Ohne AFG wird's teurer: Arbeitsmarktpolitik
In: Erziehung & Wissenschaft: E & W ; Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW, Band 47, Heft 6, S. 18-19
ISSN: 0342-0671
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In: Erziehung & Wissenschaft: E & W ; Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW, Band 47, Heft 6, S. 18-19
ISSN: 0342-0671
In: Memorandum für ein neues Arbeitsförderungsgesetz, S. 49-285
Der Beitrag bietet in Teil A eine Einführung in die arbeitsmarktpolitischen Ziele des Arbeitsförderungsgesetzes, in deren Mittelpunkt die Förderung von Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum sowie die Verbesserung der Qualifikationsstruktur stehen. Anschließend wird "versucht, in Form einer Rekonstruktion des bisherigen Einsatzes der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik seit Anfang der siebziger Jahre festzustellen, ob und wie Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des AFG entsprechend ihrer Zielsetzungen umgesetzt wurde, was u.U. dafür hinderlich war, worin die Leistungen bisheriger Arbeitsmarktpolitik bestanden, worin sie aus welchen Gründen ihren Aufgaben nicht entsprochen hat - kurz: welchen Beitrag die AFG-Politik selbst zu der Zielverfehlung geleistet hat und worin sie sich gleichwohl als wirkungsvoll erwiesen hat (Teil C). Aus einer kritischen Sichtung der bisherigen Praxis von Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des AFG folgt noch nicht, wie Arbeitsmarktpolitik zu verbessern wäre. Deshalb wird vorab (Teil B) der Frage nachgegangen, wie sich der Arbeitsmarkt auf dem Hintergrund seiner Entwicklung in der Zukunft nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich entwickeln wird, welche übergeordneten beschäftigungspolitischen Herausforderungen bestehen. Erst damit ergibt sich die Möglichkeit zu Schlußfolgerungen für eine zukunftsorientierte Reform der Arbeitsmarktpolitik bzw. des AFG. Am Ende werden einige Schlußfolgerungen vorgestellt (Teil D). Wie diese Arbeit insgesamt zielen sie auf eine Unterstützung des vom Arbeitskreis AFG-Reform herausgegebenen Memorandums für ein neues AFG." (IAB2)
Der Beitrag bietet in Teil A eine Einführung in die arbeitsmarktpolitischen Ziele des Arbeitsförderungsgesetzes, in deren Mittelpunkt die Förderung von Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum sowie die Verbesserung der Qualifikationsstruktur stehen. Anschließend wird "versucht, in Form einer Rekonstruktion des bisherigen Einsatzes der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik seit Anfang der siebziger Jahre festzustellen, ob und wie Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des AFG entsprechend ihrer Zielsetzungen umgesetzt wurde, was u.U. dafür hinderlich war, worin die Leistungen bisheriger Arbeitsmarktpolitik bestanden, worin sie aus welchen Gründen ihren Aufgaben nicht entsprochen hat - kurz: welchen Beitrag die AFG-Politik selbst zu der Zielverfehlung geleistet hat und worin sie sich gleichwohl als wirkungsvoll erwiesen hat (Teil C). Aus einer kritischen Sichtung der bisherigen Praxis von Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des AFG folgt noch nicht, wie Arbeitsmarktpolitik zu verbessern wäre. Deshalb wird vorab (Teil B) der Frage nachgegangen, wie sich der Arbeitsmarkt auf dem Hintergrund seiner Entwicklung in der Zukunft nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich entwickeln wird, welche übergeordneten beschäftigungspolitischen Herausforderungen bestehen. Erst damit ergibt sich die Möglichkeit zu Schlußfolgerungen für eine zukunftsorientierte Reform der Arbeitsmarktpolitik bzw. des AFG. Am Ende werden einige Schlußfolgerungen vorgestellt (Teil D). Wie diese Arbeit insgesamt zielen sie auf eine Unterstützung des vom Arbeitskreis AFG-Reform herausgegebenen Memorandums für ein neues AFG." (IAB2)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 45, Heft 7, S. 459-467
ISSN: 0342-300X
"Obwohl die Argumente für eine Aufhebung des allgemeinen Verbots gewerbsmäßiger Arbeitsvermittlung sowohl wissenschaftlich wie von den Arbeitsmarktparteien zurückgewiesen wurden, ist eine erneute Erörterung notwendig. In diesem Beitrag wird gezeigt, daß von gewerbsmäßiger Vermittlung kein positiver Beitrag zur Lösung der Arbeitsmarktprobleme erwartet werden kann. Vielmehr bestehen erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes. Private gewinnorientierte Vermittlung wäre 'Sand im Getriebe' des Arbeitsmarktes. Schon die Kontroverse selber blockiert die Weiterentwicklung der öffentlichen Arbeitsvermittlung im Rahmen des derzeitigen Systems." (Autorenreferat)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 32, Heft 2, S. 87-99
ISSN: 0342-300X
