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Der Vertrag über den Offenen Himmel: Ein Konzept zur Aktualisierung des Vertrages
Noch 1992 erschien der Vertrag über den Offenen Himmel revolutionär - heute ist er in Vergessenheit geraten. Daran haben auch die jahrelang von der NATO geforderte Ratifikation Rußlands, im März 2001 endlich durchgeführt, und das Inkrafttreten am 1. Januar 2002 wenig geändert. Dieser Vertrag, der Bestimmungen über die Beobachtung aus der Luft durch militärische Aufklärungsflugzeuge zwischen Vancouver und Wladiwostok enthält, war vor zehn Jahren noch ein Signal für den politischen Umbruch, für die Bereitschaft zu kooperativer Sicherheitspolitik, Offenheit und Transparenz. Der Begriff "Offener Himmel" verspricht uneingeschränkte Aufklärung aus der Luft, ein Versprechen, das der Vertrag nicht halten kann. Geprägt von der Furcht vor Spionage, ist er entsprechend einschränkend, bürokratisch und ineffizient. Zudem ist während des letzten Jahrzehnts mit der kommerziellen Satellitenindustrie eine überzeugende Konkurrenz herangewachsen, die Bilder von allen Teilen der Erde verkauft, von deren Güte man vor einem Jahrzehnt noch nicht zu träumen wagte. Vertrauensbildung in der vorgesehenen Form ist nicht mehr erforderlich, effektive Aufklärung nicht möglich, der "Offene Himmel" durch viele Satelliten ohnehin garantiert - was soll mit diesem Vertrag geschehen? Wäre er nicht erst vor kurzem in Kraft getreten, würden nicht eine Reihe von Staaten sich um Mitgliedschaft bewerben, hätte Europa nicht gerade die Bush-Administration dafür getadelt, den Vertrag zur Begrenzung der strategischen Raketenabwehr zwischen den USA und der Sowjetunion von 1972 (ABM-Vertrag) in das Archiv verbannt zu haben - dieser Vertrag würde als unzeitgemäß, unbrauchbar und überholt in der Schublade mit der Aufschrift "Nachlaß des Kalten Krieges" verschwinden. Das wäre hinzunehmen, wenn die Umsetzung des Vertrages ruhen, auf die richtige Gelegenheit warten und kein aktives Handeln erfordern würde. Der OH-Vertrag verlangt jedoch nationales und internationales Engagement, er verlangt den Einsatz von Soldaten und Flugzeugen mit kostspieliger ...
BASE
Besser kein (§ 73c-)Vertrag, als ein schlechter Vertrag!
In: Neurotransmitter, Band 22, Heft 12, S. 22-22
ISSN: 2196-6397
Der Vertrag von Amsterdam: Neufassung des Europarechts durch den Vertrag von Amsterdam
In: NJW Jg.51,[H.11],Beil.
In: NVwZ Jg.17,H.5,Beil.
In: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 9.1998,Beil.
EU- und EG-Vertrag: Kommentar zu dem Vertrag über die Europäische Union und zu dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, jeweils in der durch den Vertrag von Nizza geänderten Fassung
Anhang: Synoptische Gegenüberstellung. Übereinstimmungstabelle unter Berücksichtigung der Änderungen der Verträge von Amsterdam und von Nizza
Das Sozialrecht auf dem Weg von den römischen Verträgen zum Lissabon-Vertrag
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 2
ISSN: 1864-8029
Der Vertrag von Amsterdam - ein Vertrag für alle Bürger: Analysen und Kommentare
In: Signum
In: Europa
EG-Vertrag: Kommentar zu dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, in der durch den Amsterdamer Vertrag geänderten Fassung
Einheitssacht. des kommentierten Werkes: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
World Affairs Online
Der Vertrag über den offenen Himmel: ein Konzept zur Aktualisierung des Vertrages
In: SWP-Studie, S21/2002
World Affairs Online
Die Wiener Konvention über das Recht der Verträge und die Auslegung des ABM Vertrages
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 4, Heft 1, S. 14-20
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
Vertrag und Vernunft: eine Untersuchung zum Modellcharakter des vernünftigen Vertrages
In: Springer Rechtswissenschaft
Der Fundraising-Vertrag: [Beratervertrag, Werkvertrag, Konsulentenvertrag, Vertrag zur Neuspenderwerbung, Lizenzvertrag, Vertrag über Informations- und Fundraisingkampagnen, Vertrag über Werbung und Öffentlichkeitsarbeit]
In: Orac Rechtspraxis
In: Vertragsmuster