Die NS-Judenverfolgung und die Kommunen: zur wechselseitigen Dynamisierung von zentraler und lokaler Politik 1933-1941
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 48, Heft 1, S. 75-126
Die vorliegende Untersuchung behandelt die Judenverfolgung sowohl auf nationaler als auch auf kommunaler Ebene. Der Verfasser zeigt, dass die zwischen 1933 und 1938 erlassenen Reichsgesetze vor allem der Erleichterung der Judenverfolgung dienten, deren konkrete Gestaltung dann im Ermessen der örtlichen Behörden lag. Eine Reihe 1933 ins Amt gelangter nationalsozialistischer Bürgermeister gingen in ihren Maßnahmen über die Richtlinien der Regierung hinaus. Der 1933 gegründete Gemeindetag koordinierte Aktionen gegen jüdische Mitbürger und Geschäfte. Die NS-Führung verurteilte solche Aktionen wiederholt in der Öffentlichkeit, unterstützte sie jedoch heimlich. Lokale Initiativen traten an die Stelle von Regierungshandeln. Erst nach den November-Pogromen 1938 kam die NS-Führung zu der Auffassung, dass ihr Vertreibungsprogramm fehlgeschlagen war. Jetzt sollte der jüdische Bevölkerungsteil von der deutschen Bevölkerung getrennt werden. Auf diesem Gebiet hatten die Kommunen eine Pionierrolle gespielt, die sie nunmehr verloren. Sie übernahmen jedoch die Verantwortung für den Aufbau jüdischer Ghettos. (ICEÜbers)