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Benefit underreporting in survey data and its consequences for measuring non-take-up: New evidence from linked administrative and survey data
The international literature studies non-take-up behavior of eligible populations to evaluate the effectiveness of government programs. A major challenge in this literature is the measurement error regarding benefit take-up. Measurement error is typically addressed by structural assumptions in the modeling framework. In our data, we observe both actual welfare receipt and respondents' survey information on their take-up. This allows us to observe the measurement errors that other researchers must estimate. We describe survey misreporting and investigate how it biases the estimates of the magnitude and patterns of benefit take-up among eligible households. Our findings suggest that the extent of measurement error can be substantial. It varies with the characteristics of the misreporting population and is associated with the drivers of underreporting. This indicates that survey-based analyses of take-up behavior are likely subject to severe biases. ; Eine Vielzahl von Studien untersucht die Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, um die Wirksamkeit staatlicher Programme zu bewerten. Eine große Herausforderung in dieser Literatur besteht darin, dass die Messung der Inanspruchnahme in den verwendeten Daten fehlerbehaftet ist. Der Messfehler wird typischerweise durch strukturelle Annahmen in der statistischen Modellierung adressiert. In unseren Daten beobachten wir hingegen sowohl den tatsächlichen Leistungsbezug als auch die Angaben der Befragten zu ihrem Leistungsbezug. So können wir die Messfehler, die üblicherweise geschätzt werden müssen, direkt beobachten. Wir berichten das Ausmaß von falschen Angaben bezüglich des Leistungsbezugs in den von uns verwendeten Surveydaten und untersuchen, wie diese falschen Angaben Schätzungen zu den Determinanten der Inanspruchnahme leistungsberechtigter Haushalte verzerren. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Ausmaß der Messfehler erheblich sein kann, so dass survey-basierte Analysen des Inanspruchnahmeverhaltens wahrscheinlich mit beträchtlichen Verzerrungen behaftet sind.
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Reform der geringfügigen Beschäftigung
Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag hierzu getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. So soll im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die IAB-Stellungnahme beinhaltet eine grundsätzliche Einschätzung des Minijob-Arrangements und geht anschließend auf die einzelnen Teile des Referentenentwurfs ein: Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen könnte eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der Minijobs begründet werden, da sie mit zahlreichen Nachteilen für Beschäftigte verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner). Insgesamt erscheine es daher fraglich, ob die Reformziele erreicht würden: Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns wird die geringfügige Beschäftigung gestärkt und es bleiben die mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme erhalten. ; The German federal government plans to raise the upper wage threshold for marginal employment not subject to mandatory social security contributions for employees from currently 450 euros to 520 euros. Furthermore, the threshold will be adjusted in accordance with the development of the national minimum wage. The wage ...
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Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung
Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (Bundestagsdrucksache 19/4764). Der Entwurf sieht vor, die bisherigen starren Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ("Minijobs") und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ("Midijobs"') durch eine Kopplung an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns automatisch zu dynamisieren. Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung soll auf das 60-fache und das Gleitzonenende für Midijobs auf das 145-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Entwicklung und Struktur der geringfügigen Beschäftigung sowie auf die Motive zur Ausübung geringfügiger Beschäftigung, die Situation geringfügig Beschäftigter und die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Effekten einer geringfügigen Beschäftigung auf den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ("Brückeneffekte") ein. Die direkten Verteilungswirkungen, die sich aus einer Dynamisierung der Entgeltgrenzen ergeben, werden anschließend zusammen mit den zu erwartenden Auswirkungen auf das Arbeitsangebot diskutiert. Abschließend werden Erkenntnisse zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus betrieblicher Perspektive dargestellt. Aus Sicht des IAB ist