Europaische Integration und deutscher Foderalismus
In: Europa-Archiv, Volume 43, Issue 1, p. 9
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In: Europa-Archiv, Volume 43, Issue 1, p. 9
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 57, Issue 23, p. 1016
ISSN: 0029-859X
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Volume 4, p. 103-118
ISSN: 1616-6558
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Volume 43, Issue 1, p. 9-16
Schon nach Abschluß der Römischen Verträge von 1957 forderten die Bundesländer ein Mitbestimmungsrecht bei EG-Vorhaben, v.a. in Angelegenheiten, die in die Ländergesetzgebungskompetenz fallen. Dieses Recht wurde in einem Zustimmungsgesetz zu den Römischen Verträgen festgelegt, das aber nur eine Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat beinhaltete. In einem Briefwechsel von 1979 zwischen Bundeskanzler und Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz wurde ein weitergehendes Beteiligungsverfahren der Länder vereinbart. Nach Vorliegen des Textes der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurden im Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zur Akte die Mitwirkungsrechte des Bundesrats (insbesondere sein Recht zur Stellungnahme) gesetzlich verankert. (DGAP-Zkw)
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In: Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht 3