Arbeitsmarkttheorie und Arbeitsrechtswissenschaft: analoge Probleme und Diskussionsschwerpunkte im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte
In: Währungsreform und Soziale Marktwirtschaft: Erfahrungen und Perspektiven nach 40 Jahren, S. 489-505
In dem Tagungsbeitrag "werden einige Interpretationsmuster einander gegenübergestellt, die in Ökonomie und Rechtswissenschaft herangezogen werden, um die Besonderheiten des Arbeitsmarktes und des Arbeitsvertrags theoretisch zu erfassen. Diese Gegenüberstellung soll nicht dazu auffordern, die Differenzen beider Disziplinen in Fragestellung und theoretischen Grundlagen gering zu schätzen, vielmehr sollen bestimmte Analogien bei der Problemerfassung und -bearbeitung deutlich gemacht werden. Dabei soll gezeigt werden, daß einige der heute beklagten Defizite in beiden Disziplinen zum Teil komplementär sind, so daß vermutet werden darf, beide Disziplinen könnten bei der Bewältigung dieser Defizite voneinander lernen. Freilich führt dieser Befund auch zu dem Ergebnis, daß ökonomische Analysen des Arbeitsrechts im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes sich erheblich höheren Anforderungen an Komplexitätsverarbeitung ausgesetzt sehen, als viele der bisherigen effizienzorientierten ökonomischen Rechtsanalysen - z.B. im Delikts- und allgemeinen Vertragsrecht - sie erfüllen." (Autorenreferat)