Anforderungen an die qualifizierte Entzugsbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Volume 62, Issue 2, p. 107-111
ISSN: 1664-2856
Zusammenfassung. Zielsetzung: Die Gemeinsame Suchtkommission der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik) legt eine konsentierte Stellungnahme zu den Anforderungen, die an eine Qualifizierte Entzugsbehandlung bei Kindern und Jugendlichen zu stellen sind vor. Therapie und Angebotsstruktur: Ziele der Qualifizierten Entzugsbehandlung sind neben der Bewältigung von Entzugssymptomen das Erreichen von Krankheitseinsicht, die Vermittlung erster Strategien im Umgang mit der Suchterkrankung sowie die Motivierung zur Inanspruchnahme weiterführender Behandlung. Hohe Komorbididtätsraten und polytoxikomane Konsummuster machen neben der suchtmedizinischen Qualifikation die Anwendung multiprofessioneller und multimodaler kinder- und jugendpsychiatrischer und -psychotherapeutischer Interventionen erforderlich. Schlussfolgerungen: Die Durchführung von Entzugsmaßnahmen bei Minderjährigen soll kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Standards erfüllen. Die Behandlung suchtkranker Kinder und Jugendlicher sollte nicht gemeinsam mit Patienten erfolgen, die wegen anderer psychiatrischer Störungsbilder stationär aufgenommen werden.