"In einem ersten Teil wird anhand einer Diskussion gesetzlicher Regelungen und Verfahrensbestimmungen gezeigt, daß Kurzarbeit als Instrument öffentlicher Arbeitsmarktpolitik nicht uneingeschränkt einer Beschäftigungssicherung dient, und daß das Kurzarbeitergeld den Charakter einer Subvention betrieblicher Beschäftigungspolitik hat. Im zweiten Teil werden Funktion und Durchführung von Kurzarbeit an einem Fall langandauernder Kurzarbeit in einem Konzernbetrieb untersucht. Deutlich wird, daß Kurzarbeit als Rationalisierungsinstrument genutzt wird. Im Zusammenhang damit werden die Folgen der Kurzarbeit im Rahmen der Konzernstrategie für Belegschaftsstruktur- und -zusammenhalt in Betrieb und Konzernverbund im Hinblick auf ihre ambivalenten Auswirkungen für die Interessenvertretung der Kurzarbeiter herausgestellt." (Autorenreferat)
In: IAB-Werkstattbericht 2003,1
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 1, S. 23-32
ISSN: 1865-5386
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 1, S. 23-32
ISSN: 0038-609X
Für die mikroanalytische Evaluation der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von Arbeitslosen wird üblicherweise gefragt, ob es aufgrund der Weiterbildung zu Übergängen in neue Beschäftigungsverhältnisse gekommen ist. Arbeitsmarktpolitisch wichtig ist aber auch, welche Qualität diese Beschäftigungsverhältnisse haben. Deshalb wird hier eine Wirkungsanalyse der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen unter dem Aspekt der Statusmobilität vorgestellt. Verglichen werden die hinsichtlich des Qualifikationsniveaus differenziert betrachtete Stellung im Beruf vor der Arbeitslosigkeit bzw. Weiterbildung mit der beruflichen Stellung danach. Empirische Grundlage sind die Daten aus Panelbefragungen von Weiterbildungsteilnehmer/innen und nichtteilnehmenden Arbeitslosen, die im Rahmen der Begleitforschung des IAB zum ESF-BA-Programm (Ergänzung des SGB III von 2000 bis 2008 mit dem Europäischen Sozialfonds) erhoben worden sind. Weil bislang in Wirkungsanalysen nur selten nach Statusmobilität gefragt wurde, wird zunächst auf Befunde zu Chancen und Restriktionen von Statusmobilität in der neueren sozialwissenschaftlichen Mobilitäts-, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsforschung eingegangen. Die eigene Wirkungsanalyse mit ihrem Beobachtungszeitraum von bis zu sechs Jahren erfolgt mit ereignisanalytischen Verfahren (Kaplan-Meier-Schätzer und Cox-Regressionen). Erfolgsmaßstab ist im ersten Schritt die Vermeidung eines beruflichen Abstiegs bzw. von Arbeitslosigkeit. Die Analyse zeigt im Vergleich mit den nichtteilnehmenden Arbeitslosen, dass die Weiterbildungsteilnahme einen positiven Effekt auf die Vermeidung eines Abstiegs hatte. Zweiter Erfolgsmaßstab ist dann für die Gruppe der zuvor un-/angelernt Tätigen eine Verbesserung der beruflichen Stellung im Sinne von Aufstiegsmobilität. Ergebnis ist, dass die Weiterbildung einen starken positiven Einfluss auch auf die Übergangswahrscheinlichkeit in den berufsfachlichen Arbeitsmarkt hatte. Die zusätzliche Auswertung der Daten zur subjektiven Bewertung des Vorher-Nachher-Vergleichs durch die Befragten bekräftigt die Befunde. Abschließend werden Schlussfolgerungen für die weitere Forschung und die arbeitsmarktpolitische Diskussion gezogen. ; Evaluations of the promotion of further vocational training for the unemployed often address the question, whether further vocational training increases subsequent transitions into employment. But in regard of labour market policy the quality of the employment gained is also important. In this report we present an impact analysis of further vocational training which focuses on status mobility. We compare the occupational position before unemployment with the occupational position after unemployment in respect of the level of qualification. The empirical analysis is based on longitudinal data of further vocational training participants and unemployed non-participants from panel surveys which were collected in the context of accompanying research of the IAB on the ESF-BA-Program (supplement to SGB III, German Social Code Book III, from 2000 to 2008 by the European Social Fund). Because impact analyses have so far seldom examined status mobility, we firstly describe findings on chances and risks of status mobility of the recent research on occupational mobility, on labour market and on vocational training in social science. For our impact analysis Methods of event history analysis were applied (Kaplan-Meier estimator and Cox regressions) covering an observation period of up to six years. In a first step the measure for success is the avoidance of downward mobility and accordingly unemployment. Our results show that participation in further vocational training compared to non-participation helped to avoid downward mobility. In a second step the measure for success for the group of former low qualified persons is an improvement of the occupational status in the sense of upward mobility. The results show, that further vocational training had a strong positive effect on the transition probability into the craft specific labour market. The additional analysis of the respondents' subjective evaluation of the new job compared to the old job confirms the results. Finally we draw conclusions for further research and for the debate on labour market policy.
