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Der Pastor als Diener des Staates und der Kirche: Untersuchung zum Verhältnis von Staat und Kirche in Island
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 81, Heft 1, S. 381-395
ISSN: 2304-4896
Verhältnis von Staat und Kirche in Rußland und in der Sowjetunion
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 38, Heft 35, S. 29-38
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
Die verfassungsrechtliche Dimension: Religionsfreiheit und das Verhältnis von Kirche und Staat
In: God bless America: Politik und Religion in den USA, S. 50-67
Grundlage der Entscheidungen des Supreme Court zum Verhältnis von Kirche und Staat ist die Bill of Rights, die der Verfassung der USA 1791 in Form von zehn Ergänzungen hinzugefügt wurde. Das erste Amendment kodifiziert eine Trennung von Kirche und Staat sowie eine allgemeine Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Diese Regelung galt ursprünglich nur für die Bundesebene, wurde aber später auf die Einzelstaaten ausgeweitet. Die Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichts bezieht sich auf eine Einrichtungs- wie auf eine Ausübungsklausel. In Bezug auf die Einrichtungsklausel (Einrichtung einer Staatskirche) geht es um das Verhältnis von Staat und Kirche in öffentlichen Schulen, die staatliche Förderung privater Schulen und die Verwendung religiöser Symbole und Rituale durch staatliche Organe. In Bezug auf die Ausübungsklausel geht es um das Verbot der Behinderung der freien Religionsausübung. Die Rechtsprechung zur Religionsfreiheit und zum Verhältnis von Kirche und Staat in den USA ist starken politischen Einflüssen ausgesetzt; für die weitere Rechtsentwicklung wird es daher entscheidend sein, welche der beiden politischen Parteien die Nachfolger der auf Lebenszeit ernannten Verfassungsrichter auswählt. (ICE)
Staat und Kirche als Ordnung von Macht und Geist: ausgewählte Texte zum Verhältnis von Staat und Kirche
In: Haufe-Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 10
Verhältnis von Staat und Kirche in Rußland und in der Sowjetunion
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 35/88
ISSN: 0479-611X
Aktuelle Probleme im Verhältnis von Kirche und Staat in Griechenland
In: Südost-Europa: journal of politics and society, Band 49, Heft 11/12, S. 605-615
ISSN: 0722-480X
Mit der jüngsten Veröffentlichung seines Buches über das Verhältnis von Kirche und Staat in Griechenland von Evangelos Venizelos, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Thessaloniki und Parlamentsabgeordneter der Regierungspartei PASOK, wurde u.a. der Streit um die Eintragung der Religionszugehörigkeit in die Personalausweise in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Der Autor stellt in seinem Beitrag die wesentlichen Streitpunkte in der so genannten "Personalausweisfrage" dar, die er auch in die historische Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Griechenland und in die weiteren politischen Auseinandersetzungen um die Religions- und Glaubensfreiheit einordnet. In seinen abschließenden Überlegungen kommt er zu dem Ergebnis, dass sich der Konflikt - sollte er nach den Demonstrationen und der Unterschriftenaktion weiter eskalieren - zur größten Kraftprobe zwischen Staat und Kirche seit 1987 entwickeln könnte. Weiterhin bleibt abzuwarten, wie sich die geschilderten Auseinandersetzungen auf die innere Struktur der Kirche auswirken werden. (ICI)
XI. Das Verhältnis von Kirche und Staat in Belgien
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 85, Heft 1, S. 401-432
ISSN: 2304-4896
Bemerkungen zum Verhältnis von Staat und Kirche in einem vereinigten Deutschland
In: Nation und Demokratie: politisch-strukturelle Gestaltungsprobleme im neuen Deutschland, S. 125-146
Der Aufsatz setzt sich mit der Frage auseinander, ob durch die Wiedervereinigung Verfassungsänderungen oder -erneuerungen im Hinblick auf das Verhältnis von Staat und Kirchen nötig werden. Zunächst wird die Gesetzeslage in der Bundesrepublik und der DDR dargestellt. Während in der BRD durch gewandelte Verfassungsinterpretation volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet wird, ist in der DDR trotz anderslautenden Verfassungstextes die Stellung der Kirche sehr viel eingeschränkter. Weiterhin ist in den Überlegungen die europäische Einigung zu berücksichtigen. Es wird das Ziel formuliert, den "Staat der Glaubensfreiheit", den kulturellen Pluralismus zu erhalten. Das Verhältnis von Staat und Kirchen soll daher nicht durch neue verfassungsrechtliche Entscheidungen geregelt werden. Hieraus werden Schlußfolgerungen bezüglich der Kirchensteuererhebung, der Mitgliedschaft, Art.7 Abs.3 GG und kirchlicher Sozialarbeit gezogen. Abschließend werden einige Änderungen auf der Ebene des einfachen Rechts und beim Religionsunterricht vorgeschlagen. Im Anhang findet sich ein Auszug der DDR-Verfassung. (ICE)
Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich und ihre Erwartungen an das Staat-Kirche-Verhältnis
In: Conference series, Religion und Staat im Brennpunkt