Die Relevanz der Regelaltersgrenze in der GRV: eine theoretische und empirische Bestandsaufnahme
In: Sozialpolitik und Sozialstaat: Festschrift für Gerhard Bäcker, S. 451-478
Die Autoren gehen der Frage nach, welche Relevanz die gesetzliche Regelaltersgrenze, die derzeit noch bei 65 Jahren liegt, aber bis 2029 auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird, tatsächlich für den Renteneintritt der Versicherten hat. Nach einem kurzen Überblick über das Forschungsfeld wird die Lebensphase "Ruhestand" zunächst theoretisch im Kontext der Lebenslaufforschung verortet. Schließlich werden folgende drei Thesen generiert, die im weiteren Verlauf empirisch untersucht werden: Als erstes liegt dem Beitrag die These zugrunde, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze, abgesehen von den ersten Jahren nach Einführung der dynamischen Rente im Jahre 1957, nie eine wirkliche Orientierungsmarke für die Versicherten dargestellt hat. Vielmehr erfolgte die Orientierung in erster Linie an den institutionellen Möglichkeiten zum vorzeitigen Rentenbezug, die es auch nach Inkrafttreten der Gesetzgebung zur "Rente mit 67" geben wird (These 2). Entsprechend wird sich die Orientierungsfunktion der Regelaltersgrenze, so die dritte These, perspektivisch durch die Einführung der Rente mit 67 Jahren und die parallel dazu beschlossene Schließung von zwei prominenten Frühverrentungspfaden, nämlich der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der Altersrente für Frauen, nicht verbessern, sondern aufgrund der Prekarisierungstendenzen eher verschlechtern. (ICI2)