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Vermögensumverteilung bei schleichender Inflation: eine mikroökonnomische Analyse der Umverteilung zwischen Wachstumstypen von Haushalten unter Berücksichtigung der Vermögensdispositionen bei schleichender Inflation
In: Münchener Universitäts-Schriften 2
Die deutschen Überseebanken
In: Abhandlungen des staatswissenschaftlichen Seminars zu Jena 3,4
Armut und Teilhabe
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 65, Heft 1, S. 63-72
ISSN: 2196-1654
Alleinerziehende kommen zu kurz: zunehmende Betroffenheit von Armut - Vorschläge zur Milderung des Problems
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 64, Heft 5, S. 193-200
ISSN: 0490-1630
"Armut ist in Deutschland in besonderem Maße ein Problem der Alleinerziehenden. Seitdem Armutsuntersuchungen für Deutschland angestellt wurden, hat sich die Betroffenheit von Alleinerziehenden-Haushalten, die zu fast 90 % von Frauen geführt werden, immer als weit überdurchschnittlich erwiesen. Dies gilt sowohl dann, wenn man die Armut anhand einer Einkommensarmutsgrenze misst als auch, wenn man sich auf die Quote der Bezieher bzw. Bezieherinnen von Mindestsicherungsleistungen bezieht. Für die Abhängigkeit eines Teils der Alleinerziehenden von Mindestsicherungsleistungen gibt es vielfältige Ursachen. Im folgenden Beitrag werden zwei Probleme in den Blick genommen, die bisher kaum beachtet wurden: Erstens der Einfluss eines Ausfalls von privaten Unterhaltszahlungen auf die Einkommenslage Alleinerziehender und zweitens die negativen Anreizeffekte, die die bei bestimmten Konstellationen mögliche Wahl zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld beeinflussen, so dass ein Herauskommen aus dem Mindestsicherungsbereich durch Arbeitsaufnahme erschwert wird. Diesen beiden Problemen und den hierauf bezogenen Reformvorschlägen widmet sich der folgende Beitrag." (Textauszug, IAB-Doku)
Bekämpfung von Altersarmut: das 30-30-Modell im Vergleich zu anderen aktuellen Vorschlägen
In: Altern im sozialen Wandel: die Rückkehr der Altersarmut?, S. 425-443
Der Verfasser stellt ein 30-30-Modell vor, bei dem langjährig Pflichtversicherten mit mindestens 30 Jahren Pflichtbeitragszahlung oder anderen rentenrechtlichen Zeiten die Rente aufgestockt wird, falls diese unter der Höhe einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Basis von 30 Entgeltpunkten liegt. Dadurch könnte die Altersarmut künftig deutlich reduziert werden. Doch in Zeiten knapper Kassen könnte diese wie andere weitreichende Reformoptionen nicht nur an den politischen Koalitionen, sondern auch an gegebenen finanziellen Restriktionen scheitern, obwohl sie für eine Bekämpfung der Altersarmut unumgänglich erscheinen. (ICE2)
Existenzsicherung und Teilhabe für alle Kinder
In: Gerechtigkeit im Sozialstaat: Analysen und Vorschläge, S. 229-242
"Der Autor stellt zwei Reformvarianten für eine Kindergrundsicherung vor, also eine tatsächliche Transferzahlung für jedes Kind, die an die Eltern fließt. Anders als Steuerfreibeträge und damit im Sinne von mehr Gleichheit würden die Transferzahlungen Gutverdienende nicht mehr begünstigen als niedrige Einkommensbezieher. Sie wären aber ihrerseits als Einkommen zu besteuern und fielen damit unter die normale Progression. Hausers Modellrechnungen zeigen erhebliche Verringerungen der Kinderarmut durch eine solche Maßnahme wie auch Umverteilungswirkungen zugunsten von Familien mit Kindern und niedrigen Einkommen und zu Lasten von Haushalten ohne Kinder und von Gutverdienenden. Es geht indes nicht nur um aktuell mehr horizontale und vertikale Gerechtigkeit, sondern den in diesem Band mehrfach betonten Anspruch: Gerechtigkeit für die Generationen, die ihre Zukunft noch vor sich haben." (Textauszug)
Grundsicherung zwischen Armutsvermeidung und Arbeitsanreiz: Realitäten und alternative Konzepte
"Eines der Ziele jedes Wohlfahrtsstaats besteht darin, Armut zu vermeiden. Die meisten Regelungen des Systems der sozialen Sicherung dienen dazu, auch wenn sie teilweise weiterreichende Ziele verfolgen. Was unter Armut und Armutsvermeidung verstanden werden soll, bedarf aber der Erläuterung; denn es gibt eine fast uferlose Diskussion über den Armutsbegriff, etwa im Sinne eines Lebenslagenbegriffs der Armut (Glatzer/Hübinger 1990), oder im Sinne des noch umfassenderen Capability-Ansatzes von Amartya Sen (Sen 2002; Volkert et al. 2004). Wir beschränken uns hier auf Armut im engeren Sinne von Einkommensarmut; denn unbestreitbar ist ein ausreichendes Einkommen eine notwendige, wenn auch nicht immer hinreichende Bedingung für die Vermeidung von Armut. Die verschiedenen Grundsicherungssysteme - und alle monetären Sozialleistungen - können bei ausreichender Höhe lediglich Einkommensarmut vermeiden." (Textauszug, IAB-Doku)
Die Alterssicherung der Babyboom-Generation
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 61, Heft 2, S. 205-219
ISSN: 2196-1654
"Als Babyboom-Generation werden dabei die Geburtsjahrgänge 1955 bis 1965 betrachtet, die in den Jahren 2020 bis 2032 das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreichen werden. Aufgrund verschiedener Reformen wird künftig das Ziel einer Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter nur noch erreicht werden, wenn Zusatzeinkommen aus der zweiten oder dritten Säule der Alterssicherung erzielt werden. Es droht die Gefahr, dass ein wachsender Anteil der Babyboom-Generation im Alter die Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss." (Autorenreferat)
Die Alterssicherung der Babyboom-Generation: Die Babyboomer (1955-1965 geb.) erwartet eine ungewisse Alterssicherung. Ihnen und der Sozialpolitik bleibt nicht mehr viel Zeit für Vorsorge
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 61, Heft 2, S. 205-220
ISSN: 1619-6910, 0016-5875
Das Maß der Armut: Armutsgrenzen im sozialstaatlichen Kontext: der sozialstatistische Diskurs
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 122-146
Der Verfasser behandelt Armutsgrenzen und Methoden zu ihrer Bestimmung. Bei der Bestimmung dieser Grenzen und der Messung von Armut spielen Wertüberzeugungen eine Rolle. Eine grundlegende Unterscheidung differenziert zwischen absoluter und relativer Armut. Basis für die Bestimmung von Armutsgrenzen und die Armutsmessung sind Armutsbegriffe. Der Verfasser unterscheidet einen Armutsbegriff in Anlehnung an Sen, einen auf dem Lebenslagenkonzept aufbauenden Armutsbegriff und einen Armutsbegriff, der an Einkommen und Vermögen anknüpft. Als Methoden zur Festlegung von Mindeststandards und Einkommensarmutsgrenzen kommen Expertenstandard, Befragungsstandard und politischer Standard in Frage. Armutsmaße können statisch oder dynamisch angelegt sein und auch nach Gruppen differenzieren. Der Verfasser gibt einen Überblick über die Entwicklung von Sozialhilfebedürftigkeit und Einkommensarmut in Deutschland zwischen 1973 und 2005 und macht die Entwicklung der von der EU festgelegten Armutsrisikoquoten sichtbar. (ICE)