Die Unüberholbarkeit des Menschen: zur metonymischen Struktur von Cassirers Staatsdenken
In: Das Staatsverständnis Ernst Cassirers, S. 99-120
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In: Das Staatsverständnis Ernst Cassirers, S. 99-120
In: Das Staatsverständnis Ernst Cassirers, S. 99-120
In: Die politische Meinung, Band 58, Heft 521, S. 18-25
ISSN: 0032-3446
In: Die politische Meinung, Band 58, Heft 521, S. 18-25
In: Über Menschenwürde, S. 15-31
In: Politische Philosophie versus Politische Theologie?: die Frage der Gewalt im Spannungsfeld von Politik und Religion, S. 43-51
"Politische Theologie" bezeichnet eine Position der Politischen Philosophie, nicht eine konkurrierende Disziplin. Die Differenz von Politischer Theologie und Politischer Philosophie darf nicht aus der Verabsolutisierung, sondern muss aus der Vermittlung des Gegensatzes von philosophischer Begründung und politischer Regelung einer vernünftigen Lebensweise begriffen werden. Die Bestimmung der Aufgabe der Politischen Philosophie als der Vermittlung zwischen philosophischer Begründung und geschichtlicher Singularität der Bedingungen politischer Ordnung verweist die Philosophie zurück auf die Klärung ihres eigenen Verhältnisses zur Religion. Den Streit um die "Politische Theologie" kann man insofern rekonstruieren als die Weise, in der innerhalb der Politischen Philosophie um den Wahrheitsanspruch des religiösen Glaubens gerungen wird. (ICE2)
In: Biopolitik im liberalen Staat, S. 13-25
Der Kern des Begriffs der Menschenwürde gehört seiner philosophischen Substanz nach auf die Seite der ethischen Bindung, die der moderne Staat zu bewahren hat. Er gehört nicht zu den weltanschaulichen Konflikten, aus denen der moderne Staat sich herauszuhalten hat. Über den Bereich möglicher Würdeverletzung entscheidet nicht der Horizont, der sich aus der Wahrnehmung der Verletzung durch das Opfer, sondern derjenige Horizont, der sich aus dem Umfang der Verantwortung ergibt, die dem Täter zuzuschreiben ist. Gerade die Transformation der biopolitischen Problematik auf die Ebene fundamentaler Kategorien der theoretischen Moralbegründung (Gerechtigkeit, Leben, Person) ist es, wodurch das Ziel konterkariert wird, politische Rationalität in den ethischen Grundlagenstreit hineinzutragen. (ICE2)
In: Die politische Meinung, Band 54, Heft 480, S. 23-29
ISSN: 0032-3446