Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz: Textausgabe
In: Kommunale Schriften für Niedersachsen
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In: Kommentar
Die 5. Auflage des bis zur Vorauflage von Robert Thiele bearbeiteten Kommentars berücksichtigt insbesondere die jüngst mit Gesetz vom 10. Juni 2021 erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Erhöhung der Altersgrenze für die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes, die Vorverlegung der Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Optimierung des Briefwahlverfahrens, die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, das jeweilige Briefwahlergebnis in das Wahlergebnis des jeweiligen Wahlbezirks einzubeziehen sowie die Regelung der Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts. Berücksichtigt wurden auch die parallel zum Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Auch die ab dem 1. November 2021 geltende Rechtslage wurde bereits eingearbeitet. Die Neuauflage des einzigen Kommentars zum Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz bietet weiterhin zuverlässig Hilfestellung bei der Anwendung und Auslegung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. (Verlagswerbung)
In: Kommunale Schriften für Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag hat am 26. Oktober 2016 eine umfangreiche Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die am 1.11.2016 in Kraft treten wird. Diese betrifft insbesondere die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren, die Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen insbesondere zur Erleichterung und Sicherung der Energiewende. Die dritte Auflage enthält alle diese Neuregelungen und bietet damit weiterhin der kommunalen Praxis die bewährte zuverlässige Orientierung. (Verlagswerbung)
In: Rathaus und Recht 2008, Sonderh.
Wie werden aus (potenziell) "gefährlichen" Leuten "gewöhnliche" Gesellschaftsmitglieder? Kategorien, die aus Menschen behördliche Fälle machen, sind hartnäckige Produkte institutionellen Arbeitens. Sie zu lösen, bedarf umfangreicher Arbeiten. Die Autor*innen liefern ethnografische Einblicke in die Praktiken der "Deradikalisierung" und Extremismusprävention, die sicherheits- und justizbehördliche Fälle in Gesellschaftsmitgliedschaften zu überführen versuchen. Diesen Rückbau von Statuskategorien bewirken häufig Coaches aus nichtstaatlichen Organisationen durch beiläufige Vorarbeiten sowie permanente Adressierungen und Vorschläge - was zeigt, wie vielfältig und unverzichtbar Transitional Work rund um den Strafvollzug ist.
In: Gesellschaft der Unterschiede
Wie werden aus (potenziell) »gefährlichen« Leuten »gewöhnliche« Gesellschaftsmitglieder? Kategorien, die aus Menschen behördliche Fälle machen, sind hartnäckige Produkte institutionellen Arbeitens. Sie zu lösen, bedarf umfangreicher Arbeiten. Die Autor*innen liefern ethnografische Einblicke in die Praktiken der »Deradikalisierung« und Extremismusprävention, die sicherheits- und justizbehördliche Fälle in Gesellschaftsmitgliedschaften zu überführen versuchen. Diesen Rückbau von Statuskategorien bewirken häufig Coaches aus nichtstaatlichen Organisationen durch beiläufige Vorarbeiten sowie permanente Adressierungen und Vorschläge - was zeigt, wie vielfältig und unverzichtbar Transitional Work rund um den Strafvollzug ist.