eine Dynamisierung der Entgeltgrenzen kein geeignetes Mittel, um Personen am unteren Einkommensrand besser zu stellen. Eine Reform geringfügiger Beschäftigung sollte nicht in Richtung einer Ausweitung, wie mit dem Gesetzesvorschlag der FDP-Bundestagsfraktion intendiert, sondern in Richtung einer schrittweisen Eingrenzung gehen. Dabei müssten die Regelungen im Rahmen einer umfassenderen Reform künftig im Wesentlichen darauf ausgerichtet werden, dass sich geringfügige Beschäftigung allein auf solche Personen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tendenziell nicht in Frage kommt wie Schüler, Studierende und Rentner. Zudem müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Lohnsteigerungen oder Arbeitszeitausweitungen innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung realisieren zu können. ; The present IAB statement addresses the draft legislation of the FDP parliamentary group for the dynamisation of income limits in marginal employment (Bundestag printed matter 19/4764). The draft legislation provides for the automatic dynamisation of the hitherto rigid income limits for marginal employment ("mini jobs") and employment in the sliding social security contribution scale ("midi jobs") by linking them to the development of general statutory minimum wages The income limit for marginal employment is to be set at 60 times the general statutory minimum wage, and the IAB-Stellungnahme 16/2018 5 upper end of the sliding social security contribution scale for midi jobs at 145 times the minimum wage. The statement of the IAB will address the development and structure of marginal employment as well as the motivation to enter into marginal employment, the situation of workers in marginal employment, and the available scientific findings on the effects of marginal employment on the transition to employment subject to social security contributions ("bridge effects). The immediate distribution effects resulting from the dynamisation of income limits will then be discussed together with the expected effect on labour supply. In conclusion, the findings on marginal employment relationships will be presented from an establishment perspective. The IAB believes that dynamisation of income limits is not an adequate means to improve the situation of people at the lower earnings level. A reform of marginal employment should not tend towards extension, as intended in the draft legislation submitted by the FDP parliamentary group, but towards gradual limitation. In doing so, the rules in the context of a more comprehensive reform would then have to be mainly oriented towards a limitation of marginal employment to persons for whom employment subject to social security contributions is more or less out of the question, such as pupils, students, and retirees. Moreover, the corresponding framework conditions would have to be created to be able to realise wage increases or working time extensions within such employment subject to social security contributions.
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Eliteuniversitäten - Gewinner im Wettbewerb um Studierende?
Zur gezielten Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Universitäten hat die Politik 2005 die Exzellenzinitiative ins Leben gerufen. Die Gewinner des Wettbewerbs um Fördergelder wurden fortan als 'Eliteuniversitäten' bezeichnet. Der folgende Beitrag untersucht, ob die Zahl der Studierenden im Erstsemester an den Universitäten mit Elitestatus gestiegen ist. ; The German Excellence Initiative was intended to strengthen university-based research and to create a set of internationally competitive elite institutions. The present article analyses whether or not designation as an elite institution has had an impact on the number of first-year students. Our results indicate that this is not the case. This observation might be explained by the fact that the Excellence Initiative mainly focuses on the reputation of the university as a whole, while students are more interested in the reputation of their preferred field of study. Hence, students compare the quality of faculties or degree programmes rather than the reputation of universities.
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Working paper
Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Regelleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in ihrer damaligen Form für nicht verfassungsgemäß erklärt. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz (RBEG) verabschiedet. In der politischen Diskussion zum RBEG wurde unter anderem thematisiert, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe Haushalte aus den Berechnungen ausgeschlossen werden können, die prinzipiell über einen Leistungsanspruch in der Grundsicherung verfügen, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Solche Haushalte werden häufig als 'verdeckt arm' bezeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das IAB, alternative Abgrenzungen der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe zu untersuchen. Ein wesentliches Ziel des Projekts war die Analyse von Verfahren, mit dem verdeckt arme Haushalte identifiziert werden können. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich der Ausschluss dieser Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe auswirkt. Das Ausmaß der verdeckten Armut wurde mit Hilfe eines am IAB entwickelten Mikrosimulationsmodells untersucht. Als Datenbasis wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Die im Rahmen dieses Beitrags simulierten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen mit ca. 34 % bis 43 % zwar im unteren Bereich der in der Literatur berichteten Ergebnisse zur verdeckten Armut. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen deuten dennoch darauf hin, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-IV-Reform Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Regelsatzes sind die Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte. Der Ausschluss verdeckt armer Haushalte führt bei analoger Anwendung der Berechnungsmethodik gemäß RBEG zu einem Anstieg der mittleren Konsumausgaben in den neu abgegrenzten Referenzgruppen von gut 2 % bei den Alleinlebendenden und etwa 5 % in den Paarhaushalten mit einem Kind. Das IAB wurde weiter beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen der Ausschluss verdeckt armer Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppen hat, wenn zusätzlich von einer alternativen Berechnungsreihenfolge ausgegangen wird. Dabei werden umgekehrt zur im RBEG festgelegten Berechnungsreihenfolge zunächst einkommensarme Haushalte ausgewählt und anschließend Haushalte - Bezieher von Grundleistungen und verdeckt arme Haushalte - ausgeschlossen. Die alternative Berechnungsreihenfolge bewirkt, dass beim zusätzlichen Ausschluss verdeckt armer Haushalte keine Zuwächse des mittleren Konsums in der Referenzgruppe der Alleinstehenden zu verzeichnen sind. Bei den Paarhaushalten ergibt sich ein im Vergleich zur Status quo-Berechnungsreihenfolge deutlich geringerer Anstieg des mittleren Konsums von 2 %. ; In 2010, the German Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) declared the level of social assistance according to the Second and Twelfth Book of the Social Code (SGB II and SGB XII) in its form at that time as non-constitutional. In response to the verdict the Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) was adopted. In the political discussion of the RBEG the question remained whether in determining the level of social assistance, households can be excluded from the calculations that do not claim social assistance despite being entitled. Such households are often described by the term hidden poor. The Federal Ministry of Labour and Social Affairs (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) commissioned the IAB to identify hidden poor households on the basis of empirical models. In addition, the study should investigate how the exclusion of the hidden poor affects the composition of the reference groups which are the basis for determining the level of social assistance. The extent of hidden poverty was examined by using a microsimulation model developed by the IAB. The data base for the model comes from the German Income and Expenditure Survey (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) of 2008. The simulated non-take-up rates range from 34 % to 43 %. These rates are on the lower end of the results reported in the literature on hidden poverty, but the simulation results nevertheless suggest that non-take-up exists to a considerable extent, even after the implementation of a major social policy reform (Hartz IV reform) in 2005. The level of social assistance is determined by the reference households level of consumption. The exclusion of the hidden poor - using otherwise unchanged calculation rules of the RBEG - leads to an increase in the newly defined reference groups´ average consumption spending of roughly 2 % in single-person households and about 5 % in couple households with one child. The IAB was further mandated to investigate the effects of excluding the hidden poor on the composition of reference groups using a sequence of calculation which differs from the one currently specified in the RBEG. The alternative sequence of calculation implies a reversal of the common procedure. Low-income households are selected before households - those receiving social assistance and also the hidden poor - are excluded. As a result of this alternative sequence of calculation, the exclusion of the hidden poor does not result in an increase in average consumption in single-person households. In couple households, compared to the currently applied order of calculation, the alternative sequence of calculation results in a considerably smaller increase in average consumption of 2 %.
