Verfassungsprobleme der Rundfunkfinanzierung aus Werbeeinnahmen: zur Vielfalt der Finanzierungsformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ; Rechtsgutachten
In: Beiträge zum Rundfunkrecht 42
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In: Beiträge zum Rundfunkrecht 42
In: Wissenschaft und Gegenwart 40/41
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 65, Heft 1, S. 295
ISSN: 2569-4103
In: Der Hauptstadtbrief: Informations- und Hintergrund-Dienst aus Berlin, Band 15, Heft 116, S. 70-75
ISSN: 2197-2761
World Affairs Online
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Band 13, S. 222-233
ISSN: 1616-6558
In: Der moderne Staat: dms ; Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Band 4, Heft 2, S. 465-480
ISSN: 2196-1395
Mit der Föderalismusreform II ist im Jahre 2009 Art. 109 Abs. 3 in das Grundgesetz eingefügt worden, der die Länder ab 2020 verpflichtet, ihre Haushalte in Einahmen und Ausgaben ohne Kredite auszugleichen (sog. Schuldenbremse). Dieses absolute strukturelle Verschuldungsverbot, das den Ländern vom Bund aufgezwungen wurde, verstößt gegen das Prinzip der getrennten, unabhängigen Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern (Art. 109 Abs. 1 GG), verletzt die parlamentarische Haushaltsautonomie der Landtage und ist unvereinbar mit der Eigenstaatlichkeit der Länder. Damit überschreitet es die in Art. 79 Abs. 3 GG normierten Grenzen der Verfassungsänderung, denen zufolge das Bundesstaatsprinzip und die Gliederung des Bundes in Länder für unantastbar erklärt wird, und stellt daher verfassungswidriges Verfassungsrecht dar.
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 136, Heft 2, S. 345
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 27, Heft 2, S. 45
ISSN: 0175-9299
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 6, Heft 2, S. 331-355
ISSN: 1610-7780
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, Band 6, Heft 2, S. 331-355
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 6, Heft 2, S. 331-355
ISSN: 1610-7780
In: Competition versus cooperation: German federalism in need of reform - a comparative perspective, S. 205-210
Die legislativen und exekutiven Zuständigkeiten von Bund und Ländern in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Gesundheit und Umweltschutz gehören zu den schwierigsten Fragen des gesamten Reformprozesses. Die Verantwortung für Bildung und Kultur liegt jetzt - mit wenigen Ausnahmen im Hochschul- und Forschungsbereich - vollständig bei den Ländern (ausschließliche Länderkompetenz). Umweltschutz bleibt Bundessache, ist aber der Abweichungsgesetzgebung unterworfen. Im Gesundheitswesen hat sich nichts geändert, da hier der Prozess der sogenannten Gesundheitsreform noch nicht abgeschlossen ist. Der Öffentlich Dienst inklusive der Lohn- und Gehaltspolitik geht von Bundesverantwortung in Länderverantwortung über und könnte ein heiß umstrittener Bereich werden. In den Bereichen Bildung, Kultur, Umweltschutz und Öffentlicher Dienst sind die Länder die eindeutigen Gewinner der Föderalismusreform. (ICEÜbers)
In: Competition versus cooperation. German federalism in need of reform - a comparative perspective., S. 205-210
Die legislativen und exekutiven Zuständigkeiten von Bund und Ländern in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Gesundheit und Umweltschutz gehören zu den schwierigsten Fragen des gesamten Reformprozesses. Die Verantwortung für Bildung und Kultur liegt jetzt - mit wenigen Ausnahmen im Hochschul- und Forschungsbereich - vollständig bei den Ländern (ausschließliche Länderkompetenz). Umweltschutz bleibt Bundessache, ist aber der Abweichungsgesetzgebung unterworfen. Im Gesundheitswesen hat sich nichts geändert, da hier der Prozess der sogenannten Gesundheitsreform noch nicht abgeschlossen ist. Der Öffentlich Dienst inklusive der Lohn- und Gehaltspolitik geht von Bundesverantwortung in Länderverantwortung über und könnte ein heiß umstrittener Bereich werden. In den Bereichen Bildung, Kultur, Umweltschutz und Öffentlicher Dienst sind die Länder die eindeutigen Gewinner der Föderalismusreform. (ICEÜbers).;;;"The distribution of legislative powers and functions between the Federation and the Länder in the realms of education and culture, health care and environmental matters has been the most disputed issue in the entire reform process. Difficult negotiations resulted in several changes. Responsibility for education and culture completely moved to the Länder in the form of 'exclusive legislative powers' (with the exception of federal grants for science and research at universities according to special agreements between both levels). The federal level continues to be in charge of nature conservation but the Länder will be allowed to deviate from federal legislation. Health care remains nearly untouched because of an ongoing reform of the whole German health care system. The entire civil service jurisdiction (including legislation on salaries and pensions) has been shifted from the federal level to the Länder and could become subject to strong competition. In education and culture, nature conservation and civil service the Länder are the clear winners of Germany's federalism reform." (author's abstract).