Organisation und Arbeitsweise des Bundestages
In: Der Deutsche Bundestag, S. 139-185
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In: Der Deutsche Bundestag, S. 139-185
In: Politikwissenschaft und Politische Bildung, S. 69-84
In: Das deutsche Parlament, S. 133-190
Dem Deutschen Bundestag kommt eine zentrale Stellung im Verfassungssystem der alten Bundesrepublik wie auch seit dem 3. Oktober 1990 im vereinigten Deutschland zu. Dies gilt trotz vielfältiger gesellschaftlicher, technologischer und politischer Wandlungsprozesse bis hin zur europäischen Integration, mit denen die Anforderungen an die Gestaltungsfähigkeit von Parlament und Regierung gestiegen sind. Zudem haben sich die Forderungen nach mehr Transparenz der staatlich-politischen Willensbildung und deren kommunikative Rückbindung an die Basis der Parteien und Wähler erhöht. Seit dem Umzug von Bonn in die neue Bundeshauptstadt Berlin im Jahre 1999 arbeiten die Bundestagsabgeordneten in einem neuen Umfeld. Im vorliegenden Beitrag wird der Deutsche Bundestag anhand folgender Aspekte ausführlich vorgestellt: (1) Die Abgeordneten, (2) Struktur und Willensbildung der Fraktionen, (3) Organisation und Willensbildung des Bundestages, (4) Funktionen des Bundestages, (5) Parlaments- und Verfassungsreform. (ICI2)
In: Die politischen Systeme Osteuropas, S. 9-78
In: Die politischen Systeme Westeuropas, S. 515-566
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bei einem vergleichsweise hohen Partizipationsinteresse und Systemvertrauen zu einer stabilen parlamentarischen Demokratie entwickelt, wobei eine Zunahme des in den neuen Bundesländern allerdings noch deutlich schwächer ausgeprägten Vertrauens in das bundesdeutsche System und seine Institutionen bis auf weiteres von wirtschaftlichen Verbesserungen und sozialstaatlichen wie ökologischen Leistungen abhängen wird. Spezifische Merkmale und Tendenzen des politischen Systems wie die "Politikverflechtung" und der Verlust von Kompetenzen der Länderparlamente im unitarischen Bundesstaat, die beträchtliche Justizialisierung der Politik vor allem aufgrund der weitreichenden Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts und die spezifische Rolle des gouvernemental zusammengesetzten Bundesrates im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß waren zwar nie unumstritten, sind aber kein zentrales Thema weitreichender Reformbestrebungen. Als parlamentarisches Regierungssystem mit einer bipolaren Parteienkonfiguration eher konkurrenzdemokratisch angelegt, spielen unter den genannten Bedingungen Aushandlungsprozesse eine bedeutende Rolle. Eine Besonderheit des bundesdeutschen Systems ist der Wechsel zwischen stärker konkurrenz- und konkordanzdemokratischen Phasen - je nach parteipolitischer Zusammensetzung des Bundesrates. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen erschweren rasche Kurswechsel der Politik, haben jedoch unter Wahrung politischer Stabilität und Legitimität längerfristige Politikwenden keineswegs verhindert. Ob Bemühungen um eine Stärkung eigenständiger Landeskompetenzen und eine "Entflechtung" der Politik erfolgreich sein werden, bleibt angesichts verständlicher Interessen an einer Angleichung der Lebensverhältnisse auch nach der deutschen Vereinigung, dem durch finanzielles Engagement bedingten Einfluss des Bundes in den neuen Bundesländern und den zunehmenden Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union fraglich. Im Unterschied zu beachtlichen Reformen auf Landes- und Kommunalebene, insbesondere durch den Ausbau von Mitwirkungs- und Entscheidungsrechten der Bürger, kam auf Bundesebene keine Mehrheit für weitergehende Verfassungsreformen wie die Einführung direktdemokratischer Sachentscheidungsverfahren zustande. Ob entsprechende Initiativen damit auf längere Zeit aussichtslos bleiben werden, ist schwer abzuschätzen. (ICF2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 59, Heft 28, S. 34-40
