Steuerbelastung Deutscher Kapitalgesellschaften Von Lediglich 20 % - Fakt Oder Fake News? (Effective Tax Rates of German Corporations of Only 20% - Fact or Fake News?)
In: TRR 266 Accounting for Transparency Working Paper Series No. 6
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In: TRR 266 Accounting for Transparency Working Paper Series No. 6
SSRN
Die (Wieder-)Einführung einer Vermögensteuer ist in den vergangenen Jahren erneut in den Fokus der politischen Diskussion gerückt. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Eindruck von den Belastungswirkungen, die aus der Umsetzung von aktuell vorliegenden Besteuerungskonzepten resultieren würden. Auf der Basis von realen Jahresabschlussdaten wird eine mehrperiodige Veranlagungssimulation durchgeführt, die insbesondere ermöglicht, den zu erwartenden Eigenkapitalverzehr sowie den Anstieg der Steuerbelastung für die betrachtete Unternehmensgruppe zu quantifizieren. Von besonderem Interesse sind hierbei Unternehmen deren laufende Erträge nicht ausreichen, um die Belastungen durch die Vermögensteuer zu tragen und damit einem Substanzverzehr ausgesetzt sind. Es zeigt sich, dass etwa die Hälfte der Unternehmen im Untersuchungszeitraum von sechs Jahren in mindestens einem Jahr einen Substanzverzehr erfährt. Der Vermögensteuer kommt somit keinesfalls der vielfach postulierte Charakter einer eher mäßig belastenden und im Wesentlichen substanzverschonenden Steuer zu. Zusatzbelastungen von knapp 100 bis zu 300% der Ertragsteuerlast sind keine Seltenheit und veranschaulichen das Gefährdungspotenzial dieser Steuer für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
BASE
A simplification of the German tax law is the major intend when proposing a graduated tax rate to replace the current German formula based tax scale. A plain tax rate structure requires catchy tax brackets (e.g. in 5.000 € or 10.000 € steps) and tax rates (e.g. tax rate differences of 5% or 10%). Our empirical analysis shows that such a graduated tax rate causes significant distributional effects and, depending on the particular form, affects different groups of tax payers in different ways. This holds in particular for the two graduated tax rate proposals from the German Liberal Party which additionally provoke substantial revenue losses. A graduated tax rate with little revenue and distributional effects compared to the current formula based tax scale lacks a plain structure and hence conflicts with the objective of tax simplification. © 2011 Verein für Socialpolitik.
BASE
Das Bundesverfassungsgericht prüft zur Zeit die Bewertungsregelungen für Grundstücke und Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, hatte ernsthafte Zweifel an deren Verfassungskonformität angemeldet. Beim derzeitigen Bewertungsverfahren für Grundstücke liegen die Steuerwerte im Durchschnitt deutlich unter den Verkehrswerten. Die Streuung der Relation von Steuerwert zu Verkehrswert ist beträchtlich. Generell besteht bei der steuerlichen Bewertung ein Trade-off zwischen Einzelfallgerechtigkeit einerseits sowie Transparenz, geringer Streitanfälligkeit und möglichst niedrigem Verwaltungsaufwand andererseits. Einfache und leicht praktikable Bewertungsverfahren führen in der Praxis zu Verzerrungen. Zusätzlich besteht eine weitgehende steuerliche Begünstigung bei der Bewertung des Betriebsvermögens im Erbschaftsfall. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und kann auch wirtschaftspolitisch nicht gerechtfertigt werden. Eine Ausweitung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen, wie sie die Bundesregierung beabsichtigt, ist nicht sinnvoll.
BASE
In: DIW-Wochenbericht, Band 73, Heft 44, S. 617-623
World Affairs Online
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 44, Heft 44, S. 1961-1967
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 41, Heft 31, S. 1313-1315
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In diesem Forschungsprojekt werden verschiedene Möglichkeiten einer Neukonzeption der Vermögensbesteuerung diskutiert. Die Vermögensteuer soll auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbar sein und damit als Mindestbesteuerung wirken. Eine Simulation der Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Vermögensteuer natürlicher Personen ergibt je nach Anrechnungsverfahren Mehreinnahmen zwischen 3,7 Mrd. und 7,3 Mrd. Euro. Dabei entstehen teilweise unerwünschte Verteilungswirkungen sowie erhebliche Vollzugskosten, da die regelmäßige Bewertung von (Sach-)Vermögenswerten das Besteuerungsverfahren aufwendig macht. Bindet man die Vermögensbesteuerung als "Sollertragsteuer" in die Einkommensteuer ein, sind die Aufkommenswirkungen etwas höher. Wenn ertragsteuerliche Regelungen faktisch begünstigend wirken (z.B. durch überhöhte Abschreibungen oder Rückstellungen) und damit der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt als der tatsächliche, bewirkt die Vermögensteuer eine gerechtfertigte Mindestbesteuerung. Bei Investitionen und Unternehmen mit niedriger Rendite oder temporären Verlusten bedeutet die Vermögensteuer eine Substanzbesteuerung, die wirtschafts- und steuerpolitisch unerwünscht ist und die Investitionsund Standortbedingungen belastet.
BASE
In: TRR 266 Accounting for Transparency Working Paper Series No. 39
SSRN
Working paper
In: TRR 266 Accounting for Transparency Working Paper Series No. 100
SSRN