In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 24, Heft 1, S. 27-33
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 23, Heft 7, S. 218-225
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 23, Heft 10, S. 367
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 23, Heft 10, S. 369-370
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 22, Heft 3, S. 117
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 22, Heft 4, S. 156
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 22, Heft 1, S. 38
"Flüchtlinge in Deutschland unterliegen tatsächlichen und gesetzlichen Restriktionen, die eine Verletzung dieser Normen und damit der Menschenrechte beinhalten." Einige Beispiele, vor allem aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, werden erläutert: Die "Drittstaaten-Regelung" (Ausschluß der Asylberechtigung von Familienangehörigen bei Einreise über einen sicheren Drittstaat), das "Flughafen-Verfahren" (Zurückweisung ohne asylrechtskundige Beratung), die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (nationale einengende Auslegung des internationalen Rechts), die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (Unterlaufen der bindenden Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte). Das Aufdecken von "Schutzlücken", etwa des Individual-Rechtsschutzes, wird durch die Schilderung des alltäglichen Umgangs mit Asylbewerbern ergänzt. Weder das bundesdeutsche Asylrecht noch die Verfahrenspraxis, aber auch nicht die Gewährleistung der Menschenrechte in Deutschland werden dem Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen gerecht. Daraus werden konkrete Forderungen an die Politik abgeleitet. (prf)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 17, Heft 3, S. 110-120
Long description: Die UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis In welchen Bereichen findet die Kinderrechtskonvention Anwendung, welche Rechte ergeben sich daraus und welche Möglichkeiten der Hilfe gibt es, damit die Kinder zu ihren Rechten kommen? Diese Arbeitshilfe zeigt Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die mit ausländischen Kindern und Kindern aus binationalen Familien arbeiten, konkrete Wege einer Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf.
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