Einführung in die Rechtstheorie
In: Die Rechtswissenschaft
In: Einführungen
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In: Die Rechtswissenschaft
In: Einführungen
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In: Festschrift für Ulrich Klug zum 70. Geburtstag Bd. 1
In: NomosLehrbuch
Cover -- 1. Teil: Der Weg zu Demokratie und Menschenrechten - Geschichte -- 1 Theorien der Antike -- I. Unbestimmter Beginn und die eigentliche Gestalt der Tradition -- II. Tugend und objektive Einsicht - Vorsokratiker, Sokrates und Platon -- 1. Mythos und Poesie -- 2. Vorsokratiker -- 3. Die Sophistik -- 4. Sokrates -- a) Dialog und die Grenzen der Einsicht -- b) Wissen und Gutes -- c) Kritische Einschätzungen -- 5. Das Gute als Idee - Platon -- a) Erkenntnis und Idee -- b) Die Metaphysik des Guten -- c) Die Gerechtigkeit des Staates -- d) Kritische Einschätzungen -- III. Gerechtigkeit und politische Anthropologie - Aristoteles -- 1. Teleologie und Form -- 2. Glück und Gemeinschaft -- a) Metaphysik, Eudämonismus und ethische Einsicht -- b) Gerechtigkeit und Altruismus -- 3. Verfassung und gutes Leben -- 4. Kritische Einschätzungen -- IV. Hellenistische Philosophie -- 1. Politischer Wechsel und geistige Vielfalt -- 2. Epikureismus -- a) Wohlergehen und Ethik -- b) Kritische Einschätzungen -- 3. Trost und Einsicht - Stoa -- a) Welt und logos -- b) Naturrecht und die Überwindung der Welt -- c) Kritische Einschätzungen -- 2 Weltreligionen -- I. Glauben und richtiges Leben -- II. Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus -- III. Judentum -- IV. Christentum -- 1. Die Ethik der Barmherzigkeit -- 2. Patristik -- 3. Scholastik -- 4. Reformation -- 5. Menschenwürde und Gerechtigkeit -- V. Islam -- VI. Kritische Einschätzungen -- 3 Rechte auch für Mayas, Inkas und Azteken? Die Eroberung der Neuen Welt -- I. Natürliche Rechte ohne Grenzen? -- II. Die legitime Freiheit amerikanischer Ureinwohner -- III. Kritische Einschätzungen -- 4 Naturrecht und das Wagnis innerweltlicher Rechtsbegründung -- I. Naturrecht und Vernunft -- II. Eine umfassende Theorie des Rechts -- III. Ein Naturrechtssystem -- IV. Die naturrechtliche Ordnung der Welt.
Die evolutorische Rechtstheorie schließt an zahlreiche Bemühungen seit dem 19. Jahrhundert an, den Ablauf von Veränderungen, genauer: die Herausbildung von Strukturmustern aus blinden Variationen, in einer wissenschaftlichen Theorie zu erfassen. Parallel zur naturwissenschaftlichen Debatte um eine evolutorische Theorie finden sich von Beginn an Versuche, eine entsprechende Theorie auch für die Evolution der Gesellschaft zu entwickeln. Sie nehmen zum Ausgangspunkt, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend radikalisiert. Besonders augenfällig ist dieser Befund heute im Wirtschaftsrecht, welches sich zu befassen hat einerseits mit der Konstituierung und Absicherung des geplanten laissez-faire der Marktwirtschaftsgesellschaft und andererseits mit den situativen Korrekturen dieses evolvierenden Systems, um die Gesellschaft vor einer überbordenden Marktwirtschaftsrationalität zu schützten. Aber auch in anderen Rechtsbereichen wie zum Beispiel dem Verwaltungsrecht, welchem im Gegensatz zum Wirtschaftsrecht traditionell Beständigkeit attestiert wurde, kann die Stabilität der Rechtsdogmatik, die maßgeblich vom (alt-)liberalen Modell beeinflusst ist und die bürgerlichen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts absichert, nicht mehr aufrecht erhalten werden: Die staatliche Verwaltung ist in zunehmendem Maße aus mannigfaltigen Gründen, wie Komplexität und Technizität, Mittelbegrenzung und Privatisierung sowie Globalisierung, gezwungen, die Kooperation mit Privaten zu suchen, womit die Legitimation der Verwaltung