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Im Jahr 2009 wurde die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeit zeitlich befristet bis 2010 erleichtert. Die rechtlichen Änderungen erfolgten vor dem Hintergrund der damals außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation und der negativen Aussichten für den Arbeitsmarkt. Die Attraktivität von Kurzarbeit ist durch die Neuregelung deutlich gestiegen. Insgesamt wurde dadurch der Anstieg der Arbeitslosigkeit abgeschwächt. In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der SPD-Fraktion, die Konditionen für Kurzarbeit zu verbessern. Eine Verlängerung der Erstattung von Sozialbeiträgen für Kurzarbeiter bis Ende 2011 würde die bestehende Regelung zur erleichterten Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld erhalten. Insbesondere kleinere Betriebe könnten davon profitieren, da sich abzeichnet, dass sie zunehmend Unterstützung mit dem Kurzarbeitergeld benötigen. Die Remanenzkosten, die den Betrieben auch bei einer vollen Erstattung der Sozialbeiträge verbleiben, wirken weiterhin möglichen Mitnahmeeffekten und dem Risiko von Strukturverhärtungen entgegen. Die Privilegierung von Mehrbetriebsunternehmen bei der vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sollte aus der Sicht des IAB allerdings gestrichen werden. Eine weitere Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit erscheint sinnvoll. Dabei sollte die Förderung gering qualifizierter Kurzarbeiter vereinfacht werden. Daneben wäre eine Fortsetzung der bisher nur für 2009 und 2010 gültigen Europäischen Sozialfond (ESF)-Richtlinie begrüßenswert. Ratsam wäre auch, Sozialversicherungsbeiträge weiterhin ab dem ersten Monat voll zu erstatten, wenn berücksichtigungsfähige Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Verlängerung der maximalen Bezugsfrist des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes auf 36 Monate zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, könnte aus Sicht des IAB als Signal für eine mittelfristig gewährte Subvention missverstanden werden und das Risiko von Strukturverhärtungen erhöhen. ; In 2009, the eligibility for business-cycle-related and seasonal short-time work subsidies was facilitated, for a period limited to 2010. The accordingly necessary legal changes took place in the light of a severe general economic situation and negative prospects for the labour market. The attractiveness of short-time work has risen considerably as a result of this re-regulation. Altogether, the increase in unemployment was thereby alleviated. In its statement, the IAB comments on a petition filed by the Social Democrat (SPD) parliamentary party that aims at improving the conditions for short-time work. A prolonged reimbursement of social security contributions for short-time workers would maintain the current regulation on the facilitated eligibility for short-time work subsidy. Small establishments in particular could profit from such a regulation, as it can be expected that they will increasingly require subsidy support. The costs that still remain for companies, even in case of a complete reimbursement of social security contributions, will further restrain possible opportunistic effects and the risks of structural rigidities. However, in the IAB's opinion, the privileged treatment of multi-establishment companies in the reimbursement of social security contributions should be abolished. Further support of qualification measures during periods of short-time work appears as an adequate political option. In particular, the support of low-skilled short-time workers' qualification should be facilitated. Additionally, it is recommendable to continue the European Social Fund's (ESF) guideline, which thus far only applies to years 2009 and 2010. Furthermore, it would be advisable in the application of appropriate qualification measures to further reimburse social security contributions entirely and from the very first month. An extension of the maximum transfer period of short-time work subsidy to 36 months, currently, however, could be misinterpreted as the signal of a medium-term subsidy and thus increase the risk of structural rigidities.