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Does Distance Matter? Tuition Fees and Enrollment of First-Year Students at German Public Universities
In: CESifo Working Paper Series No. 4258
SSRN
Working paper
Distributional Effects of Macroeconomic Shocks in Real-Time: A Novel Method Applied to the COVID-19 Crisis in Germany
In: CESifo Working Paper No. 8748
SSRN
Working paper
Distributional Effects of Macroeconomic Shocks in Real-Time: A Novel Method Applied to the Covid-19 Crisis in Germany
The highly dynamic nature of the COVID-19 crisis poses an unprecedented challenge to policy makers around the world to take appropriate income-stabilizing countermeasures. To properly design such policy measures, it is important to quantify their effects in real-time. However, data on the relevant outcomes at the micro level is usually only available with considerable time lags. In this paper, we propose a novel method to assess the distributional consequences of macroeconomic shocks and policy responses in real-time and provide the first application to Germany in the context of the COVID-19 pandemic. Specifically, our approach combines different economic models estimated on firm- and household-level data: a VAR-model for output expectations, a structural labor demand model, and a tax-benefit microsimulation model. Our findings show that as of September 2020 the COVID-19 shock translates into a noticeable reduction in gross labor income across the entire income distribution. However, the tax benefit system and discretionary policy responses to the crisis act as important income stabilizers, since the effect on the distribution of disposable household incomes turns progressive: the bottom two deciles actually gain income, the middle deciles are hardly affected, and only the upper deciles lose income. ; Die hohe Dynamik der COVID-19-Krise stellt die politischen Entscheidungsträger in aller Welt vor die beispiellose Herausforderung, geeignete Maßnahmen zur Einkommensstabilisierung zu ergreifen.Umsolche Maßnahmen angemessen auszugestalten, ist es wichtig, ihre Auswirkungen in Echtzeit zu quantifizieren. Die hierfür benötigten Daten sind jedoch in der Regel nur mit erheblichen Zeitverzögerungen verfügbar. In diesem Papier entwickeln wir einen neuen Ansatz, um die Verteilungswirkungen von makroökonomischen Schocks und der daraus folgenden Politikmaßnahmen in Echtzeit zu analysieren. Unser Ansatz kombiniert verschiedene ökonomische Modelle, die auf Unternehmens- und Haushaltsdaten geschätztwerden: ein VAR-Modell für die Produktionserwartungen, ein strukturelles Arbeitsnachfragemodell sowie ein Mikrosimulationsmodell. Wir wenden unsere Methode im Kontext der COVID-19-Pandemie auf Deutschland an. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die COVID-19-Krise sich in einer spürbaren Verringerung des Bruttoarbeitseinkommens über die gesamte Einkommensverteilung hinweg niederschlägt. Das Steuer-Transfer-System und diskretionäre Krisenmaßnahmenfungieren jedoch als Einkommensstabilisatoren und sorgen dafür, dass der Effekt auf die Verteilung der verfügbaren Haushaltseinkommenprogressiv verläuft. Die unteren beiden Dezilgruppen gewinnen Einkommen, die mittleren Einkommensgruppen sind kaum betroffen und nur die oberen Dezile verlieren Einkommen.
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Arbeitsmarktsituation von Aufstockern: Vor allem Minijobber suchen nach einer anderen Arbeit
Die positive Beschäftigungsentwicklung in Deutschland hält an und der Arbeitsmarkt ist in einer guten Grundverfassung. Dennoch ist die Zahl der Menschen, die gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung und ein Erwerbseinkommen erhalten, in den letzten Jahren nahezu unverändert geblieben. Diese erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die sogenannten Aufstocker, stehen im besonderen Fokus von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Haushaltsbefragung 'Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung' zeigt für das Jahr 2013, dass die Tätigkeiten von Aufstockern oft durch eine geringe Stundenzahl und/oder geringe Stundenlöhne gekennzeichnet sind. Ihre Beschäftigungssituation könnte sich verbessern, wenn sie nach einer anderen oder weiteren Tätigkeit suchen.
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Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) 2007 - 2017 ; SIG 0717 v1
In: doi:10.5164/IAB.FDZD.2002.de.v1
Dieser Datenreport beschreibt die Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) 2007 - 2017.Die Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien (SIG) stellt eine 5%-Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dar, ergänzt um umfangreiche Informationen zu allen Mitgliedern der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften der gezogenen Stichprobenpersonen aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB). Die IEB beinhalten tagesgenaue Informationen zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, geringfügiger Beschäftigung, zum Bezug von Leistungen nach dem Rechtskreis SGB III oder SGB II, zu Zeiten der Arbeitsuche bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie zu (geplanten) Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischer Maßnahme. Diese umfassenden biografischen Informationen zu den aus der LHG gezogenen Stichprobenpersonen und deren Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern können auf Antrag zusätzlich um detaillierte Finanzinformationen aus der Leistungsstatistik SGB II – Stichprobenziehung des IAB (LST-S) angereichert werden. Sämtliche Informationen sind für den Zeitraum 2007 bis 2017 verfügbar.