als traditionell ›vollziehende Gewalt‹ und damit auch das fundamentale Prinzip des Rechtsstaats zur Debatte steht. Schließlich ist auf die dynamische Entfaltung der sich in zunehmendem Maße verselbstständigenden transnationalen Regimes wie ICANN oder WTO hinzuweisen, welche Rechtslehre und -praxis vor zahlreiche Probleme stellt. Eine evolutorische Perspektive ist in dieser Krise deshalb besonders notwendig, weil sie die Kontingenz der Entwicklung thematisiert, d. h. die Bedingungen der Möglichkeiten bei gleichzeitiger Bewahrung der Identität des Rechts, und damit Fragen an die Oberfläche zerrt, die bislang im Positivismus unter der Willkür des Gesetzgebers, der Recht auf die sich verändernde Gesellschaft anzupassen hatte, verschüttet waren. Denn wenn das Recht heute eine in ihrem stetigen Wandel sich radikalisierende Gesellschaft zum Gegenstand hat, braucht es im Recht ein adäquates Instrumentarium, um die Zeitlichkeit von Gesellschaftsstrukturen thematisieren zu können. Im Zentrum steht somit die Frage, wie es dazu kommt, dass Recht sich so und nicht anders ändert und dabei gleichzeitig Recht bleibt. Gleichzeitig geht es der evolutorischen Rechtstheorie darum, eine Rechtsmethodik als stabilisierende Struktur zu entwickeln, die an die ständige Ko-Evolution von Gesellschaft und Recht anschließt und damit Selbst- und Fremdreferenz verbindet, um die Gesellschaftsreferenz des Rechts zu steigern. Mit dieser aus der Krise des heutigen Rechts gewonnenen Fragestellung ergibt sich gleichzeitig die Möglichkeit, das Vergangene neu zu ergründen. Trotz aller Vorbehalte gegenüber der Beschreibung vormoderner Gesellschaften mit Hilfe einer auf die Moderne fokussierten Theorie: Inzwischen wurde der Ansatz einer mit Systemtheorie fundierten evolutorischen Rechtstheorie auch für einen rechtshistorischen Gegenstand wie die Evolution des alten Römischen Rechts mit großem Gewinn nutzbar gemacht. Bei der Übertragung einer zunächst auf Naturwissenschaften ausgerichteten Theorie wie der Evolutionstheorie auf den sozialen Kommunikationsprozess Recht bietet sich die Systemtheorie als Theorierahmen geradezu an. Denn beide sind differenzialistisch und beziehen heute in zentralen Teilen ihr Instrumentarium aus einer der Biologie entstammenden Theorie, der biologischen Systemtheorie nach Maturana und Valera, die die Autopoiese, d. h. die Selbstreproduktion des Lebens durch selbst produzierte Elemente, in den Mittelpunkt stellt. Luhmanns sozialwissenschaftliche Systemtheorie baut hierbei weniger auf Handlungen und Individuen sondern vor allem auf Kommunikation auf und gewinnt damit eine radikalere Sicht auf die Eigenheiten sozialer Prozesse. Insbesondere Teubner übersetzt und entwickelt diesen Gedanken für das gesellschaftliche System Recht.
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In: Nomos Studium
In: NomosLehrbuch
Das Lehrbuch von Matthias Mahlmann zeigt Zusammenhänge und Argumentationslinien auf, die weit über die alltägliche Normbetrachtung hinausgehen und fördert damit das Grundverständnis für rechtliche und rechtsethische Fragestellungen. Die 3. Auflage wurde grundlegend überarbeitet
In: NomosLehrbuch
Das Lehrbuch von Matthias Mahlmann zeigt Zusammenhänge und Argumentationslinien auf, die weit über die alltägliche Normbetrachtung hinausgehen und fördert damit das Grundverständnis für rechtliche und rechtsethische Fragestellungen. Die 4. Auflage wurde grundlegend überarbeitet
In: Nomos Lehrbuch
Das Lehrbuch von Matthias Mahlmann zeigt Zusammenhänge und Argumentationslinien auf, die weit über die alltägliche Normbetrachtung hinausgehen und fördert damit das Grundverständnis für rechtliche und rechtsethische Fragestellungen. Die 3. Auflage wurde grundlegend überarbeitet