SOZIALKRITIK UND SOZIALREFORM
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 3, Heft 2, S. 25-26
ISSN: 0038-609X
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In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 3, Heft 2, S. 25-26
ISSN: 0038-609X
In: Zeitschrift für Sozialforschung, Band 1, Heft 1, S. 200-201
In: http://hdl.handle.net/2027/uc1.b3225067
"Sonderabdruck aus der Leipziger volkszeitung. ; First edition. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Soziologie und moderne Gesellschaft: Verhandlungen des 14. Deutschen Soziologentages vom 20. bis 24. Mai 1959 in Berlin, S. 39-52
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 17, Heft 10, S. 262-267
ISSN: 0514-6496
In dem Beitrag werden verfassungsrechtliche Grundsatzfragen behandelt, die sich bei jeder, nicht nur der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des Sozialleistungssystems stellen. Die zentrale Frage ist, ob die grundgesetzliche Sozialverfassung überhaupt die nötige normative Kraft und Dichte besitzt, um Sozialpolitik und Sozialreform gerade auf der Ebene täglicher Frontbewährung in einer Weise zu determinieren, daß einmal bei den dynamischen Zeitläufen eine gewisse Statik sichergestellt bleibt und zum anderen der Geist des Grundgesetzes aber auch als ideologisches Schwungrad zukunftsweisende neue Akzente setzt. Zunächst wird untersucht, inwieweit im Grundgesetz auch eine Sozialverfassung enthalten ist. Im weiteren wird der Prozeßcharakter des sozialen Rechtsstaats thematisiert. Sozialverfassung und Sozialpolitik sind Gegenstand der weiteren Überlegungen. Abschließend geht es um den Doppelcharakter des Sozialen im Rechtsstaat: Dem Sozialen haftet nicht nur eine gestalterisch-dynamische, sondern auch eine statisch-bewahrende Natur an. Die Überlegungen kommen zu dem Ergebnis: Durchbrechungen des sozialen Status quo, sollen sie nicht verfassungswidrig sein, können jedoch immer nur unter genauer Abwägung sämtlicher grundgesetzlicher Schutztatbestände und der von wirtschaftlichen Rahmendaten indizierten öffentlichen Interessen erfolgen. (KW)
Im Jahr 1997 trat New Labour im Vereinigten Königreich mit dem Versprechen an, eine neue Balance zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Fürsorge zu schaffen. Eine Modernisierung des Steuer- und Transfersystems sollte sowohl die Arbeitsanreize verbessern und Erwerbschancen für jeden schaffen als auch die erwerbsunabhängigen Familienleistungen ausweiten und die Kinderarmut beseitigen. In der zweiten Amtsperiode hat die britische Regierung den Schwerpunkt von erwerbsabhängigen Transfers hin zu erwerbsunabhängigen Familienleistungen verschoben. Dadurch hat die Ausweitung der Sozialleistungen gleichzeitig die Arbeits- und Leistungsanreize geschwächt. Trotz der beachtlichen Reformen und des Rückgangs der Arbeitslosigkeit, der Sozialhilfeabhängigkeit und der Armut ist die Bilanz deshalb ambivalent. Die Kinderarmut ist nur um knapp ein Viertel gesunken, und die Anzahl der Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsleistungen ist weiter gestiegen.
BASE
In: Philosophie interdisziplinär Bd. 15
In: Fischer-Taschenbücher 4296
In: Fischer-Sachbuch
In: Die Geschichte der Sozialen Arbeit in Europa (1900–1960), S. 157-165
In: Die Neue Gesellschaft, Band 30, Heft 1, S. 25-29
In: Praxis der Sozialen Demokratie, S. 242-272