Staatsform und Weltanschauung
In: Zeitschrift für Sozialforschung, Band 3, Heft 1, S. 134-135
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In: Zeitschrift für Sozialforschung, Band 3, Heft 1, S. 134-135
In: Vergleichende Regierungslehre, S. 117-139
In: Föderalismus an der Wegscheide?, S. 169-201
In: Vergleichende Regierungslehre, S. 131-155
In: Vergleichende Regierungslehre, S. 113-132
In: Politikwissenschaftliche Entwicklungsländerforschung, S. 241-275
In dem Beitrag wird die Rolle von Staatsfunktionen und Staatsform im Prozeß der "nachgeholten Entwicklung" analysiert. Es wird gefragt, was die spezifischen Aufgaben sind, an denen das Funktionieren der politischen Institutionen in den Entwicklungsländern gemessen werden muß. Einige Elemente der westlichen Entwicklungsdynamik werden aufgezeigt, um daran dann den andersartigen Entwicklungsprozeß in den Ländern der Dritten Welt zu erläutern. Es wird festgestellt, daß ein Entwicklungsland ein Land mit traditionell nicht-dynamischer Gesellschaftsordnung ist, die durch die Einwirkung des Westens zerrüttet wird, wie am Beispiel des Bewußtseins der Intelligenzschicht gezeigt wird. Der gegensätzliche Wunsch, gleichzeitig den Westen einholen zu wollen und die eigene kulturelle Eigenart zu bewahren wird in diesem Kontext betrachtet. Dabei wird gezeigt, daß die nationalistische Intelligenz einen neuen politischen Überbau, den Staat, schafft, dem sie eine schöpferisch-revolutionäre Rolle zuweist, d. h. eine grundsätzlich andere Rolle im Entwicklungsprozeß als in dynamischen Gesellschaften. Die Aufgaben des Staates werden erörtert, um dann zu zeigen, daß in Entwicklungsländern verfassungsrechtlich gleiche/ ähnliche Systeme den Rahmen für die Herrschaft verschiedener sozialer Gruppen mit diametral entgegengesetzten Zielsetzungen abgeben. Die Beziehungen zwischen Staatsform und Staatsfunktion werden betrachtet. Die Leistungsfähigkeit des kommunistischen Modells in diesem Kontext wird herausgearbeitet. Eine Antinomie zwischem dem Ausmaß pluralistischer Freiheit und dem Tempo der Entwicklung wird festgestellt und am Beispiel von Indien und der Türkei belegt. Als Konsequenz aus der Analyse von Staatsfunktion und Staatsform in Entwicklungsländern wird gefordert, Alternativen zu Stagnation und totalitärer Diktatur zu entwickeln. (RW)
In: Handbuch Regierungsforschung, S. 115-130
In: Die EU-Staaten im Vergleich, S. 155-178
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 123-152
"Die Staatsformen in der Frühen Neuzeit zwischen 1500 und 1800 nimmt die Autorin unter die Lupe. Die älteren historischen und juristischen Forschungen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts suggerierten eine Einheitlichkeit 'des Staates', die so nie existiert habe. Wegen der Vielfalt der Herrschaftsformen in der Frühen Neuzeit habe es keinen Normalweg europäischer Entwicklung in dieser Epoche hin zur Moderne gegeben. Es sei nicht zuletzt überaus fragwürdig, vom monarchischen, wenn nicht absolutistischen Normalfall zu sprechen. Den Beitrag von intermediären Kräften und insbesondere der Stände bei der Ausbildung 'staatlicher' Ordnungsformen (der bis zur Schaffung eines eigenen Stände- oder Korporativstaates reichen konnte) gelte es angemessen zu berücksichtigen. Der Prozess frühneuzeitlicher Herrschaftsinstitutionalisierung - ein Begriff, den die Autorin demjenigen der Staatsbildung vorzieht - ist nur im Spannungsfeld zwischen Absolutismus und ständischer Pluralität richtig zu erfassen. Nach der eingehenden Diskussion des Forschungsstandes und der Begriffe zeichnet die Autorin Grundlinien der historischen Entwicklung nach. Die