Die Kapitulation von 1945 und der Neubeginn in Deutschland: Symposion an der Universität Passau, 30. - 31.10.1985
In: Passauer historische Forschungen, 5
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In: Passauer historische Forschungen, 5
World Affairs Online
World Affairs Online
In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 15
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Untersuchung stellt am Beispiel der staatlichen Parteienfinanzierung, der Finanzierung der Bundestagsfraktionen, der Mitarbeiter:innen von Bundestagsabgeordneten und der politischen Stiftungen dar, dass die staatliche Politikfinanzierung unter strukturellen verfassungsrechtlichen Defiziten leidet. Nicht nur weckt der steigende Finanzierungsumfang Bedenken, sondern es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich notwendigen Begrenzungen der staatlichen Parteienfinanzierung ihre Wirkung nicht entfalten können, da den Parteien über andere Säulen der Politikfinanzierung staatliche Mittel zugutekommen. In der Folge erscheint das Politikfinanzierungssystem in seiner Gesamtheit gefährdet, ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erleiden.
In: Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft Band 488
In dem vorliegenden Buch werden die Interessenkonflikte der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten analysiert. Im Mittelpunkt steht eine ausführliche praxisbezogene Analyse der möglichen Interessenkonflikte der Datenschutzbeauftragten. Es wird herausgearbeitet, wie sich diese Interessenkonflikte auf die Praxis der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten auswirken und welche Unterschiede sich bei einer internen oder externen Benennung des Datenschutzbeauftragten ergeben.Art. 38 Abs. 6 S. 1 DSGVO sieht ein Verbot der Zuweisung konfligierender Aufgaben vor - die Möglichkeiten eines Interessenkonflikts des Datenschutzbeauftragten gehen jedoch weit über diese normierte Konfliktmöglichkeit hinaus. Konkret werden in der Arbeit Interessenkonflikte in Bezug auf die unabhängige Stellung, die Aufgaben, die Pflichten und die Rechtsbeziehungen des Datenschutzbeauftragten betrachtet. Bei der Analyse der Interessenkonflikte wird berücksichtigt, dass der Datenschutzbeauftragte zugleich dem Verantwortlichen, den Betroffenen, den Aufsichtsbehörden und dem Datenschutz als abstraktes Schutzgut verpflichtet ist. Schließlich wird in der Arbeit aufgezeigt, welchen Verbundenheiten sich der Datenschutzbeauftragte ausgesetzt sieht und welche Antworten des Rechts den Interessenkonflikten gegenüberstehen
In: Internet und Gesellschaft 28
In: Global and Comparative Data Law 1
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 512
Das Rechtsanwendungsrecht ist seit jeher eine Domäne des Internationalen Privatrechts. Die öffentlich-rechtliche Dimension hat in Forschung und Rechtsprechung bislang kaum Beachtung gefunden. Bisweilen wird dem Internationalen Öffentlichen Recht sogar die Existenzberechtigung abgesprochen mit der Begründung, deutsche Behörden würden per se deutsches Recht anwenden. Das ist jedoch zu kurz gegriffen. Tim Kerstges entwickelt für das anwaltliche Berufsrecht ein Modell, das ausgehend von den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Determinationen, greifbare Kriterien für die Bestimmung des räumlichen Anwendungsbereiches von Normen in ihren öffentlich-rechtlichen Dimensionen anbietet. In seiner Grundkonzeption ist dieses Modell nicht nur auf das anwaltliche Berufsrecht anwendbar, sondern lässt sich auf andere Bereiche des Internationalen Öffentlichen Rechts übertragen.
