Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
45 Ergebnisse
Sortierung:
In: Europarecht, Band 44, Heft 4, S. 514-527
World Affairs Online
In: Common Market Law Review, Band 39, Heft 5, S. 1147-1158
ISSN: 0165-0750
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 48, Heft 1, S. 24-28
ISSN: 0342-5592
Das Klonen von Menschen mit all seinen rechtlichen und ethischen Implikationen wird zur Zeit fast überall in der Welt diskutiert und ist dabei heftig umstritten. Der Beitrag befaßt sich mit dem rechtlichen Ansatz zur Lösung dieses Problems in Japan.Am 30. November 2000 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz erlassen, das bestimmte technische Verfahren im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen verbietet. Der Autor stellt die einzelnen Regelungen des Gesetzes vor und weist dabei auf verschiedene Detailprobleme hin. So enthalte die Regelung kein allumfassendes Verbot des Klonens von Menschen, sondern verbiete nur einzelne konkrete technische Verfahren. Dies sei grundsätzlich der richtige Weg bei einer Regulierung. Problematisch sei aber zum Beispiel, daß nicht klar hervorgehe, ob auch der Umgang mit Stammzellen vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfaßt sei. Ferner sei es vom Standpunkt des deutschen Verfassungsrecht aus betrachtet bedenklich, daß wichtige Einzelheiten des Gesetzes in Japan der Bestimmung durch Richtlinien der zuständigen Verwaltungsbehörde überlassen würden.Der Beitrag prüft darüber hinaus, inwieweit dieses Gesetz mit bestehendem internationalem Recht in Einklang steht und erörtert dessen Verhältnis zur Deklaration der UNESCO und zur Konvention des Europarates. Nach Meinung des Verfassers ist es in jedem Fall ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Beurteilung von Techniken, die im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen stehe und ein bedeutender Stimulus für die weitere Diskussion. (die Red.) ; Das Klonen von Menschen mit all seinen rechtlichen und ethischen Implikationen wird zur Zeit fast überall in der Welt diskutiert und ist dabei heftig umstritten. Der Beitrag befaßt sich mit dem rechtlichen Ansatz zur Lösung dieses Problems in Japan.Am 30. November 2000 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz erlassen, das bestimmte technische Verfahren im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen verbietet. Der Autor stellt die einzelnen Regelungen des Gesetzes vor und weist dabei auf verschiedene Detailprobleme hin. So enthalte die Regelung kein allumfassendes Verbot des Klonens von Menschen, sondern verbiete nur einzelne konkrete technische Verfahren. Dies sei grundsätzlich der richtige Weg bei einer Regulierung. Problematisch sei aber zum Beispiel, daß nicht klar hervorgehe, ob auch der Umgang mit Stammzellen vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfaßt sei. Ferner sei es vom Standpunkt des deutschen Verfassungsrecht aus betrachtet bedenklich, daß wichtige Einzelheiten des Gesetzes in Japan der Bestimmung durch Richtlinien der zuständigen Verwaltungsbehörde überlassen würden.Der Beitrag prüft darüber hinaus, inwieweit dieses Gesetz mit bestehendem internationalem Recht in Einklang steht und erörtert dessen Verhältnis zur Deklaration der UNESCO und zur Konvention des Europarates. Nach Meinung des Verfassers ist es in jedem Fall ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Beurteilung von Techniken, die im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen stehe und ein bedeutender Stimulus für die weitere Diskussion. (die Red.)
BASE
In: Common market law review, Band 39, Heft 5, S. 1147-1158
ISSN: 0165-0750
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 47, Heft 8, S. 274-279
ISSN: 0342-5592
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 46, Heft 5, S. 158-160
ISSN: 0342-5592
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 33, Heft 7, S. 285-290
ISSN: 0514-6496
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 45, Heft 1, S. 20-22
ISSN: 0342-5592
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 19, Heft 2, S. 71-74
ISSN: 0721-5746
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 45, Heft 7, S. 242-244
ISSN: 0342-5592
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 782
Fragen des Friedhofsrechts betreffen früher oder später ausnahmslos jeden Bürger. Zur Zeit finden sich alleine auf den etwa 28.000 bundesdeutschen Kommunalfriedhöfen knapp 30 Millionen Gräber. Ganze Industriezweige sind um das Geschäft mit dem Tod entstanden: Das jährliche Umsatzvolumen des Bestattungswesens liegt bei schätzungsweise 13-16 Milliarden DM. Dennoch kann die oftmals durch eine gewisse Scheu geprägte rechtliche Auseinandersetzung mit der Materie nur als unzureichend bezeichnet werden. Insbesondere im Bereich des Grabgestaltungsrechts beschränken sich zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen auf die gebetsmühlenartige Wiedergabe mittlerweile überholter Rechtsansichten. So stört sich beispielsweise niemand daran, daß die vor über 90 Jahren entstandenen Gestaltungsklauseln in teilweise offenem Widerspruch zu den Grundrechten stehen, oder daß ein aus nationalsozialistischer Zeit stammendes Gebot der Verwendung "deutschen Steins" auch heute noch in kommunalen Friedhofssatzungen zu finden ist. -- Der Autor setzt sich erstmals umfassend mit allen Aspekten des Grabgestaltungsrechts auseinander - so etwa der jüngst in die Schlagzeilen geratenen "Entsorgung" von Fehlgeburten als Sondermüll oder der neuen Problematik moslemischer Grabfelder. Als Ergebnis zeigt sich nicht bloß ein eklatanter verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Nachholbedarf des geltenden Friedhofsrechts, sondern vielmehr die Rechtswidrigkeit sämtlicher kommunaler Friedhofssatzungen. -- Die Arbeit wurde ausgezeichnet von der Stiftung der Deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften.
In: Schriften zum öffentlichen Recht 782