oft zuerst als prophetische Vorhut oder Kaderpartei und etwas später als Massenpartei. Obwohl manchmal von Intellektuellen gegründet und geführt, waren ihre Mitglieder und Wähler doch größtenteils Industrie- und Landarbeiter. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wandelten sich diese Arbeiterparteien zu Volksparteien, die nicht länger als Propheten, sondern auch als Hüter einer Ideologie auftraten. Obwohl sie ihre Struktur als Massenparteien aufrecht zu erhalten versucht haben, entwickeln sie sich heute zunehmend in Richtung reiner Wählerparteien. Die meisten grünen Parteien fingen ebenfalls als prophetische Kaderparteien an, wuchsen sich aber nie zu Massenparteien aus. Heutzutage kombinieren sie Merkmale einer intellektuellen und aktivistischen Kaderpartei und professionellen Wählerpartei. Sie beziehen ihre Wähler meist aus den gebildeten Mittelschichten. Auch sie entstanden eigentlich als prophetische Kaderparteien, gebärden sich aber immer noch als Propheten einer Ideologie, die von den etablierten Parteien oft als gefährlich und unanständig betrachtet wird. Gewählt werden sie häufig aus Protest gegen die Politik der etablierten Parteien - und nicht, weil ihre Ideologie von den Wählern geteilt wird. Es wird betont, dass man nicht alle Parteien so leicht einordnen kann. Besonders die vielen Kleinparteien, die nur kurze Zeit oder überhaupt nicht im Bundestag und in den Landtagen vertreten sind, kombinieren manchmal ganz andere Merkmale, zum Teil in überraschender Weise. Hinzu kommt, dass Parteien sich häufig ändern. (ICG2)
In: Berichte / BIOst, Band 13-1995
Der Autor schildert im vorliegenden Bericht die Entwicklung des Mehrparteiensystems in der Ukraine seit ihrer Unabhängigkeit 1991. Ende 1994 gab es dort insgesamt 39 politische Parteien aller politischen Schattierungen. Anhand der Ergebnisse der Parlamentswahlen wird belegt, daß praktisch alle ukrainischen Parteien Regionalparteien sind. Die Wählerschaft kennt die politischen Programme der Parteien kaum. Es gibt eine deutliche Kluft zwischen dem Osten und dem Westen des Landes: 'die Hochburgen der Linken lagen im rußlandfreundlichen Osten und Süden, die der National-Demokraten und Rechten im nationalgesinnten Westen und in der Zentralukraine'. Im ukrainischen Parlament formiert sich allmählich eine antilinke demokratische Mehrheit. Alle Parteien von gesamtukrainischer Bedeutung erkennen die staatliche Unabhängigkeit des Landes an. Meinungsverschiedenheiten gibt es über das Verhältnis zu Rußland und die Durchführung von Marktwirtschaftsreformen. (psz)
Die politischen Parteien haben, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, einen grundlegenden Wandel erfahren. Vom Steuerzahler alimentiert, flankiert von den noch sehr viel großzügiger subventionierten Fraktionen und unterstützt von einem Heer staatsfinanzierter Abgeordnetenmitarbeiter und Nutznießern parteilicher Patronage, entwickeln sie sich allmählich von den Bürgern weg zu regelrechten Staatsparteien. Die Richtung der parteilichen Willensbildung dreht sich um: Statt auch von unten erfolgt sie immer mehr nur noch von oben. Kleinere außerparlamentarische Konkurrenten bleiben von den kräftig sprudelnden Quellen an Geld und Posten ausgeschlossen. Mit demokratischen Grundsätzen ist das nicht mehr vereinbar und verlangt nach Konsequenzen. Die grundsätzliche Berechtigung von Fraktionsfinanzierung und Abgeordnetenassistenz soll allerdings keineswegs in Frage gestellt werden. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie, um das Wieviel und Wofür. Das zentrale Problem der ganzen Entwicklung ist die mangelnde Kontrolle bei gleichzeitig leichter Verfügbarkeit der Mittel und großer Versuchung zum Missbrauch. Das vorliegende schmale Bändchen setzt eigene Arbeiten über die Finanzierung von Fraktionen (Der Verfassungsbruch, 2011) und Abgeordnetenmitarbeiter (Abgeordnetenmitarbeiter: Reservearmee der Parteien?, Die Öffentliche Verwaltung 2011, S. 345 ff.) fort, stellt sie in den größeren Zusammenhang der politikwissenschaftlichen Forschungen über Parteienwandel, unterzieht sie einer sorgfältigen juristischen Wertung und zeigt die Klagemöglichkeiten für entmündigte Bürger und diskriminierte Parteien auf. Einen Schnellüberblick über das Thema geben das Inhaltsverzeichnis am Anfang und die Zusammenfassung am Ende.
BASE
World Affairs Online