Divided sovereignty, nation and legal community
In: Journal of common market studies: JCMS, Band 55, Heft 2, S. 213-222
ISSN: 0021-9886
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In: Journal of common market studies: JCMS, Band 55, Heft 2, S. 213-222
ISSN: 0021-9886
World Affairs Online
In: JCMS: Journal of Common Market Studies, Band 55, Heft 2, S. 213-222
SSRN
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 58, Heft 6, S. 81-90
ISSN: 0006-4416
In: Menschenrechte und Volkssouveränität in Europa: Gerichte als Vormund der Demokratie?, S. 45-60
Der Autor rekonstruiert die Definition und Fortentwicklung der Menschenrechte als Akt kollektiver Selbstbestimmung und zeigt die Entwicklung von einer gubernativen zu einer deliberativen Menschenrechtspolitik auf. Er weist an zwei Phänomenen auf diesbezügliche Defizite hin: einerseits an der Berufung auf die Menschenrechte zur Legitimation von Interventionen eines Staates oder einer Gruppe von Staaten in einen anderen Staat, andererseits an einem individualisierten Menschenrechtsverständnis, welches darin kulminieren kann, dass die Menschen ihre Rechte als Eigentumsrechte geltend machen. In einem zweiten Abschnitt stellt der Autor zunächst die moralische Begründung der Menschenrechte deren Ausgestaltung als eigentliche subjektive Rechte gegenüber. Die erste Variante betont die wechselseitige moralische Verpflichtung zur Achtung des anderen als eines Menschenrechtssubjekts, schafft aber auch eine Asymmetrie zwischen dem Verpflichteten und dem Berechtigten. Die zweite Variante vermeidet dies, indem der Berechtigte von seinem Recht auf Selbstbestimmung aktiven Gebrauch macht. Der dritte Abschnitt beschreibt das Verhältnis zwischen Menschenrechten und Volkssouveränität. Die Gegensätze zwischen einer liberalistischen Konzeption der Demokratie einerseits und deren Verständnis als homogenes Ethos einer partikularen Gemeinschaft andererseits lassen sich nach Meinung des Autors nur überwinden, wenn die Menschenrechte als ermöglichende Bedingungen demokratischer Selbstregierung verstanden werden. (ICI2)
In: Novos estudos CEBRAP, Heft 83, S. 11-25
ISSN: 1980-5403
O 11 de setembro acelerou o desenvolvimento de uma arquitetura transnacional de segurança que intervém profundamente nas liberdades civis individuais, tanto nos direitos básicos dos cidadãos dos Estados como nos direitos humanos dos cidadãos mundiais. O artigo delineia essa arquitetura, mostra como ela dissolve as categorias jurídicas tradicionais que preservam a liberdade e discute por que hoje se aceita amplamente a prioridade da segurança sobre a liberdade.
Normative Ordnungen legitimieren die Entstehung und Ausübung politischer Autorität, sie bilden aber auch die Grundstruktur, nach der Chancen und Lebensgüter in einer Gesellschaft verteilt werden sollen. Sie lassen sich nicht per Dekret unumstößlich fixieren, sondern leben von den dynamischen Impulsen aller Beteiligten. Solche Normen, die innerhalb einer Gesellschaft allgemeine Anerkennung beanspruchen und ihren Niederschlag zum Beispiel in Verfassungen finden können, müssen sich zudem kritisch mit der jeweiligen gesellschaftlichen Realität konfrontieren lassen. Oftmals gehen aus dieser Konfrontation neue Konflikte hervor, die zur Herausbildung einer anderen normativen Ordnung führen können. Wie bilden sich normative Ordnungen, welchen Prozessen sind sie unterworfen? Diese Fragen lassen sich unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten betrachten: Man kann nach den ökonomischen Bedingungen fragen, nach dem Einfluss von anderen Faktoren wie den Macht- und Gewaltverhältnissen oder nach überindividuellen Mechanismen, wie sie sich in hochkomplexen Gesellschaften entwickeln und sich beispielsweise in den Eigenrationalitäten des ökonomischen oder des politischen Systems widerspiegeln, die sich unabhängig von den Absichten der Beteiligten selbst regulieren. In dem geplanten Exzellenzcluster »Die Herausbildung normativer Ordnungen« wollen wir unseren Fokus nicht so sehr auf die an diesen Prozessen beteiligten Systeme richten, sondern auf die Perspektive der Personen, die an der Herausbildung normativer Ordnungen beteiligt sind – Politiker, Richter bis zu Ehrenamtlichen bei Umweltgruppen, aber auch Bürger, die ausschließlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen oder sich öffentlich engagieren. Als Akteure haben sie die Erwartung, dass normative Ordnungen ihnen gegenüber gerechtfertigt werden und dass die Rechtfertigungen sie überzeugen können. Solche Erwartungen und die Art und Weise ihrer Erfüllung lassen sich gewiss nicht von jenen anderen Faktoren trennen, aber es wäre genauso falsch, sie nur als oberflächlichen Ausdruck anonymer überindividueller Strukturen zu untersuchen. In den geplanten Projekten des Clusters sollen nicht nur historische Prozesse, sondern auch die gegenwärtigen globalen Konflikte um eine gerechte Weltordnung aus der Perspektive der agierenden Personen beleuchtet werden.