BASE
Für die Evaluation der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von Arbeitslosen ist nicht nur wichtig, ob es anschließend mehr oder weniger Übergänge in Beschäftigung gibt, sondern auch, welche Qualität diese Beschäftigungsverhältnisse haben. Hier wird deshalb eine Wirkungsanalyse der ergänzend zum SGB III vom Europäischen Sozialfonds unterstützten FbW (ESF-Unterhaltsgeld, allgemeinbildende Maßnahmebausteine) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Beschäftigungseffekte vorgestellt. Erfolgsmaßstab ist zunächst die Aufnahme einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die länger als ein halbes Jahr andauert, und im zweiten Schritt einer Beschäftigung, die länger als ein Jahr andauert. Es werden zwei Vergleichsgruppen herangezogen: (1) arbeitslose Nichteilnehmer/innen und (2) Teilnehmer/innen an Weiterbildungsmaßnahmen, die allein im Rahmen des SGB III gefördert wurden, also keine ergänzende ESF-Hilfe erhielten. Die Untersuchung bezieht sich auf ESF-geförderte Teilnehmer/innen an beruflicher Weiterbildung der Jahre 2000 bis 2002. Datengrundlage sind Längsschnittdaten aus Panel-Befragungen (2003/2004 und 2006) der ESF-Geförderten (Vollerhebung in jedem zweiten Arbeitsamtsbezirk) und der Vergleichspersonen, die durch ein exaktes Vormatching der Stichproben mit Prozessdaten ermittelt wurden. Die Wirkungsanalyse mit ihrem Beobachtungszeitraum von bis zu sechs Jahren erfolgte mit ereignisanalytischen Verfahren (Kaplan-Meier-Schätzer und Cox-Regressionen). Im Ergebnis zeigt sich, dass die ESF-unterstützte Weiterbildung im Vergleich zur Nichtteilnahme mittel- und langfristig die Übergangswahrscheinlichkeit in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis erhöht hat. Die ESF-geförderten Teilnehmer/innen waren auf dem Arbeitsmarkt darin erfolgreicher als die nichtteilnehmenden Arbeitslosen. Im Vergleich zur gesetzlichen Regelförderung hat sich der added value des ESF in der Einbeziehung von Arbeitslosen erwiesen, die ohne das ESF Unterhaltsgeld wohl nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen teilgenommen hätten. Die mit ESF-Unterstützung zusätzlich einbezogenen Personen hatten unter dem Aspekt nachhaltiger Beschäftigung betrachtet mit gleichem Erfolg teilgenommen, wie die allein im Rahmen des SGB III Geförderten. ; The evaluation of the promotion of further vocational training for the unemployed is of major interest not only as to the quantity of subsequent transitions into employment, but also with regard to the quality of the employments gained. In this report we present an analysis of the transition into sustainable employment in consequence of further vocational training supported by the European Social Fund (ESF maintenance benefit, general education modules) supplementary to promotion according to SGB III (German Social Code Book III). The impact analysis is focused on the transition into non-funded jobs liable to social security of more than half a year and more than one year duration. We use two comparison groups: (1) unemployed non-participants and (2) participants in further vocational training supported according to SGB III without supplementary ESF funding. The analysis covers participants in further vocational training funded by the ESF between 2000 and 2002. The empirical analysis is based on longitudinal data from panel surveys (2003/2004 and 2006) of ESF-funded participants (census in every second employment agency district) and comparison persons who were selected by exact pre-matching on the basis of process-produced data from the Federal Employment Agency. Methods of event history analysis were applied (Kaplan-Meier estimator and Cox regressions) for impact analysis covering an observation period of up to six years. Our results show that participation in further vocational training supported by the ESF increased the transition probability into sustainable employment in the medium and long run compared to non-participation. In this respect ESF-funded participants have proven more successful than unemployed non-participants. Compared to statutory promotion according to SGB III the added value of ESF funding is reflected by the inclusion of unemployed persons who would not have participated without the maintenance benefit paid by the ESF or who, at least, would have participated under harder circumstances only. Participants additionally covered by the ESF were equally successful with respect to sustainability of employment compared to those supported merely along with SGB III.