In: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht Band 64
Obwohl das gefahrenabwehrrechtliche Notstandsinstitut seit geraumer Zeit von der Rechtsordnung anerkannt wird und schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte Nichtverantwortlicher legitimieren soll, stellen sich in seinem Kontext bis heute unbeantwortete Rechtsfragen. Diese Ausgangslage nimmt Tim Seidel zum Anlass, das Notstandsinstitut einer grundlegenden Untersuchung zu unterziehen. Dabei analysiert er den Anwendungsbereich der Notstandsregelungen in Abgrenzung zu anderen Konstellationen mit unbeteiligten Personen, beurteilt die methodengerechte Implementation der Vorschriften im Sonderordnungsrecht und bildet anhand der verfassungsrechtlichen Hintergründe Maßgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung. Die gewonnenen Erkenntnisse nutzt er, um Lösungsvorschläge für die Behandlung des unechten Notstands im Versammlungsrecht und die Bestimmung des Verhältnisses zur Hilfeleistungspflicht aus 323c StGB zu unterbreiten. Den Gesetzgebern zeigt er normative Gestaltungsalternativen auf. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München 2023 ausgezeichnet
In: Internetrecht und Digitale Gesellschaft Band 41
Das europäische Datenschutzrecht ist mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 auf ganz neue Füße gestellt worden. Obwohl man im Kontext des Datenschutzes nicht als erstes an die Kirchen denkt, haben diese – so auch die katholische Kirche – parallel dazu ein eigenes Datenschutzreglement aufgesetzt. Dadurch gewinnt der bisher schon bestehende Dualismus von Staat und Kirche auf nationalstaatlicher Ebene eine weitere, eine europäische, Dimension hinzu. Welchen Spielraum gewährt die DSGVO für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht? Wie stark ist der Harmonisierungsdruck der DGSVO auf die katholische Kirche? Die Arbeit widmet sich der rechtlichen Umsetzung einer DSGVO-konformen Ausgestaltung und der Durchsetzung des katholischen Datenschutzrechts. Hierbei schlägt die Arbeit die Brücke vom deutschen Verfassungsrecht zum europäischen Rechtsrahmen für den Datenschutz und vertieft dann die Umsetzung im Kirchenrecht bzw. kirchlichen Datenschutzrecht.
In: Schriften zum Steuerrecht Band 186
Share Deals bei Immobiliengesellschaften waren in der letzten Zeit insbesondere im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer Gegenstand von Diskussionen um Steuergerechtigkeit. Internationale Immobilieninvestments unterliegen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Diese Gestaltungsmöglichkeiten führen zu einer Aushöhlung der ursprünglichen Prinzipien des internationalen Steuerrechts bei der Aufteilung von Besteuerungsansprüchen bei Veräußerung unbeweglichen Vermögens einerseits und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen andererseits. Die sog. Grundbesitzklauseln sollen die Möglichkeiten der Umgehung dieser Prinzipien unterbinden und zu einer Gleichbehandlung der Veräußerung von unmittelbarem und mittelbarem unbeweglichem Vermögen führen. Am Beispiel von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA zeigt diese Arbeit, dass Grundbesitzklauseln zwar rechtspolitisch wünschenswert sind, in ihrer aktuellen Ausgestaltung aber nicht zur Gleichbehandlung der Veräußerung unmittelbaren und mittelbaren unbeweglichen Vermögens führen. / »Real-estate-rich Entities in Tax Treaties«: The taxation of capital gains resulting from international investments in real property can be subject to tax structuring. Provisions in tax treaties concerning real-estate-rich entities shall counter these arrangements and allow for an equal treatment in terms of capital gains taxation regardless of whether immovable assets or companies with real property are sold. Under examination of Art. 13 (4) OECD-MC, this dissertation shows that although such provisions are desirable from a legal policy point of view, an equal treatment is not achieved by these provisions in their current form.
In: Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht Band 24
Seit dem Inkrafttreten des EEG besteht das grundlegende Ziel in der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Mit der Einführung von Ausschreibungen fand eine Umstellung von einer gesetzlichen Festlegung hin zu einer wettbewerblichen Ermittlung der Förderung erneuerbarer Energien statt. So erhält nicht mehr jeder Antragsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderberechtigung, sondern der Umfang des Ausbaus erneuerbarer Energien wird mengenmäßig genau begrenzt. Dies führt zu einer Knappheitssituation, die den Staat zwingt, eine Auswahl unter den Antragstellern vorzunehmen. Auch wenn ein derartiges Verfahren im EEG neu war, so sind diese Kriterien aus zum Teil völlig anderen Rechtsbereichen bekannt, in denen die öffentliche Hand ebenfalls eine Ausschreibung bzw. Verteilung durchführt. Dabei kann anhand des sog. Verteilungsverfahrens das spezifische Fachrecht der erneuerbaren Energien aus einer allgemeinen Perspektive betrachtet werden.
In: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht Band 64
Die Bedeutung des gefahrenabwehrrechtlichen Notstandsinstituts ist ungebrochen. Obwohl es seit geraumer Zeit von der Rechtsordnung anerkannt wird und schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte nichtverantwortlicher Personen legitimieren soll, sind zahlreiche Rechtsfragen in seinem Kontext bis heute nicht hinreichend beantwortet worden.