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2020 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren dritten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Hierzu hat sie die Möglichkeit genutzt, vor Beschlussfassung fachliche Einschätzungen von externen Stellen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung einzuholen. Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung und schreibt damit die IAB-Stellungnahmen 3/2016 und 1/2018 fort. ; The German Minimum Wage Commission has to decide on the new level of the German minimum wage until June 30th 2020. The decision is presented to the German government in the third report on the effects of the minimum wage. Therefore, the Minimum Wage Commission collected expert statements in a hearing of external experts. In this report, the IAB discusses the current scientific state of research on the effects of the German minimum wage introduction, thereby addressing effects on employees' wages, poverty, employment as well as productivity and profitability. The presented report updates previous IAB reports on the effects of the German minimum wage (IABStellungnahme 3/2016 and 1/2018).
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The impact of federal social policies on spatial income inequalities in Germany: empirical evidence from social security data
In: IAB Discussion Paper: Beiträge zum wissenschaftlichen Dialog aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Band 1/2009
"Almost twenty years after German reunification there are still huge income disparities between western and eastern regions in Germany. The main purpose of the paper is to show how social transfer payments reduce these inter-regional disparities. In a first step we examine inequalities in the distribution of gross income from dependent employment and self-employment at the small-area level of 439 NUTS-3 units. Our distributional analysis quantifies regional wage inequalities driven by economic disparities and different patterns of employment. A decomposition analysis reveals that large wage differentials exist not only between eastern and western Germany but also within western regions. Furthermore we estimate the income effects of the German unemployment and pension insurance using different sources of social security data at regional level. The results indicate large regional redistributive effects across areas: the share of social benefits and payments as a percentage of total net income ranges from 11 per cent to 41 per cent. Like other European states, Germany faces several problems concerning its welfare system. Recent reforms of the welfare system in 2004 and 2005 also affected some core principles of social security. Our results show that changing parameters of eligibility, claims and financing will influence the spatial income distribution. Hence further research on this topic is recommended when data for 2005 and later years are available." (author's abstract)
Was wurde aus den Arbeitslosenhilfeempfängern: eine empirische Analyse des Übergangs und Verbleibs von Arbeitslosenhilfeempfängern nach der Hartz-IV-Reform
In: IAB Discussion Paper: Beiträge zum wissenschaftlichen Dialog aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Band 24/2007
"Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit den Einkommenswirkungen,
die die Umsetzung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt auf die Bezieher von Arbeitslosenhilfe hatte. Datengrundlage
ist die Querschnittsbefragung "Lebenssituation und soziale Sicherung
2005", die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt
wurde. Anhand dieser Daten kann festgestellt werden, dass nach
dem Systemwechsel ca. 15 % aller Arbeitslosenhilfebezieher keinen Anspruch
auf weitere Leistungen hatten. Bei 11 % lässt sich dies mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf den Wechsel des Leistungssystems zurückführen.
Anschließend wird die Zusammensetzung dieser Gruppe und die Wahrscheinlichkeit
aus dem Leistungsbezug auszuscheiden anhand einer Logit-
Schätzung untersucht.
Die Befragungsdaten ermöglichen zusätzlich eine Gegenüberstellung der
Haushaltseinkommenssituation: November 2005 zu Dezember 2004. Während
sich die durchschnittlichen Haushaltseinkommen zwischen diesen
beiden Zeitpunkten nur geringfügig ändern, zeigen differenziertere Auswertungen
nach dem Verbleib in Bedürftigkeit und dem Erwerbsstatus des
Arbeitslosenhilfeempfängers eine unterschiedliche Entwicklung. Erwartungsgemäß
tritt eine positive Einkommensentwicklung bei den Haushalten
auf, in denen der ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger eine Beschäftigung
aufgenommen hat und der Haushalt nun keine Leistungen mehr
bezieht. Es zeigt sich aber auch, dass Erwerbstätigkeit nicht zwingend zu
einem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug führt. So kann nachgewiesen
werden, dass 28 % aller teilzeit- bzw. vollzeiterwerbstätigen ehemaligen
Arbeitslosenhilfeempfängern in Haushalten mit Leistungsbezug verbleiben." [Autorenreferat]