"It is common wisdom that the process of globalization has intensified competition among governments. The precise nature of such competition is, however, less well understood. The purpose of this paper is to explore how the competitive pressure that globalization exerts on governments affects the legal-institutional foundations of markets and states. Its main thesis is that globalization demands a stricter distinction between two different functions of the state, functions that have traditionally not been clearly separated. The first is the role of the state as the joint enterprise of its citizens, i.e. as the agency through which citizens provide for themselves the public services they want. The second is its role as a "territorial enterprise", i.e. as the agency that defines and enforces the rules of the "national market", i.e. the legal-institutional terms under which agents, citizens as well as non-citizens, may do business within its jurisdiction. Making this distinction has important implications for taxation and regulation because individuals' choices concerning their citizenship are determined by other considerations than their choices as "market-users" or "jurisdiction-users". Accordingly, governments face different constraints in defining the terms of citizenship on the one hand and in defining the terms for "jurisdiction-users" on the other." (author's abstract)
"Whether and, if so, in what sense Joseph A. Schumpeter (1883-1950) and Ludwig von Mises (1881-1973) may both be classified as 'Austrian economists' is a controversial issue. In terms of their biographical background they were, of course, Austrian nationals, and as students of Böhm-Bawerk and von Wieser both qualify in a formal sense as third-generation members of the Austrian School. Yet, whether they so qualify in a substantive sense as well is much more questionable. Apparent differences between their views on a number of issues have often been cited as evidence for a paradigmatic divide between, on the one side, Mises as the true messenger of the Mengerian heritage and the principal inspirer for the modern revival of Austrian economics and, on the other side, Schumpeter as a renegade who departed from constitutive tenets of the Austrian paradigm. While this view has long been dominant among historians of economic thought, Mises' student Israel Kirzner and others have more recently called for a re-evaluation of Schumpeter's place in the tradition of Austrian economics. The purpose of the present paper is to take a closer look at the mixture of commonalities and disagreements in the writings of Schumpeter and Mises that have given rise to the ambivalent evaluations of their 'Austrian' credentials. Section 1 offers a few comments on their common Viennese background and their different personalities, section 2 looks at Mises' and Schumpeter's respective methodological views, section 3 contrasts their arguments on the socialist calculation issue, section 4 compares their outlooks at entrepreneurship, and section 5 draws some conclusions." [author's abstract]
"The increasing gap between the formerly socialist countries of Central and Eastern Europe (CE & EE) with regard to both their economic and political performance cannot be explained by their different starting conditions after the breakdown of the Soviet Union alone. Rather, it is due to cultural and historical circumstances that shape the particular tradition and societal environment. Taking a cultural approach and referring to the newer literature on the transfer of institutions, we try to improve the understanding of the interrelation between formal and informal institutions. Our central thesis is that the 'reaction rate' of informal institutions depends on their compatibility with imported formal institutions. The transition processes in CE & EE can tell us much about the relation between path dependent and politically implemented institutional change. During the 20th century the countries of CE & EE twice went through rapid institutional change: For centuries they had acculturated to Western Europe, but as a result of the October Revolution 'Eastern' patterns were imposed upon them. Since the breakdown of the SU in the late 1980s they have 'returned to Europe' by (re-)establishing democracy and capitalism. In our opinion, to understand the differences in performance between the transition countries, it is necessary to interpret both transitions as processes of institutional transplantation and ask how the informal institutional settings in the different countries interacted with the imported formal institutions." [author's abstract]
