Eigenverantwortliche Heilkundeausübung durch Notfallsanitäter in Bayern: ein landesweiter Konsens zur Anwendung des § 2a NotSanG; The autonomous practice of medicine by emergency paramedics in Bavaria: a statewide consensus
In: Notfall & Rettungsmedizin: Organ von: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
ISSN: 1436-0578
Zusammenfassung
Hintergrund
Die eigenverantwortliche Heilkundeausübung in Notfällen ist ein wesentlicher Bestandteil des Berufsbilds der Notfallsanitäter (NotSan). Bis dato liegt kein konsentierter spezifischer Tätigkeitskatalog für eigenverantwortliche Handlungen nach § 2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vor, an dem sich die Aus- und Fortbildung sowie der einzelne NotSan orientieren kann.
Methoden
In einem informellen Gruppenprozess wurde eine modulare Kompetenzmatrix entlang der gesetzlichen Anforderungen an die eigenverantwortliche Heilkundeausübung durch NotSan erstellt und mögliche heilkundliche Maßnahmen und Medikamente den Kategorien der Matrix zugeordnet. Dies wurde im Anschluss von den Durchführenden des Rettungsdiensts und den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst Bayern konsentiert.
Ergebnisse
Die Kompetenzmatrix zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung unterscheidet drei Kategorien: die Standardkompetenz wird nach der Berufsausbildung von jedem NotSan erwartet und umfasst 23 Medikamente und 18 Maßnahmen. Durch Berufserfahrung und definierte zusätzliche Bildungsmaßnahmen kann ein erweitertes Kompetenzniveau erreicht werden (bis zu 10 Medikamente und 2 Maßnahmen). Nicht unter den Anwendungsbereich von § 2a NotSanG fallen 20 vorgehaltene Pharmaka und alle sonstigen invasiven Maßnahmen.
Schlussfolgerung
Das vorliegende konsentierte Konzept definiert für Bayern die spezifischen Inhalte der NotSan-Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG sowie den Umfang der Garantenstellung der NotSan und bietet den NotSan eine berufliche Entwicklungsmöglichkeit. Für die Zukunft ist eine Konkretisierung der Anforderungen für das erweiterte Kompetenzniveau vorgesehen.