Ein Massaker an der indigenen Bevölkerung in Santiago Atitlan, im Departamento Solola, am 2. Dezember 1990, wenige Tage nach dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl, zeigt, daß man in Guatemala weiter unterscheiden muß zwischen der Staatsmacht, die nach wie vor beim Militär liegt, und dem Regime der Regierungspartei
Die Studie ist der Frage gewidmet, welche Einstellungen die deutschstämmige Mehrheitsbevölkerung, aber auch Ausländer bzw. Migranten selbst gegenüber dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben. Wer soll Deutscher werden dürfen, bzw. an welche Kriterien soll die Vergabe des deutschen Passes geknüpft werden? Empirische Grundlage der Studie sind Ergebnisse der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS), in deren Rahmen 1996 und 2006 diesbezügliche Einstellungen erhoben worden sind. In den Analysen zeigen sich, mit Ausnahme des Themas 'Doppelpass', relativ geringe Differenzen zwischen Deutschen und Migranten in den Einstellungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sowohl was die Wertigkeit einzelner Kriterien als auch die Entwicklung zwischen 1996 und 2006 angeht. Offenbar haben sich - trotz Unterschieden im absoluten Niveau der Zustimmung - in diesem Zeitraum ähnliche Einstellungsveränderungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen vollzogen. Erkennbar ist eine Entwicklung weg von angeborenen oder 'ethnischen' Kriterien (Abstammung, Geburt) hin zu verhaltensorientierten bzw. 'leistungsbezogenen' Kriterien (Straffreiheit, Sprachbeherrschung, Lebensstilanpassung, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung). In diesen Einstellungsverschiebungen dürfte sich die politische und öffentliche Diskussion über Staatsangehörigkeitsfragen und die Integration von Migranten in Deutschland im betrachteten Zeitraum widerspiegeln.
Zusammenfassung: Der Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 7. November 2018, Nr. PP-4006 "Über Maßnahmen zur radikalen Verbesserung des Systems der Straf- und Strafprozessgesetzgebung", die Aufgabe der Strafmilderung oder Erweiterung der Normen zur Festlegung der Bedingungen auf Strafbarkeit oder Straffreiheit. Die Frage der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von Minderjährigen nimmt im Strafgesetzbuch der Republik Usbekistan einen besonderen Platz ein. Der Artikel analysiert die Straffreiheit, die Verbesserung des Strafmaßes und die Rolle der Kriminalpolitik bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Maier, Dieter: Die Bewusstlosigkeit aufbrechen. In diesem Jahr wäre Salvador Allende 100 geworden. S. 37-38 "Für die Mörder darf es keine Straffreiheit geben". Amanda Jara über den vor 35 Jahren ermordeten Musiker Víctor Jara als Vater und öffentliche Symbolfigur. - S. 39-41
Die sandinistische Frauenorganisation AMNLAE fordert in Nikaragua die Straffreiheit für Abtreibung. Abtreibung ist nach einem Gesetz aus der Somoza-Diktatur bislang illegal. Erlaubt ist nur der "therapeutische" Schwangerschaftsabbruch analog der hiesigen "medizinischen Indikation"
Bürgerkrieg und weitgehende Straffreiheit prägen bis heute viele lateinamerikanische Gesellschaften. Das Militär ist allgegenwärtig. Schätzungen zufolge arbeiten in Lateinamerika mehr als 60 Millionen Kinder. (ai-Journal/DÜI)
Main description: Die Untersuchung geht im Wesentlichen von drei Befunden aus: Das Prinzip der Straffreiheit eigenverantwortlicher Selbstgefährdung wird überwiegend – unter Hinweis auf das »Rechtsgut Volksgesundheit« – außer Kraft gesetzt. Das BVerfG verneint eine Rechtsgutsverletzung als Voraussetzung rechtsgültiger Pönalisierung und gelangt darüber hinaus beim Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabis nur zur Einstellung des Strafverfahrens. -- Die Untersuchung unternimmt eine Klärung der Reichweite der objektiven Zurechnungslehre. Leitgedanke ist die Aufgabe des Strafrechts, das Zusammenleben der Bürger dadurch zu sichern, dass die Schaffung eines Risikos für fremde Rechtsgüter mit Strafe bedroht wird, während eigenverantwortliche Selbstgefährdungen grundsätzlich straffrei sind. Auf der Grundlage einer (personalen) Rechtsgutslehre lässt sich die »Volksgesundheit« als »Scheinrechtsgut« einordnen. Die mit der (personalen) Rechtsgutslehre verzahnte objektive Zurechnungslehre wird wiederum durch das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht fundiert. Dies führt u.a. – in Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen – zur (materiellen) Straffreiheit des Eigenkonsums weicher Drogen in geringer Menge in Gestalt eines Tatbestandsausschließungsgrundes. (Nur) insoweit besteht auch Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Initiative der Strafrechtsprofessoren zur Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages zum Betäubungsmittelstrafrecht.
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