"This paper approaches the matter of political reform from the perspective of constitutional political economy with particular attention to the case of migration politics in Germany. That the process of policy-making has to be a constrained one is a central element of this approach, the identification of 'desired' and 'undesired' constraints its main aim. Through the metaphor of the hurdle-race it will be shown that the results of the political process depend on the rules of the game of politics on the constitutional level, but can be influenced by the contingent obstacles on the subconstitutional level. With reference to migration politics in Germany, I will argue that a separation of labour migration from other social aspects connected to migration can be useful for a more matter-of-fact discussion in this sensitive realm. The influence of subconstitutional events and factors is shown through the example of the recently approved German Immigration Act." (author's abstract)
Der Beitrag erörtert die Frage, welche Funktion die Institution Familie in modernen Gesellschaften hat. Dass jede Gesellschaft eine nachwachsende Generation braucht, darüber besteht noch ein weitgehender Konsens, wenngleich es sich in einer globalisierten Welt dabei nicht ausschließlich um eigene Nachkommenschaft handeln muss. Doch braucht es dazu in modernen, funktional ausdifferenzierten Gesellschaften der alt hergebrachten Institution Familie? Welche Aufgaben verbleiben ihr, wo doch so viele Funktionen von anderen Institutionen der Gesellschaft übernommen wurden? Und wie sind unter solchen Bedingungen die Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern geregelt? Die Beantwortung gliedert sich mit Blick auf den Geschlechter- und Generationenvertrag in folgende Punkte: (1) vertragstheoretische Betrachtung der Familienbeziehungen, (2) kollektive Erweiterungen familialer Vertragsbeziehungen in modernen Gesellschaften und (3) die wirtschaftliche Entwicklung und Probleme heutiger Regelungen. Die derzeit zu beobachtende Auflösung traditioneller Familienbeziehungen - sowohl zwischen den Partnern wie auch zwischen Eltern und Kindern - weisen auf einen Wandel hin, der die Wirksamkeit und Effizienz gegenwärtiger gesellschaftlicher Institutionen in Frage stellt. Der Wandel der Familie - sowohl der innerfamilialen Beziehungen wie auch die Rolle der Familie in der Gesellschaft - lässt sich aus institutionenökonomischer Sicht als Folge der wirtschaftlichen Entwicklung mit zunehmend arbeitsteiliger Produktion und marktmäßigen Austauschbeziehungen rekonstruieren. Die von je her bestehenden Familienbeziehungen werden durch kollektive Regelungen und gesellschaftliche Vertragsbeziehungen ergänzt, um insgesamt die Wohlfahrtsproduktion zu erhöhen. In der jüngsten Vergangenheit erweisen sie sich jedoch zunehmend als ineffizient. Sowohl in den Beziehungen zwischen den Geschlechtern wie auch zwischen den Generationen nehmen Hold-up-Probleme zu: für Eltern wächst das Risiko, von ihren Kindern für ihre Leistungen keine entsprechenden Gegenleistungen zu erhalten, und für Frauen resultiert aus der Entscheidung für ein Kind darüber hinaus noch das individuelle Risiko der familieninternen Schlechterstellung. In der Familie kumulieren beide Probleme. Sinkende Geburtenzahlen und Unterinvestitionen in Humanvermögen sind die Folge. (ICG2)
Der Beitrag liefert einen Maßstab für Ordnungspolitik, der als Ideal für Wirtschaftspolitik zumindest unter liberalen Ökonomen, vielleicht aber auch unter Europas Bürgern, prinzipielle Zustimmung finden könnte. Im Kern geht es um eine privilegienfreie funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung einer Marktwirtschaft mit unverfälschtem Wettbewerb. Zu Beginn werden im ersten Schritt zunächst zwei konträre Erwartungen an einen wirtschaftspolitischen Zusammenschluss in Europa verglichen: Die frühe optimistische Vision des liberalen Denkers Friedrich von Hayek und die zeitnäher skeptische Position des liberalen Politikers Ludwig Erhard. Beide tragen jeweils gute ordnungspolitische Gründe vor; doch beide haben sich, rückblickend, ein wenig getäuscht. Diese ambivalente historische Entwicklung einer Europäischen Ordnungspolitik wird im zweiten Schritt grob anhand der Verträge von Rom (1957) bis zum Reformvertrags-Mandat von Brüssel (2007) skizziert. Ordnungspolitische Verfehlungen werden anhand der polit-ökonomischen Logik des Stimmentausches unter selbstinteressierten Regierungen, ergänzt um Eigeninteressen internationaler Organisationen im dritten Schritt erklärt. Ordnungspolitische Erfolge Europäischer Integration wiederum macht der Autor im vierten Schritt anhand des schon voraussetzungsvolleren Motivs der Selbst- und Fremdbindung plausibel. Die große Frage nach den Grenzen ordnungspolitischer Bindungsfähigkeit, nach der Vereinbarkeit von legitimer Vertiefung und möglicher Erweiterung und damit implizit auch: nach den Grenzen Europas, wird schließlich noch kurz im fünften Schritt konstitutionenökonomisch behandelt. Was all dies für die Zukunft Europäischer Ordnungspolitik bedeuten mag, wird im abschließenden sechsten Schritt angedeutet. (ICG2)
Der Föderalismus als Ordnungsprinzip staatlicher Verfassungen unterliegt regelmäßig dynamischen Prozessen, welche die Kompetenzverteilung innerhalb eines Staates verschieben, die Anreizstrukturen politischer Entscheidungen verändern und somit bestimmte Formen der Kompetenzausübung hervorbringen. In der Bundesrepublik Deutschland hat vor allem ein Wandlungsprozess von einem deutlich dezentralisierten Entscheidungssystem hin zu einem zentralisierten und verflochtenen System stattgefunden, was Fragen hinsichtlich der Bedingungen der Stabilität föderaler Ordnungen aufwirft. Der Autor arbeitet in der vorliegenden Studie die Bedeutung des Verfassungswandels für eine konstitutionenökonomisch fundierte normative Analyse heraus. Als methodischen Ausgangspunkt wählt er eine kontrakttheoretische Verfassungsanalyse und zeigt, dass der Einbezug evolutorischer Überlegungen in die kontrakttheoretisch fundierte normative Analyse möglich und auch notwendig ist. Um diese Argumentation zu verdeutlichen, werden der prinzipielle Zusammenhang zwischen normativer und positiver ökonomischer Analyse für konstitutionenökonomische Fragen nachgezeichnet und die Grundlagen der ordnungsökonomischen Analyse erkenntnistheoretisch fundiert.
Das Altern der Bevölkerung in Deutschland stellt die Umlage finanzierten sozialen Sicherungssysteme, in erster Linie die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, vor gewaltige Herausforderungen. Die Folgen dieser Entwicklung lassen sich am Beispiel der Rentenversicherung einfach erläutern. Bei konstanten Beitragssätzen und Renten reichen die Einnahmen der Rentenversicherung nicht mehr aus, um die Ausgaben zu finanzieren. Folglich sind Rentenkürzungen oder Beitragssatzsteigerungen oder eine Kombination aus beiden Maßnahmen unausweichlich. Wenn Finanzierungslücken durch höhere Beitragssätze geschlossen werden, dann belastet dies zunächst die erwerbstätige, jüngere Generation. Rentenkürzungen heute hingegen betreffen die heute im Ruhestand befindliche Generation, während Rentenkürzungen morgen die heute arbeitende Generation treffen. In der öffentlichen Debatte über derartige Maßnahmen spielt das Kriterium der Generationengerechtigkeit eine zentrale Rolle. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verbindet das Problem der Generationengerechtigkeit zwar mit dem Problem der Gestaltung von sozialpolitischen Reformen, er verzichtet aber darauf, Kriterien für Generationengerechtigkeit zu konkretisieren. Die Position des Sachverständigenrates verweist darauf, dass die Frage der Generationengerechtigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme in zwei Teilfragen zerlegt werden kann. Zum einen gilt es zu klären, welche Verteilungswirkungen von den sozialen Sicherungssystemen und Reformen dieser Systeme überhaupt ausgehen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie diese Verteilungswirkungen unter Gerechtigkeitsaspekten zu beurteilen sind. Nach der Diskussion einiger Präliminarien (Abschnitt zwei) konzentriert sich die folgende Analyse im Abschnitt drei zunächst auf die erste Frage und stellt verschiedene Konzepte zur Messung der Verteilungswirkungen umlagefinanzierter sozialer Sicherungssysteme und deren Anwendung auf die deutschen Sozialsysteme vor. Dabei wird das Beispiel der Rentenversicherung in den Vordergrund gestellt. Viele der hier relevanten Indikatoren und Argumente sind aber auf die gesetzliche Krankenversicherung und auf die Pflegeversicherung übertragbar. Im Abschnitt vier wird diskutiert, wie die Forderung nach Generationengerechtigkeit konkretisiert und für die Konzipierung von Reformen nutzbar gemacht werden kann. (ICD2)