Die Zukunft des Internationalen Währungsfonds
In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 3, Heft 1, S. 12-23
ISSN: 1435-439X
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In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 3, Heft 1, S. 12-23
ISSN: 1435-439X
In: Osteuropa, Band 49, Heft 5, S. 546
ISSN: 0030-6428
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 35, Heft 3, S. 273-294
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
In: Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 1
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahre 1990 hat den über 45 Jahre währenden Streit um den rechtlichen Status der Oder-Neiße-Gebiete beendet. Doch darin erschöpft sich die Bedeutung dieses Vertrages nicht: Der Vertrag ist die Friedensregelung, von der in zahllosen Verträgen und Rechtsakten der Nachkriegszeit immer wieder die Rede war.
In: Die politische Meinung, Band 39, Heft 294, S. 35-41
ISSN: 0032-3446
World Affairs Online
In: Kölner Schriften zu Recht und Staat 63
Vorwort und Danksagung – Abkürzungsverzeichnis – A. Einleitung und Gang der Untersuchung – B. Die EU- Geschäftsgeheimnis- Richtlinie – C. Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK – D. Umsetzung der Geschäftsgeheimnis- Richtlinie in der EU – E. Fortentwicklung prozessualer Schutzmaßnahmen – F. Fazit – G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen – Literaturverzeichnis
In: Kölner Schriften zu Recht und Staat 61
Die Lern- und Studierfreiheit – Ein Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit oder der Berufsfreiheit? – Die Anwesenheitspflicht als ein rechtfertigungsbedürftiger und rechtfertigungsfähiger Eingriff – Das Verbot von Anwesenheitspflichten als rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte der Universitäten und Fachbereiche
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 69, Heft 4, S. 919-929
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 2, S. 278-279
ISSN: 0003-892X
Der Band behandelt exemplarisch Fälle der nicht nur in Deutschland an Universitäten verbreiteten Neigung, für umstritten gehaltene Positionen zu be- oder verhindern. Bernie Sanders bezog Stellung zu einem Vorfall in den USA: "To me, it's a sign of intellectual weakness," ... "what does that tell the world?" Noam Chomsky, der weltweit bekannteste linke Intellektuelle, formuliert: "Der Kampf für die Freiheit der Rede ist von entscheidender Bedeutung, bildet diese doch das Herzstück eines ganzen Systems von Freiheiten und Rechten." ... "Zur Redefreiheit kann man nur zwei Haltungen einnehmen, und jeder trifft seine Wahl." "Staat und Universitäten müssen sich schützend vor angegriffene Wissenschaftler stellen, egal, wo sie politisch oder wissenschaftlich stehen" (Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes). Die Einschränkung der Meinungsfreiheit widerspricht den Grundwerten Europas, wie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigen.
In: Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 65
Die Frage der Grundrechtswirkung im Privatrecht ist spätestens seit der Stadionverbot-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder in den Fokus der rechtswissenschaftlichen Diskussion gerückt. Die Arbeit stellt dem Urteilsspruch aus Karlsruhe einen praktikablen Ratgeber zu den Voraussetzungen von Stadionverboten gegenüber, der zugleich einen wichtigen grundsätzlichen Beitrag zur Lösung der Grundrechtswirkung im Privatrecht über die Schutzpflichtenlehre aufzeigt.
In: Beck-online
In: Bücher
In: Landesrecht Freistaat Bayern
In: Schriften zum Sportrecht Band 47
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Athleten unterwerfen sich unfreiwillig dem Berufungsverfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) und stehen vor dem CAS mächtigen internationalen Sportverbänden gegenüber. Hieraus ergibt sich die Frage: Ist der CAS zur Einhaltung der fair trial-Anforderungen gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet und hält er diese tatsächlich ein? Der Autor gibt eine kritisch-konstruktive Antwort, die die besondere Schutzbedürftigkeit der Athleten und die erforderliche internationale Einheitlichkeit sportrechtlicher Entscheidungen in den Fokus rückt. Unter der besonderen Perspektive des Art. 6 EMRK analysiert er Aufbau, Zusammensetzung und Organisation des CAS sowie der CAS-Schiedsgerichte und untersucht die Einhaltung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, des Öffentlichkeitsgrundsatzes sowie weiterer Verfahrensgarantien. Auf Grundlage dieser Analyse schließt er mit einem konstruktiven Eigenvorschlag für eine neue CAS-Verfahrensordnung.