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Die politischen Systeme Westeuropas, S. 9-64
In Westeuropa hat sich, so der Verfasser, das parlamentarisch-demokratische Regierungssystem in fast allen Staaten durchgesetzt. Nach Verfassungsreformen in Portugal und jüngst in Finnland lässt sich in der Verfassungspraxis nur mehr das französische System als semi-präsidentiell oder parlamentarisch-präsidentiell bezeichnen, mit der Einschränkung zudem, dass es in Zeiten der Cohabitation als parlamentarisches System funktioniert. Einen weiteren Sonderfall bildet nach wie vor die halbdirekte Demokratie der Schweiz mit ihrer durch das Parlament unabsetzbaren Kollegialregierung. Allerdings zeigt die vergleichende Analyse, dass die lange Zeit als Modell angesehene majoritäre Konkurrenzdemokratie vom Typus des britischen Westminstersystems eher die Ausnahme darstellt. In allen anderen Staaten bestehen verfassungsrechtliche und -politische Rahmenbedingungen, die einem konkordanzdemokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß mehr oder weniger förderlich sind. So gibt es in allen Systemen mit Ausnahme des britischen geschriebene Verfassungen, die durchweg nur unter erschwerten Bedingungen und üblicherweise mit Zustimmung oppositioneller Parteien geändert werden können, in den meisten Ländern erst nach Einschaltung der Bevölkerung in einem Referendum oder/und nach dazwischen geschalteten Neuwahlen des Parlaments. Eine zusätzliche Hürde bildet in vielen Ländern die Verfassungsgerichtsbarkeit - vor allem dann, wenn ein spezielles Verfassungsgericht über die abstrakte Normenkontrolle verfügt und präventiv im Gesetzgebungsverfahren und/oder nachträglich zur Überprüfung geltender Gesetze - auch durch parlamentarische Minderheiten - eingeschaltet werden kann, wie dies in nahezu der Hälfte der Länder der Fall ist. In neun Staaten ist das Repräsentativsystem auf nationaler Ebene durch direktdemokratische Entscheidungsverfahren bei Verfassungsänderungen oder/und einfachen Gesetzen ergänzt. (ICF2)
In: Gesetzgebung in Westeuropa: EU-Staaten und Europäische Union, S. 383-429
Der Beitrag enthält eine systematische und detaillierte Analyse des Gesetzgebungsprozesses und der Gesetzesfunktionen in Deutschland. Er ist Teil eines umfassenden Handbuches, das die nationalen Gesetzgebungssysteme von insgesamt 15 westeuropäischen Staaten darstellt. Alle Länderbeiträge sind ähnlich aufgebaut und informieren über formelle wie auch informelle Strukturen und Prozesse. Neben der politikwissenschaftlichen Perspektive kommen auch staatsrechtliche Aspekte zur Geltung. Auch liegen der Analyse zahlreiche empirische Daten zugrunde. Der Beitrag behandelt folgende Themen: Zunächst werden der verfassungsrechtliche und politische Rahmen der Gesetzgebung abgesteckt (1). Anschließend wird die Funktion der Gesetze in den Zusammenhang der Staatstätigkeit und der Rechtskultur gestellt (2). Den zentralen Teil bildet das Kapitel zum Gesetzgebungsprozess (3). Es beginnt mit Ausführungen zu Gesetzesinitiativen (3.1). Der weitere Verlauf von der Gesetzesinitiative bis zur Verabschiedung und Veröffentlichung wird in den folgenden Kapiteln beschrieben: Ausarbeitung und Beschluss von Regierungsvorlagen (3.2), Erster Durchgang im Bundesrat (3.3), parlamentarische Beratung eingebrachter Gesetzentwürfe und Beschlussfassung (3.4), Zweiter Durchgang im Bundesrat und Vermittlungsverfahren (3.5), Ausfertigung der Gesetze und Rolle des Bundespräsidenten (3.6). Weitere Kapitel informieren über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (3.7), verfassungsändernde Gesetzgebung und Übertragung von