18. Sozialerhebung (2006)
Die 18. Sozialerhebung ist Teil der seit 1951 bestehenden Untersuchungsreihe zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Studierenden in Deutschland. Es handelt sich um eine Querschnittserhebung, die meist in dreijährigem Abstand durchgeführt wird. Zum Kernbestand der Sozialerhebung gehören Fragen zum Hochschulzugang, zu Strukturmerkmalen des Studiums und Studienverlaufs, zur sozialen und wirtschaftlichen Lage (Studienfinanzierung, Lebenshaltungskosten, Erwerbstätigkeit, Wohnsituation), zu Themen der Tätigkeitsfelder der Studentenwerke sowie zu sozio-demographischen Merkmalen. Die Daten der 18. Sozialerhebung liefern eine Momenataufnahme aus der Hochzeit der Bologna-Reformen, die für die Studierenden vor allem mit der Einführung der gestuften Studienstruktur verbunden war. Gleichzeitig waren in sieben Bundesländern die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren geschaffen worden. Mit einem Zusatzfragebogen für Studierende mit Kind wurde deren besondere Lebens- und Studiensituation in den Blick genommen und seit 1991 erstmals wieder in einem Sonderbericht dargestellt.