Kultur - Koreanische Gegenwartsliteratur
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 52, Heft 10, S. 67-69
ISSN: 0177-6738
31 Ergebnisse
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In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 52, Heft 10, S. 67-69
ISSN: 0177-6738
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 50, Heft 7-8, S. 106-108
ISSN: 0177-6738
In: Criticón: konservative Zeitschrift, Heft 176, S. 54
ISSN: 0011-1597
In: Kursbuch, Heft 142, S. 111-118
ISSN: 0023-5652
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 46, Heft 6, S. 559-560
ISSN: 0177-6738
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 41, Heft 2, S. 190-191
ISSN: 0177-6738
In: Frankfurter Hefte: Zeitschrift für Kultur und Politik, Band 34, Heft 8, S. 31-38
ISSN: 0015-9999
Lütkehaus thematisiert die Radikalen-Geschichtsschreibung am Thema des Radikalen-Erlasses. Anhand heutiger Aussagen wird deutlich, daß "radikal" einseitig auf das linke Spektrum in unserer Gesellschaft angewandt wird. Eine analogisierende Geschichtsbetrachtung, wie sie zum Beispiel B. Engelmann vorexerziert, kann hier eine fatale Wiederkehr des Gleichen in der deutschen Geschichte festmachen: Anlässe und Alibis gleichen sich seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Gegenaufklärung in Preußen, Karlsbader Beschlüsse, Sozialistengesetz, Beschlüsse des preußischen Staatsministeriums gegen die Zugehörigkeit von Beamten zu verfassungsfeindlichen Parteien, Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und der heutige Radikalen-Erlaß bilden Stationen in der Geschichte, wobei die Analogisierung sich besonders aufdrängt, wenn in dem Beschluß vom 22. Mai 1975 NS-Rechtslehrer zu Fragen der Trennung von öffentlicher und privater Sphäre in bezug auf Beamte zitiert werden. Eine vergleichende Geschichte der Radikalen-Erlasse in der deutschen Geschichte darf jedoch nicht bei der Analogisierung stehen bleiben, da sie damit die jeweilige historische Konstellation ignoriert. Gerade die differenzierte Betrachtung hilft die heutige Legalität daran zu erinnern, daß sie die Radikalität von gestern ist, d.h. den Verfassungsauftrag des demokratischen und sozialen Rechtstaates überall dort einzuklagen, wo Demokratisierung und Sozialisierung verweigert werden. Sie erinnert auf diese Weise ebenso an gescheiterte progressive Befreiungsversuche wie an restaurative Unterdrückung mit Tradition. (BG)
In: Frankfurter Hefte: Zeitschrift für Kultur und Politik, Band 33, Heft 9, S. 7-8
ISSN: 0015-9999
Musil beschreibt in seiner Glosse "Nachlaß zu Lebzeiten" das Verhältnis von Tourismus und Ansichtspostkartenkult. Seitdem hat sich nicht viel geändert. Man glaubt zu verreisen, trifft aber überall das Gleiche: von den renommierten Stätten ist unter dem Zugriff der Reiseindustrie nichts mehr geblieben als die Anpreisung im Reiseführer. Dafür bevölkern Scharen des "homo consumens et photographicus", dressiert auf die Haltung des Reproduzenten, die dereinst bildungsträchtigen Stätten, um auf die Platte zu bannen, was realiter nicht vorhanden. (RR)
In: Frankfurter Hefte: Zeitschrift für Kultur und Politik, Band 33, Heft 3, S. 16-26
ISSN: 0015-9999
Ausgehend von der heutigen Radikalenfrage behandelt Lütkehaus die Zeit der Gegenaufklärung in Preußen. Grundlage war das Religionsedikt vom Juli 1788 sowie das ein halbes Jahr darauf erlassene Zensuredikt. Die beiden Edikte werden ausführlich erläutert. Er beschreibt das Lustspiel "Religionsedikt", welches von Dr. Bahrdt unter dem Pseudonym Friedrich Nicolai der Jüngere 1789 veröffentlicht wurde und die Entstehungsgeschichte des Religionsedikts in satirischer Weise darstellt. Lütkehaus beschreibt die Art und Weise der damals herrschenden Gesinnungsschnüffelei. (KS)
In: Fischer 90584 : Fischer Klassik
Friedrich Nietzsche ist einer der meistgelesenen und einflussreichsten Philosophen. Ludger Lütkehaus stellt uns den grossen Denker und seinen philosophischen Kosmos in diesem Lesebuch vor: Gedanken zur Tragödie, Historie, Wahrheit, dem Willen zur Macht wie auch die Weltanschauung des Nihilismus. Mit den kurzen, zentralen Textpassagen werden uns Nietzsches Werk und seine Wirkung zugänglich
In diesem umfangreichen Buch unterstreicht der Musikwissenschaftler K. Miehling seine These, dass Gewaltmusik (Pop, Rock, Rap, Jazz, Hiphop, Heavy Metal ...) für die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft mitverantwortlich ist. Er unterstützt diese Ansicht mit ausführlichen und vielen Zitaten aus Liedtexten, von Musikern und Musikschaffenden sowie von den Musikkonsumenten. Zu Themen wie Gewalt, Sex, Anarchie, Hedonismus, Betrug, Drogen oder Satanismus führt er ausführliche Belege an. Weitere Kapitel behandeln "Die Gewaltmusik in unserer Gesellschaft" oder "Die Instrumentalisierung von Gewaltmusik". Der Band dient auch als ein Ratgeber. So werden Gesetzes- und Verordnungstexte zum Thema Musiklärm zitiert. Im Anhang finden sich ein historischer Überblick zum Thema, ein Glossar, Adressenliste, ein ausführliches Literaturverzeichnis und ein Register, in dem kaum eine bekannte Popgruppe fehlt. Dieser teure Band behandelt ein sicherlich vernachlässigtes Thema, ob allerdings "Gewaltmusik" für gestiegenes kriminelles Verhalten wesentlich verantwortlich sein soll, ist mehr als diskussionswürdig. (3) (LK/SZ: Perlbach)