BASE
In: Constellations: an international journal of critical and democratic theory, Band 12, Heft 3, S. 379-391
ISSN: 1467-8675
In: Constellations, Band 12, Heft 3, S. 379-391
In: Juristische Abhandlungen 45
In: Befreiung aus der Mündigkeit: Paradoxien des gegenwärtigen Kapitalismus, S. 117-139
Nach einer fundierten Bestimmung des Verantwortungsbegriffs steht im Mittelpunkt der Untersuchung die These, dass "die öffentliche Rhetorik der Eigenverantwortung in einen gesellschaftlichen Diskurs eingebettet ist, der für die Beteiligten und Betroffenen sowohl die Chance der (Selbst-)Ermächtigung als auch den Druck der Disziplinierung erzeugt". Wie sich dieses Spannungsverhältnis gestaltet, indem die eine Seite die andere überwiegt oder sogar ganz verdrängt, hängt von den jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen ab. Zur Bestimmung des sozialen Rahmens charakterisiert der Autor einige Voraussetzungen, die mit dem Begriff der Verantwortung verbunden werden, aber in der öffentlichen Rhetorik unausgesprochen bleiben, wenn von Eigenverantwortung die Rede ist (Frage der Gerechtigkeit, Zurechnungsregeln). Im Anschluss wird an den Beispielen der Arbeitsmarktorganisation, der Transformation des Sozialstaates sowie der Kriminalpolitik dargestellt, "ob und inwiefern die Individualisierung der Verantwortung ermächtigende oder disziplinierende Effekte für den Einzelnen hat". Abschließend beleuchtet der Verfasser "einige negative Folgen der disziplinierenden Effekte des Verantwortungsimperativs", die sich in Form verschiedenartiger Weisen der Flucht vor der Verantwortung präsentieren. (ICG)
In: Befreiung aus der Mündigkeit : Paradoxien des gegenwärtigen Kapitalismus., S. 117-139
Nach einer fundierten Bestimmung des Verantwortungsbegriffs steht im Mittelpunkt der Untersuchung die These, dass "die öffentliche Rhetorik der Eigenverantwortung in einen gesellschaftlichen Diskurs eingebettet ist, der für die Beteiligten und Betroffenen sowohl die Chance der (Selbst-)Ermächtigung als auch den Druck der Disziplinierung erzeugt". Wie sich dieses Spannungsverhältnis gestaltet, indem die eine Seite die andere überwiegt oder sogar ganz verdrängt, hängt von den jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen ab. Zur Bestimmung des sozialen Rahmens charakterisiert der Autor einige Voraussetzungen, die mit dem Begriff der Verantwortung verbunden werden, aber in der öffentlichen Rhetorik unausgesprochen bleiben, wenn von Eigenverantwortung die Rede ist (Frage der Gerechtigkeit, Zurechnungsregeln). Im Anschluss wird an den Beispielen der Arbeitsmarktorganisation, der Transformation des Sozialstaates sowie der Kriminalpolitik dargestellt, "ob und inwiefern die Individualisierung der Verantwortung ermächtigende oder disziplinierende Effekte für den Einzelnen hat". Abschließend beleuchtet der Verfasser "einige negative Folgen der disziplinierenden Effekte des Verantwortungsimperativs", die sich in Form verschiedenartiger Weisen der Flucht vor der Verantwortung präsentieren. (ICG).
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 41, Heft 2, S. 327-334
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 41, Heft 2, S. 327-334
ISSN: 0032-3470
"Der Parlamentsforscher Werner Patzelt hat in der ersten Hälfte der 1990er Jahre sowohl regional begrenzte als auch überregional angelegte Repräsentativbefragungen durchgeführt, in denen deutsche Länder-, Bundes- und Europa-ParlamentarierInnen nach ihren Einstellungen zum Parlamentsbetrieb befragt wurden. Mit entsprechenden Fragerastern ermittelte er auch die komplementären Einstellungsmuster eines deutschen Bevölkerungsquerschnitts (1995). Die wichtigsten Befragungsergebnisse, verbunden mit Patzelts Bewertungen, können in drei zentralen Aufsätzen überprüft werden. Zur Auseinandersetzung mit der Interpretation des vorgelegten Datenmaterials müssen in einem ersten Abschnitt die von Patzelt zusammengefassten Merkmale eines 'neu-dualistischen' parlamentarischen Systems skizziert werden. Dabei zeigt sich, dass der Autor seinem Anspruch, die bundesrepublikanischen Verhältnisse 'realitätsbezogen' darzustellen und zu bewerten, nicht gerecht wird. Dies gilt im Besonderen für Patzelts funktionslogisch-rationalistische, idealtypische Version des 'neuen Dualismus', die vom Autor als Realtyp missverstanden wird (1.), Indem der Autor mit einem Realtyp arbeitet, der keiner ist, so lässt sich dann im zweiten und dritten Abschnitt argumentieren, sind seine Urteile der Erfahrungswelt der Volksvertreter genauso wenig angemessen (2.) wie der des Volkes (3.)." (Autorenreferat)
In: Kursbuch, Heft 136, S. 159
ISSN: 0023-5652