meisten frühneuzeitlichen Herrschaftsordnungen waren Monarchien, so Frankreich, Schweden, Spanien und viele Territorien des Alten Reiches. Daneben existierten Republiken, etwa in Polen, den Niederlanden oder der Schweiz. Die übrigen Gemeinwesen, zu denen England und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zählten, lassen sich am besten als Mischverfassungen kennzeichnen. Einen 'klassischen' Absolutismus, das unterstreicht die Autorin, hat es weder in Frankreich noch in Schweden, Spanien oder Brandenburg-Preußen gegeben, wobei die Autonomie der Adelsherrschaft in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgeprägt war. Die überaus bemerkenswerte Offenheit und Vielfalt der frühneuzeitlichen Organisationsprinzipien zeigte sich an den zeitgenössischen politischen Diskursen, in denen insbesondere der 'Aristotelismus' eine große Wirkung entfaltete. Insgesamt habe diese 'Epoche sui generis' ein Ringen um die Institutionalisierung der Herrschaftsverteilung (zwischen Partikular- und Zentralgewalt) charakterisiert, ohne dass die Frage nach der 'Staatsform' immer klar zu beantworten gewesen wäre." (Autorenreferat)
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 153-186
"Der Autor erörtert Staatsformen im Zeitalter der Revolutionen. Dessen Beginn setzt er etwa um 1770 an, das Ende 1815 mit dem Sturz Napoleons. Am Anfang dieser Epoche waren die Mehrzahl der Staaten Monarchien mit je unterschiedlichen Strukturen, wie ein Blick auf die Verfassungswirklichkeit zeigt. Der Autor nimmt Abstand von einem einheitlichen Absolutismus-Begriff als Epochesignum und stellt die Unterschiede von Land zu Land heraus. Nach einer Schilderung der Ausgangslage gilt sein Augenmerk den Verfechtern der uneingeschränkten Monarchie, bevor die Vorkämpfer der konstitutionellen Monarchie in den Blick geraten. Zu einem nicht geringen Teil orientierten sich Letztere am englischen Beispiel, andere an Schweden. Nicht zuletzt mit Johann Heinrich Gottlob von Justi besaß Deutschland schon vor 1789 einen gewichtigen Vertreter des konstitutionell-monarchischen Denkens. Die ideengeschichtliche Perspektive beschließt der Autor mit Konzepten der Mischverfassung und der Republik im Revolutionszeitalter. Im Zentrum steht darauf die tatsächliche Staatenentwicklung, zuerst die Verfassungspolitik in Nordamerika von 1774 bis 1791, dann in Frankreich von 1789 und 1815, bevor eine Skizze der Entwicklungen im übrigen Europa den Überblick beschließt. In Nordamerika etablierte sich nach heftigen Auseinandersetzungen, in erster Linie mit dem englischen Mutterland, die erste Republik modernen Zuschnitts mit Eigenschaften eines liberalen, verfassungsstaatlichen Gemeinwesens - dem Willen der Nation entspringend, gewaltenteilig organisiert und mit einer Garantie der Grundrechte ausgestattet. Die 'Virginia Bill of Rights' von 1776 könne als Geburtsstunde des modernen Konstitutionalismus gelten. Die europäische Entwicklung habe niemals über den in Nordamerika erreichten Stand hinaus gereicht, betont der Autor sei vielfach hinter diesem zurückgeblieben. Er erörtert die wichtigsten verfassungspolitischen Etappen während der Französischen Revolution ebenso wie Napoleons von einer pseudokonstitutionellen Fassade verkleidetes autoritäres Regiment, dem allerdings rechtsstaatliche Züge nicht abzusprechen seien. Anders als im amerikanischen Fall beurteilt der Autor die Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Herausbildung des modernen Verfassungsstaates als ambivalent." (Autorenreferat)
In: Elemente der Politik
