Wiedergutmachung in Deutschland: eine historische Bilanz 1945-2000
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 49, Heft 2, S. 167-214
Der Sammelbegriff Wiedergutmachung umfaßt folgende Teilaspekte: (1) Rückerstattung von Vermögenswerten, die den Verfolgten geraubt oder entzogen worden sind; (2) Entschädigung für die Eingriffe in Lebenschancen, für den Verlust an Freiheit, Gesundheit, beruflichem Einkommen u.a.m.; (3) Sonderregelungen, vor allem im öffentlichen Dienst und in der Sozialversicherung; (4) die juristische Rehabilitierung für Unrechtsurteile und (5) zwischenstaatliche Abkommen, im Rahmen der Entschädigung von Zwangsarbeit, Verschleppung etc. Der vorliegende Überblick zur Thematik konzentriert sich auf drei Hauptstücke: Rückerstattung, Entschädigung, zwischenstaatliche Abkommen. Zunächst wird die Entwicklung der Rechtsmaterie in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung rekonstruiert. Abschließend wird die Situation in der DDR vergleichend dargestellt sowie die Entwicklung seit der Epochenzäsur von 1989/1990. (ICA)