Rechte und Pflichten aus der Unionsbürgerschaft
In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 6, Heft 4, S. 485-532
ISSN: 1435-439X
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In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 6, Heft 4, S. 485-532
ISSN: 1435-439X
In: Arbeiten + lernen - Die Arbeitslehre: a + l ; Arbeit, Beruf, Wirtschaft, Technik in der Unterrichtspraxis, Band 5, Heft 27, S. 50-51
ISSN: 0176-3717
In: Grenzsituationen in der Intensivmedizin, S. 145-151
In: Juristische Schriftenreihe 29
In: Schriftenreihe für Elternbeirat und Elternaktiv
In: Zeitdiagnosen 15
Die Gerechtigkeit gleicher Rechte und Pflichten - zum gemeinsamen Wohl aller Menschen bedarf moralisch der gegenseitigen Anerkennung der Freien und Gleichen, rechtlich der Gleichbehandlung vor den allgemeinen Gesetzen, politisch des gleichen Stimmrechts bei allen Wahlen,administrativ des gleichberechtigten Zugangs zu allen öffentlichen Ämtern, ökonomisch der gleichen Rechte und Pflichten (Verantwortungen) aller arbeitsfähigen Menschen bei der Produktion und Distribution der allgemein notwendigen Lebensmittel und sozialen Dienste. Wie sind dagegen noch die traditionellen Privilegien (angeblich nach "Verdienst", "Leistung", "Verantwortung" zum Vorteil aller bzw. "der am meisten Benachteiligten") in der industriellen Massengesellschaft zu rechtfertigen - gegen die historische Perspektive einer rechts- und sozialstaatlich egalitären Wirtschaftsdemokratie? (Quelle: Text Verlagseinband).
In: Reihe für Osnabrücker Islamstudien Band 47
Dem Begriff 'Pflicht' (wāǧib/farḍ) wird sowohl im fiqh als auch in den uṣūl al-fiqh ein größerer Stellenwert beigemessen als dem Begriff 'Recht' (ḥaqq), was sich in den klassischen fiqh- und uṣūl-Quellen kaum widerspiegelt. Dies hat einige Gelehrte zu der Äußerung bewogen, dass der Islam im Allgemeinen und das islamische Recht im Besonderen keine Rechte gewähre, sondern eine Religion der Verpflichtungen sei.In dieser Arbeit widmet sich der Autor der Leitfrage, warum der Begriff wāǧib sowohl im fiqh als auch in den uṣūl al-fiqh Vorrang vor dem Begriff ḥaqq hat. Damit verknüpft ist die Frage, ob die Rechte Gottes in den uṣūl al-fiqh tatsächlich gegenüber den Rechten der Menschen priorisiert werden. Der Schwerpunkt dieses Buches liegt dabei auf dem Verhältnis zwischen den Rechten Gottes (ḥuqūq Allāh) und den Rechten des Dieners (ḥuqūq al-ʿabd) sowie dem Verhältnis zwischen den Rechten des Herrschers und denen des Volkes (ḥuqūq al-ḥākim wa-l-maḥkūm).
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 47, Heft 3 (183), S. 16-23
ISSN: 0507-4150
In: Reihe für Osnabrücker Islamstudien Band 47
Dem Begriff 'Pflicht' (wa ib/fard) wird sowohl im fiqh als auch in den usul al-fiqh ein größerer Stellenwert beigemessen als dem Begriff 'Recht' (haqq), was sich in den klassischen fiqh- und usul-Quellen kaum widerspiegelt. Dies hat einige Gelehrte zu der Äußerung bewogen, dass der Islam im Allgemeinen und das islamische Recht im Besonderen keine Rechte gewähre, sondern eine Religion der Verpflichtungen sei. In dieser Arbeit widmet sich der Autor der Leitfrage, warum der Begriff wa ib sowohl im fiqh als auch in den usul al-fiqh Vorrang vor dem Begriff haqq hat. Damit verknüpft ist die Frage, ob die Rechte Gottes in den usul al-fiqh tatsächlich gegenüber den Rechten der Menschen priorisiert werden. Der Schwerpunkt dieses Buches liegt dabei auf dem Verhältnis zwischen den Rechten Gottes (huquq Allah) und den Rechten des Dieners (huquq al-abd) sowie dem Verhältnis zwischen den Rechten des Herrschers und denen des Volkes (huquq al-hakim wa-l-mahkum)