Libyen, Ruanda und die deutsche "Sonderrolle": zu Schutzverantwortung der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung
In: Die politische Meinung, Band 57, Heft 1/2, S. 79-84
Der vorliegende Beitrag untersucht das Prinzip der Schutzverantwortung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Deutschlands im Sicherheitsrat. Anhand der Resolution gegen das Regime des libyschen Diktators Gaddafi wird der Frage nachgegangen, ob die Bundesrepublik mit ihrer Enthalt aus der Gemeinschaft westlicher Demokratien ausgeschert ist und welche sicherheits- und außenpolitischen Konsequenzen sich daraus ergeben. Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über das Prinzip, das 2005 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde. Die Schutzverantwortung fordert, das Eingreifen der Vereinten Nationen nicht mehr nur im Konsens mit den Konfliktparteien zu beschließen, sondern auch auf die Fälle auszudehnen, in denen die Machtverhältnisse zwischen den Konfliktparteien asymmetrisch sind und die Regierungen zum Massenverbrechen am eigenen Volk entschlossen sind. Das auslösende Ereignis für die Erweiterung der Schutzverantwortung war der ruandische Genozid 1994, auf den der Autor im zweiten Schritt genauer eingeht. Einen wichtigen Aspekt spielte dabei die Interessen geleitete US-amerikanische und französische Außenpolitik und die Fehleinschätzung der UNO. Abschließend wird auf die deutsche Außenpolitik im Kontext der Schutzverantwortung eingegangen. (ICD)