Hoheitsrechten (3.8), Vertragsgesetzgebung (3.9), Haushaltsgesetzgebung und Haushaltskontrolle (3.10), Verfahren bei Rechtverordnungen (3.11), Gesetzesfolgenabschätzung und wissenschaftliche Politikberatung (3.12) und Einfluss der Interessenverbände auf die Gesetzgebung (3.13). Das letzte Kapitel vor dem Ausblick ist der Umsetzung von EU-Richtlinien und Beratung von Vorlagen der Europäischen Union (4) gewidmet. Schließlich greift der Ausblick (5) nochmals die wichtigsten Entwicklungen und Besonderheiten der Gesetzgebung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland auf. (ICB2)
In: Gesetzgebung in Westeuropa: EU-Staaten und Europäische Union, S. 9-64
In einer zusammenfassend-vergleichenden Analyse nimmt der Herausgeber die Bedingungen der Gesetzgebung in 15 westeuropäischen Staaten in den Blick. Aus politikwissenschaftlicher und staatsrechtlicher Perspektive werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Gesetzgebung, die Funktionen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die Kompetenzverteilung bei der Gesetzgebung und die verschiedenen Stufen im Gesetzgebungsprozess von der Gesetzesinitiative über die Ausarbeitung und Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung behandelt. Dabei wird jeweils auf die Rolle der verschiedenen Staatsorgane und politischen Akteure, wie z. B. Regierung, Abgeordnete, Ausschüsse, Fraktionen, Plenum, Zweite Kammer und Staatsoberhaupt eingegangen. Weitere Themen sind die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit, verfassungsändernde Gesetze, Referendum und Volksgesetzgebung, Haushaltsgesetzgebung und Haushaltskontrolle, Übertragung von Hoheitsrechten und Vertragsgesetzgebung, Gesetzesfolgenabschätzung und wissenschaftliche Politikberatung sowie der Einfluss von Interessenverbänden. Ein Kapitel am Ende des Beitrags ist dem Funktionswandel der Europäischen Union und der Beratung von EU-Vorlagen gewidmet. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf Entwicklungstendenzen und Reformbestrebungen. (ICB2)
In: Der Deutsche Bundestag: eine Einführung, S. 9-48
"In den fast sechs Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik hat sich mit dem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und der politischen Kultur sowie der europäischen Integration auch der deutsche Parlamentarismus deutlich verändert. Unter Berücksichtigung dieser Wandlungsprozesse gibt der Beitrag einen Überblick über Stellung und Funktionen des Bundestages sowie des Bundesrates im politischen System, geht auf Strukturen und Prozesse parlamentarischer und fraktionsinterner Willensbildung ein und erörtert bisherige Ansätze und weitere Perspektiven einer Parlaments- und Verfassungsreform. Dabei wird auf Unterschiede wie Gemeinsamkeiten mit anderen parlamentarischen Demokratien Westeuropas verwiesen." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 35, Heft 2, S. 364-365
ISSN: 0340-1758
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 5/6, S. 5-14
ISSN: 2194-3621
"Mit dem Ende der kommunistischen Regime ab 1989 hat sich die politische Landschaft in Osteuropa grundlegend verändert. Der Prozess der Demokratisierung verlief im Zeichen zweier Besonderheiten: Die politische und die wirtschaftliche Transformation standen gleichzeitig an; zudem bildeten sich eine Reihe neuer Staaten. Der Beitrag stellt die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer vergleichend vor und diskutiert die Frage, inwieweit angesichts der besonderen Herausforderungen eine Institutionalisierung und Konsolidierung der Demokratie gelungen ist." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 54, Heft 5/6, S. 5-14
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 5-6/2004
ISSN: 0479-611X
In: Bürger & Staat, Band 54, Heft 2-3, S. 110-119
ISSN: 0007-3121