Das Lehrbuch gibt einen kompakten und verständlichen Einblick in demokratische Regierungssysteme. Exemplarisch für ein parlamentarisches, ein präsidentielles und ein semi-präsidentielles Regierungssystem werden Großbritannien, die USA und Frankreich behandelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Interaktion von Staatsoberhaupt, Regierung und Parlament in diesen Ländern. Die Darstellung von Varianten dieser drei Typen von Regierungssystemen an Hand von Beispielen (Deutschland, Italien, Mexiko, Südkorea, Polen) sorgt für einen weiteren Erkenntnisgewinn. Der Inhalt Begriffliche Grundlegung.- Typologie und Strukturmerkmale demokratischer Regierungssysteme.- Beispiele für demokratische Regierungssysteme .- Demokratische Regierungssysteme im Wandel Die Zielgruppen Dozierende und Studierende der Sozial- und Geisteswissenschaften Der Autor Prof. Dr. Florian T. Furtak ist Professor für Europäisches Recht und Politikwissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11125634-1
von Max Weber ; Sonderabdruck aus der Frankfurter Zeitung ; Aus: Frankfurter Zeitung ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- H.un.app. 732 w-2
BASE
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 187-222
"Angestoßen durch die 'demokratischen Revolutionen' des 18. Jahrhunderts gerieten die absolutistischen Herrschaftsformen im 19. Jahrhundert ins Wanken. Wie der Autor in seinem Beitrag belegt, war dieses Säkulum eine Zeit großer innerer Umwälzungen, die von Europa aus auf alle Erdteile übergriffen. Am Ende des Jahrhunderts sah sich der Absolutismus auf die östlichen Randbereiche des europäischen Kontinents zurückgedrängt. Bei der politischen Transformation lassen sich Prozesse der Konstitutionalisierung und der Demokratisierung unterscheiden. Durch die Etablierung institutioneller Kontrollen der Staatsgewalt verwandelten sich die absoluten in konstitutionelle Monarchien, dem in Europa bald dominierenden Verfassungstyp. Durch die Demokratisierung des zunächst fast überall stark eingeschränkten Wahlrechts wurden die konstitutionellen und parlamentarischen Monarchien auf eine breitere soziale Grundlage gestellt. Wie nicht zuletzt das System Napoleons III. in Frankreich zeigte, waren diese Entwicklungen indes keine Einbahnstraße. Die neuartige Verbindung von autoritärer Führung und plebiszitärer Legitimation kündigte bisher unbekannte Formen der Autokratie an. In den Staatsformendiskussionen der verschiedenen politisch-weltanschaulichen Strömungen wurde dieses Konzept nur von Außenseitern vorgebracht. Das von verschiedenen Schulen des Liberalismus propagierte Modell einer Verknüpfung monarchischer, demokratischer, mitunter aristokratischer Elemente in der als 'gemischte Verfassung' geltenden 'konstitutionellen Monarchie' dominierte. In Deutschland wurde daraus in der zweiten Jahrhunderthälfte ein von gemäßigten Konservativen und Nationalliberalen getragener Staatsbegriff. Sie lehnten neoabsolutistische Vorstellungen ebenso ab wie das Modell des englischen Parlamentarismus mit der Abhängigkeit der Regierung von der Kammermehrheit. Diese von Liberalen zunehmend propagierte Lösung ging radikalen Demokraten vom Schlage Arnold Ruges nicht weit genug. Er träumte von der 'Selbstregierung' in 'Urversammlungen' des Volkes. Die Kommunisten Karl Marx und Friedrich Engels wiederum hielten eine 'Diktatur des Proletariats' auf dem Weg zu einer 'klassenlosen Gesellschaft' für unvermeidlich und erteilten damit dem liberalen Konzept des gewaltenkontrollierenden 'Rechtsstaates' ebenso eine Absage wie die Bewunderer autoritär-plebiszitärer Führung." (Autorenreferat)
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 47, Heft 1, S. 1-19
ISSN: 1865-5203