Präjudizien als selbstreferenzielle Geltungsressource des Bundesverfassungsgerichts
In: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 205-234
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In: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 205-234
In: Demokratie und Transzendenz
In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 243-252
Der Beitrag rekonstruiert, wie das BVerfG an dem heutigen Bild vom Fernsehen beteiligt war. So wird zunächst dargelegt, wie aus dem Grundrecht auf freie Berichterstattung ein implizites Grundrecht auf Fernsehen entwickelt worden ist. Dessen Verwirklichung muss der Staat garantieren. Zwar hat das BVerfG dem Bundesgesetzgeber die Hoheit über die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zugunsten der Bundesländer entzogen, doch bleiben die Sendeanstalten aufgrund der Staatsfreiheit auch den Ländern gegenüber unabhängig. Trotz dieser Unabhängigkeit vom Staat sind private Fernsehanbieter dem BVerfG zufolge nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Doch verlieren die öffentlich-rechtlichen Sender wegen deren Existenz auch nicht ihren Anspruch auf eine staatliche Unterstützung in Form von Fernsehgebühren. Obwohl das BVerfG damit die organisatorischen Strukturen und ihre inhaltliche Ausfüllung insgesamt gesehen stetig liberalisiert hat, hat es die eigenen Türen für eine Berichterstattung aus Gerichtssälen eher geschlossen gehalten, was abschließend die Frage aufwirft, warum sich das BVerfG quasi ein Persönlichkeitsrecht auf das eigene Bild vorbehält. (ICG2)
In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 243-252
In: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 235-258
Das deutsche Bundesverfassungsgericht führt seine mündlichen Verhandlungen seit seinem 50jährigen Bestehen im Jahr 2001 auch als "Tag der offenen Tür" für Bürger und Medienvertreter durch. Nach der These der Autoren versucht das Gericht mit dieser öffentlichen Veranstaltung zum einen die Aufmerksamkeit der Bürger auf Verfahren zu lenken, deren Verhandlung und späterer Ausgang der Vertrauensbildung seiner Institution entgegen kommen. Insofern kommen bei der Auswahl der behandelten Entscheidungen und der Durchführung der Veranstaltung spezifische Aspekte der Inszenierung, der Rhetorik und der Effektivität zum Einsatz, um das Bundesverfassungsgericht in ein vertrauenswürdiges Licht zu stellen. Zum anderen ist der "Tag der offenen Tür" ein Mittel, um die Macht des Bundesverfassungsgerichts dadurch zu festigen, dass sie bestritten wird. Die Autoren rekonstruieren in ihrem Beitrag den Ablauf des "Tages der offenen Tür" am 09. November 2004 im Sinne einer "dichten Beschreibung" und legen anhand von Fotografien und einer tabellarischen Übersicht die inszenatorischen und rhetorischen Mittel offen. Sie analysieren ferner den Ausgang der mündlichen Verhandlungen im Kontext der bisherigen Tage der offenen Tür, wobei deutlich wird, dass das Bundesverfassungsgericht diese Veranstaltungen nutzt, um sich als vertrauenswürdiger Anwalt der Bürger darzustellen. Die institutionellen Praktiken verstetigen die Macht des Bundesverfassungsgerichts aber auch dadurch, dass sie als "Macht" bestritten werden. (ICI2)
In: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 235-258
In: Schriften des Deutschen Hygiene-Museums Dresden Band 14
Mit einer Kombination aus wissenschaftlichen Aufsätzen, Diskussionsbeiträgen und Praxisberichten zeigt der Band die spezifischen Besonderheiten der neuen rechten Ideologien und Bewegungen auf. Vier Perspektiven werden entfaltet: Erstens beschäftigen sich die Beiträge mit den ideologischen Grundlagen der neuen rechten, namentlich rechtsradikalen und rechtspopulistischen Akteure, zweitens geraten die gesellschaftlichen Kontexte in den Blick, drittens werden rechtsradikale Milieus, Akteure und (Gegen-)Strategien untersucht und viertens wird nach der Funktion und Bedeutung kommunikativer Prozesse und Orientierungen gefragt.
In: New perspectives in German political studies
In: Schriften zur Verfassungs- und Demokratieforschung 1
In: PEGIDA, S. 17-30