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Nicht nur bei einem voraussichtlich vorübergehendem Arbeitsausfall (aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen) kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Auch bei einem endgültigen Arbeitsausfall infolge größerer Betriebsänderungen können Betriebe auf der Grundlage entsprechender Regelungen im SGB III Kurzarbeit einführen. Als Lohnersatzleistung konnte dazu bis Ende 2003 das Strukturkurzarbeitergeld mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren und ab 2004 das Transferkurzarbeitergeld für maximal ein Jahr bewilligt werden. Die Betriebe sind im Gesetz aufgefordert, sich um die Vermittlung der Kurzarbeitenden in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bemühen und dazu falls erforderlich möglichst frühzeitig Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen des ESF-BA-Programms von 2000 bis zum Sommer 2008 und seitdem mit einem neuen ESF-Bundesprogramm finanziell unterstützt werden. Für die Evaluation dieser ESF-Förderung ist damit die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Chancen der Kurzarbeitenden auf eine neue Beschäftigung mit der Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen. Bei der gegebenen Datenlage ist eine Wirkungsanalyse der Qualifizierung während Kurzarbeit nicht möglich. In den Datenbanken der BA fehlen personen- und betriebsbezogene Individualdaten zu Merkmalen und Zeiten der Kurzarbeit bzw. des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Die wenigen Individualdaten zu den Teilnahmen an den ESF-geförderten Maßnahmen weisen Lücken auf und sind für weitergehende analytische Ansprüche nur unzureichend geeignet. Gleichwohl legt die Begleitforschung zum ESF-BA-Programm mit diesem Bericht einige Analysen zum Umfang und zu den Strukturen der Förderung in den Jahren 2000 bis 2006 sowie vor allem zum Verbleib nach den Qualifizierungsmaßnahmen und dem Austritt aus der strukturellen bzw. Transfer-Kurzarbeit vor. Damit sollen trotz aller Vorbehalte einige Grundinformationen zu den Ergebnissen der Qualifizierungsmaßnahmen gegeben werden. Dazu gehört zum Beispiel der Befund, dass ein Jahr nach Austritt aus einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeit und auch zwei Jahre später deutlich mehr als vierzig Prozent aller Teilnehmer/innen wieder ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben diesem und weiteren empirisch evidenten Befunden werden Schlussfolgerungen aus der schwierigen Datenlage gezogen. Es werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben, deren Umsetzung die zukünftige Evaluation der jetzt neu gestarteten Förderung der Qualifizierung während Transferkurzarbeit im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bis 2013 erleichtern könnte. ; In the case of definite loss of employment because of substantial works alteration, establishments can implement short-time work according to regulations in the SGB III. Short time compensations could be approved for a duration of up to two years until 2003 (Strukturkurzarbeitergeld) and since 2004 with a duration of up to one year (Transferkurzarbeitergeld). The establishments are encouraged by the law to take care of the placement of the short-time workers in new jobs and for this purpose to provide measures of vocational training if necessary. These measures could be subsidized in the framework of the ESF-BA-program from 2000 to summer 2008 and since then by the new ESF-federal-program. Thus for the evaluation of this promotion by the ESF the question arises, in how far the chances for the short-time workers to find a new job, increase with the participation in the training measures. An impact analysis of vocational training during short-time work is not possible with the available data. The data bases of the BA lack person and establishment specific data on characteristics and dates of the short-time work and the short-time compensation. The few individual-related data on participations in training measures subsidized by the ESF, have several deficits and are therefore inadequate for elaborate analyses. Nevertheless, analyses on the structures and the amount of the subsidies and most notably on the status of the participants after leaving the training measures and the short-time work are presented. Even though under some reservations, basic information can be given on the results of the training measures. This includes the finding, that more than forty percent of the participants are in non-subsidized employment liable to social security one year past the training measure and also two years later. Besides this and other empirical evident results, conclusions are drawn with respect to the difficult situation with the data. Recommendations are given, which could alleviate the upcoming evaluation of the subsidy of training during shorttime work in the framework of the ESF-federal-program that just started and runs until 2013.
