Schranken gegen Staatsverschuldung und Steuerlast
In: Kleine Handbibliothek 20
140 Ergebnisse
Sortierung:
In: Kleine Handbibliothek 20
World Affairs Online
In: Kieler Arbeitspapiere 629
In: Kieler Arbeitspapiere 428
In: Kieler Arbeitspapiere 426
In: Kieler Arbeitspapiere 402
In: Kieler Diskussionsbeiträge, 145/146
enth.
World Affairs Online
In: Wirtschaftswoche : Studien
In: Kieler Arbeitspapiere 158
In: Kieler Arbeitspapiere 126
In: Kieler Arbeitspapiere 134
[Die Ausgangslage] Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete im Jahr 2014 einen Überschuss in Höhe von 1,58 Mrd. Euro. Wesentlich dafür war die günstige Arbeitsmarktentwicklung. Das Beitragsaufkommen nahm kräftig zu, die Ausgaben waren leicht rückläufig. Im Februar 2015 hat der Autor dieses Beitrags für das Jahr 2015 einen Überschuss in Höhe von 2,6 Mrd. Euro prognostiziert (Handelsblatt 2015); schon im Juli 2014 hatte er mit einem Überschuss in Höhe von 2,1 Mrd. Euro gerechnet (Boss 2014:2). Er schlug vor, den Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 3 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zu senken. Die Bundesagentur für Arbeit rechnete im April 2015 für das Jahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 300 Mill. Euro. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erklärte Frank-Jürgen Weise, der Präsident der Bundesagentur, die Prognose des Instituts für Weltwirtschaft vom Februar 2015 sei unrealistisch. "Das ist eine spektakulär geschätzte Zahl und ein Best-Case-Szenario" (Wirtschaftswoche 2015). Eine Reduktion des Beitragssatzes lehnte Frank-Jürgen Weise ab. Im Juni 2015 revidierte die Bundesagentur ihre Prognose (in einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) auf 1,4 Mrd. Euro; bis zum Jahr 2019 werde der Überschuss auf 3,3 Mrd. Euro steigen (Frankfurter Allgemeine Zeitung 2015). Eine Verringerung des Beitragssatzes wurde nicht erwogen. Im Folgenden wird eine neue Prognose für die Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt; sie trägt auch den Konsequenzen der massiven Zuwanderung Rechnung. Anschließend werden Folgerungen für die Wirtschaftspolitik gezogen.
BASE
Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Minijobs ist aber deutlich gesunken (Deutsche Bundesbank 2015: 30), ohne dass eine - auch nur annähernd - kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen vgl. Wirtschaftliche Freiheit 2015). Es war aber nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines "Begünstigten" nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen - aufgrund anderen Einkommens (Zinsen, Mieten etc.) - einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Danach wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen. Einige wirtschaftspolitische Überlegungen dazu, wie man die kuriosen finanziellen Effekte vermeiden kann, schließen den Beitrag ab.
BASE
In: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 40, Heft 4, S. 333-351
ISSN: 2364-3943
[Problemstellung] Die OECD veröffentlicht für ihre Mitgliedsländer seit Jahrzehnten regelmäßig Daten über die Lohnsteuer- und die Sozialabgabenbelastung typischer Arbeitnehmerhaushalte. Nach der aktuellsten Untersuchung wurde ein lediger Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2013 bei einem Durchschnittslohn in Höhe von 45 170 Euro (OECD 2014: 26) mit 49,3 Prozent im Durchschnitt belastet (ebenda: 19, 292); die marginale Belastung betrug 60,0 Prozent (ebenda: 77). In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland mehrere Sozialgesetze geändert. Die Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung wurden mit Wirkung ab Jahresbeginn 2015 sowie ab Jahresbeginn 2017 angehoben. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in den Jahren 2016 und 2017 - nach einem Rückgang im Jahr 2015 - im Durchschnitt der Kassen zunehmen; die einzelnen Kassen dürfen und werden ab Jahresbeginn 2015 spezifische Zusatzbeiträge erheben. Die Lohnsteuerbelastung, die auch von den Beitragssätzen in der Sozialversicherung abhängt, wird angesichts deutlich zunehmender Löhne sowie des angekündigten Verzichts auf Maßnahmen gegen die "kalte Progression" wohl steigen. Es stellt sich die Frage, wie sich bis zum Ende der Legislaturperiode die Belastung von Arbeitnehmerhaushalten insgesamt und im Detail entwickeln wird und inwieweit es heimliche Einkommensteuererhöhungen geben wird. Auch ist zu untersuchen, wie die Wirtschaftspolitik reagieren sollte.
BASE