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Active labour market policy under the terms of Volume III of the German Social Code is being subsidized by the European Social Fund within the scope of the 'ESF-BA programme' from 2000 until 2008. First of all, participation in vocational training schemes is facilitated by ESF subsistence allowances paid to unemployed persons who are not entitled to subsistence benefits by law. Furthermore, occupation-oriented training schemes were offered as supplementary ESF modules within the programme, which were not eligible according to the German Social Code Volume III. One main focus of research conducted by the Institute for Employment Research (IAB) in parallel with the ESF-BA programme is the evaluation of measures to promote vocational training funded by the ESF in comparison to existing statutory promotion schemes (evidence of 'added value') and the 'counterfactual' non-participation in measures. The main benchmark for evaluating ESF-funded training schemes is employability, the impact of which is analyzed by comparing participants in measures with groups of non-participants with similar characteristics. The evaluation is empirically based on the administrative process-generated data of the Federal Employment Agency and a national representative survey of participants in measures funded by the ESF from 2000 to 2002 and comparison groups (participants without ESF-funding and unemployed non-participants). Both the heterogeneity of participant groups funded by the ESF and of schemes conducted in East and West Germany is demonstrated with a descriptive analysis of the survey data. Multivariate analyses of the transition from ESF-funded vocational training to subsequent employment verify that the structural mismatch on the labour market, which particularly affects priority groups targeted by the ESF, cannot be balanced by occupational training schemes. Impact analyses of comparison groups are based on process-generated and survey data selected by the method of sequential matching. The share of participants who continue to work in 'non-funded employment liable to social security' as well as 'funded and non-funded employment including funded self-employment' after completing the programme is analyzed to indicate the performance of ESF-funded training schemes. Finally, it is investigated whether registered unemployment is likely to be terminated faster by participants in measures.
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In: Campus. Forschung, S. 256-278
Regionalisierung von Arbeitsmarktpolitik zielt in erster Linie darauf ab, wie regionale Unterschiede in den Problemlagen und -strukturen durch regional gezielten Instrumenteneinsatz abgebaut werden können. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem arbeitsmarktpolitischen Handlungssystem selbst und beschreibt konzeptionelle Änderungen, die auf eine punktuelle Dezentralisierung dieses Handlungssystems hinauslaufen und es gleichzeitig um partizipative Elemente anreichern. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche jeweils spezifische Funktion dezentralisierte und partizipative Arbeitsmarktpolitik sowohl für die staatliche Politik als auch für die gewerkschaftliche Interessenvertretung hat. Analysiert werden dabei zunächst Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die sich perspektivisch bei den genannten Akteuren mit derartigen Innovationen im Bereich des arbeitsmarktpolitischen Handlungssystems auf lokaler Ebene verbinden. Daran anschließend wird erläutert, auf welche Schwierigkeiten die Umsetzung gewerkschaftlicher Vorstellungen für eine stärker lokal akzentuierte Arbeitsmarktpolitik stößt, die nicht nur dezentrale Entscheidungsstrukturen fördert, sondern auch erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnet. (IAB)
In: Probleme der Stadtpolitik in den 80er Jahren, S. 256-278
Regionalisierung von Arbeitsmarktpolitik zielt in erster Linie darauf ab, wie regionale Unterschiede in den Problemlagen und -strukturen durch regional gezielten Instrumenteneinsatz abgebaut werden können. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem arbeitsmarktpolitischen Handlungssystem selbst und beschreibt konzeptionelle Änderungen, die auf eine punktuelle Dezentralisierung dieses Handlungssystems hinauslaufen und es gleichzeitig um partizipative Elemente anreichern. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche jeweils spezifische Funktion dezentralisierte und partizipative Arbeitsmarktpolitik sowohl für die staatliche Politik als auch für die gewerkschaftliche Interessenvertretung hat. Analysiert werden dabei zunächst Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die sich perspektivisch bei den genannten Akteuren mit derartigen Innovationen im Bereich des arbeitsmarktpolitischen Handlungssystems auf lokaler Ebene verbinden. Daran anschließend wird erläutert, auf welche Schwierigkeiten die Umsetzung gewerkschaftlicher Vorstellungen für eine stärker lokal akzentuierte Arbeitsmarktpolitik stößt, die nicht nur dezentrale Entscheidungsstrukturen fördert, sondern auch erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnet. (IAB)